Anwalt nehmen oder Strafe abbezahlen???

15. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Areia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt nehmen oder Strafe abbezahlen???

Hallo...
Vor 3 Tagen hat mein Freund per Post seinen Strafbefehl bekommen. Den genaueren Sachverhalt werde ich gleich schildern, aber vorweg.... Lohnt es sich bei der Sache einen Anwalt zu nehmen oder ist es besser die Strafe zu bezahlen?

zur Last gelegt wird:
1. Das er angeblich einen anderweitig Verfolgten 200€ für die Beschaffung von Crystal gegeben hat und das er durch einen weiterverkauf Gewinn erziehlen wollte.

2. Bei einer Wohnungsdurchsuchung 0.1 Gramm Marihuana gefunden wurden....


Er wird beschuldigt:
1. vorsätzlich, unerlauber handel mit Betäubungsmitteln
2. Betäubungsmittel bessen zu haben (0,1 Gramm)


Beweismittel:
2 Zeugen ( das sind die, denen er angeblich das geld gegeben hat, aber wie gesagt, nichts eindeutig nachgewiesen... Man weiß auch nicht genau, was sie ausgesagt haben)
+ Zollfahnder

Urkunden:
Protokoll für die 0,1 Gramm

Sonstige Beweismittel

1. sichergestellte Schuldnerliste (keinerlei beweise dafür, das es überhaupt eine ist, wurde keine aussage zu gemacht und könnte auch sonstwas sein...)
2. offene Asservate


Gesamtgeldstrafe in Höhe von 125 Tagessätzen.
zu 1: 120 Tagessätze
zu 2: 10 Tagessätze

tagessatz auf 20€
Gesamtgeldstrafe 2500€

Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte...

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Wenn man es war ist das billig.
Wenn man es nicht war teuer.

Wobei man bei zwei Zeugen die keinen Vorteil haben wenn Sie das erzählen kaum Chancen hat. Aber das muss jeder selber wissen

k:

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#2
 Von 
Areia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sicher haben die 2 Zeugen aus ihrer Aussage einen Vorteil gezogen.... Wie gesagt, es weiß ja auch niemand, was genau aussgesagt wurde.

Es ist ja nichts bewiesen. Das Problem sind eben die Kosten für Anwalt und so....
Und das andere Problem wäre ja, wenn er es bezahlt, das ist ja sowas wie ein eingeständnis und würde eine Vorstrafe bedeuten.... Oder?

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#3
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

... und würde eine Vorstrafe bedeuten.... Oder? ....

Geldstrafen von über 90 Tagessätzen werden in das Führungszeugnis eingetragen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

daß er die Strafe bezahlt, ist kein Eingeständnis, das heißt erstmal nur, er möchte nicht 125 Tage eingesperrt werden, was bei Nichtzahlung passieren würde.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

wobei ich muemmel insoweit ergänzen muß, als daß es dann als richtig gilt, was da im Strafbefehl steht, wenn er denn rechtskräftig geworden ist.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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