Hallo...
Vor 3 Tagen hat mein Freund per Post seinen Strafbefehl bekommen. Den genaueren Sachverhalt werde ich gleich schildern, aber vorweg.... Lohnt es sich bei der Sache einen Anwalt zu nehmen oder ist es besser die Strafe zu bezahlen?
zur Last gelegt wird:
1. Das er angeblich einen anderweitig Verfolgten 200€ für die Beschaffung von Crystal gegeben hat und das er durch einen weiterverkauf Gewinn erziehlen wollte.
2. Bei einer Wohnungsdurchsuchung 0.1 Gramm Marihuana gefunden wurden....
Er wird beschuldigt:
1. vorsätzlich, unerlauber handel mit Betäubungsmitteln
2. Betäubungsmittel bessen zu haben (0,1 Gramm)
Beweismittel:
2 Zeugen ( das sind die, denen er angeblich das geld gegeben hat, aber wie gesagt, nichts eindeutig nachgewiesen... Man weiß auch nicht genau, was sie ausgesagt haben)
+ Zollfahnder
Urkunden:
Protokoll für die 0,1 Gramm
Sonstige Beweismittel
1. sichergestellte Schuldnerliste (keinerlei beweise dafür, das es überhaupt eine ist, wurde keine aussage zu gemacht und könnte auch sonstwas sein...)
2. offene Asservate
Gesamtgeldstrafe in Höhe von 125 Tagessätzen.
zu 1: 120 Tagessätze
zu 2: 10 Tagessätze
tagessatz auf 20€
Gesamtgeldstrafe 2500€
Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte...
Anwalt nehmen oder Strafe abbezahlen???
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn man es war ist das billig.
Wenn man es nicht war teuer.
Wobei man bei zwei Zeugen die keinen Vorteil haben wenn Sie das erzählen kaum Chancen hat. Aber das muss jeder selber wissen
k:
Sicher haben die 2 Zeugen aus ihrer Aussage einen Vorteil gezogen.... Wie gesagt, es weiß ja auch niemand, was genau aussgesagt wurde.
Es ist ja nichts bewiesen. Das Problem sind eben die Kosten für Anwalt und so....
Und das andere Problem wäre ja, wenn er es bezahlt, das ist ja sowas wie ein eingeständnis und würde eine Vorstrafe bedeuten.... Oder?
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... und würde eine Vorstrafe bedeuten.... Oder? ....
Geldstrafen von über 90 Tagessätzen werden in das Führungszeugnis eingetragen.
Hi,
daß er die Strafe bezahlt, ist kein Eingeständnis, das heißt erstmal nur, er möchte nicht 125 Tage eingesperrt werden, was bei Nichtzahlung passieren würde.
Gruß vom mümmel
wobei ich muemmel insoweit ergänzen muß, als daß es dann als richtig gilt, was da im Strafbefehl steht, wenn er denn rechtskräftig geworden ist.
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
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