Anwaltkanzlei Katja Günter

30. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)
Anwaltkanzlei Katja Günter

Hallo!
Es sind wieder Schreiben im Umlauf von einer Rechtsanwältin
Katja Günther!
NetContent Ltd./W........
Offene Forderung gem.RG RE 08-120960 vom12.02.2007 für
Routenplaner bereitstellung mit Anmeldung vom 29.12.06 um 21:56H
mit Anmelde IP:..............
Mit allem PIPAPO 107,18€.
Wenn man googlet Katja Günther,dann stellen sich die Haare.
Ein Antwortschreiben ist vorbereitet in Google Rubriken.

Meldet euch mal.Gruss Sammy1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

Vergiss es und lies Dir das hier durch:


http://rotglut.org/nachricht,923,Ist+die+coole+Katja+Guenther+allein+zu+Haus

http://www.juracafe.de/cgi-bin/forum5/main_config.pl?noframes;read=45019


Diese Dame hat an die dubiosen Firmen lediglich ihren Namen verkauft,und die machen damit dreckige Geschäfte.Die Günther selbst jedoch hat absolut keinerlei juristische Macht.Sie muss noch nicht einmal wissen,welche Schreiben mit welchem konkreten Inhalt von den dubiosen Firmen an die Menschen geschickt werden.


-- Editiert von weterok am 30.03.2008 10:39:54

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#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Stillschweigend ignorieren.
Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte musst Du reagieren.
Bei dieser altbekannten Masche wird diese Firma aber kaum eine gerichtliche Prüfung ihrer Geschäftstätigkeit wünschen.

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#3
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

Maestro1000 -

Diesen gerichtlichen Mahnbescheid wird es hier nie geben,weil die ganz genau wissen,auf welch dünnem Eis sie sich bewegen.Es ist bisher nicht ein einziger Fall bekannt,wo die Günther auch nur einen einzigen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt hätte.

-- Editiert von weterok am 30.03.2008 18:33:57

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

War ja auch konjunktivisch geschrieben ;)

Ob eigentlich Beschwerden bei der zuständigen Anwaltskammer sinnvoll wären ?

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#5
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

Maestro1000 -

Über wen willst Du Dich da beschweren,wenn diese Dame in Natura gar nicht existiert,sondern dubiose Firmen nur ihren Namen benutzen????

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#6
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Jetzt rückt die Urlaubszeit näher und diese
Banditen wollen von dem grossen Topf auch
etwas abhaben.Ich habe einen Brief im Inet
heruntergeladen,saftig aber nicht unhöflich.
Diesen Brief jage ich per Fax in deren Büro
bis sie nicht mehr drüber wegsehen können.

Gruss Sammy1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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#7
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Jetzt rückt die Urlaubszeit näher und diese
Banditen wollen von dem grossen Topf auch
etwas abhaben.Ich habe einen Brief im Inet
heruntergeladen,saftig aber nicht unhöflich.
Diesen Brief jage ich per Fax in deren Büro
bis sie nicht mehr drüber wegsehen können.

Gruss Sammy1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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#8
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Jetzt rückt die Urlaubszeit näher und diese
Banditen wollen von dem grossen Topf auch
etwas abhaben.Ich habe einen Brief im Inet
heruntergeladen,saftig aber nicht unhöflich.
Diesen Brief jage ich per Fax in deren Büro
bis sie nicht mehr drüber wegsehen können.

Gruss Sammy1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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#9
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

@wetrok : Wie wäre es dann mit (versuchtem) Betrug ?
Ein Titel, hier Rechtswanwältin, darf doch in D gar nicht verkauft werden.

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#10
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

Maestro1000 -

Heutzutage ist für Schmiergelder fast allles käuflich und verkäuflich!!!



-- Editiert von weterok am 31.03.2008 06:40:04

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#11
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

hanibal2102@web.de

Bevor Du so einen Blödsinn hier schreibst,solltest Du Dir im Internet besser zunächst die Kommentare professioneller Juristen zu der Dame Günther durchlesen!!!

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#13
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

hanibal2102@web.de


Ich habe nicht die Zeit und die Lust,für Dich personell irgendwelche Beiträge von professionellen Juristen zusammenzustellen.Das musst Du bitte schön schon selber tun!!!

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#15
 Von 
Chiwah3
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und guten Tag
habe heute von der Anwatskanzlei Katja Günther eine Zahlungsaufforderung erhalten.
104,84 € soll ich bis zum 13.05.008 zahlen!!!!
War nur einmal auf der Seite von Online Content LTD, Geburztags-Info und nun soll ich Zahlen!!!!
Habe nun schon soviel gelesen, über die besagte Anwältin und die Firma Online C. und frage mich, ob es wirklich richtig ist - die Rechnung zu zahlen?
:(

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#16
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Nein musst du nicht. Entzünde mit der Rechnung von mir aus ein Maifeuer....

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#17
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
Oana11
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

NICHT ZAHLEN!!!Es kann nichts passieren.
Außer paar Mahnungen.Die Frau Katja Günther,versucht es immer wieder und sie wird es auch nie lassen.Es kamen so viele TV-Berichte über sie.Auch meine Mom,bekommt von ihr Mahnungen,zwar ist es erst die erste aber es werden bestimmt noch sehr viele dazu kommen.

Mach euch keine sorgen,es gibt keinen Grund dafür.Die Frau kann nichts erreichen,außer ihr lasst euch von ihr beinflussen und Zahlt.

Lieb Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Im übrigen ermittelt derzeit nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch die Anwaltskammer München gegen die Dame. Ich vermute, allzu lange wird sie sich nicht mehr Rechtsanwältin nennen dürfen. ;)



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#20
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Nicht vergessen, gegen eventuelle Mahnbescheide Einspruch einzulegen. Wenn die das Geld wirklich will, muss sie dass schon einklagen, damit

quote:
War nur einmal auf der Seite von Online Content LTD, Geburztags-Info und nun soll ich Zahlen!!!!
wird sie aber vor Gericht keine Erfolgsaussichten haben.

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#21
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

Vergiss die Günther!!!!Da kommt gar nichts!Einfach auf diese Schreiben nicht reagieren,es passiert gar nichts!!!Habe ich auch so gemacht,jetzt habe ich Ruhe!!!

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#22
 Von 
KKKOI
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi @ all,

habe heute nach etlichen Mahnungen und einem Widerspruchschreiben meinerseits, die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahren im Kasten gehabt...

Mir geht das irgendwie nicht rein, das die alte derartigen Psycho****** abziehen kann, ohne das der dt. Rechtstaat der alten das Handwerk legt... WAS SOLL DAS???

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
ohne das der dt. Rechtstaat der alten das Handwerk legt...


Was soll der pauschale Vorwurf? Weißt Du denn überhaupt, was in dieser sache läuft ? Wie ist denn dein Vorwurf begründet ?

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen diese Anwältin wegen Betrugs und bei der Rechtsanwaltskammer München wird auch ein entsprechend standesrechtliches Verfahren betrieben, was am Ende sicherlich Ihre Zulassung kostet.

Die kriegt ihr Fett vom Rechtsstaat schon ab.

Vielleicht solltest Du mal eher googeln, bevor Du hier platte Parolen postest.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

Hallo,
letzte Woche kam erst wieder ein Bericht über besagte Dame in Akte/08.
Da wurde gesagt, dass man NICHT zahlen soll und dass gegen die Dame ermittelt würde.
Sie hatte, lt. Bericht, innerhalb von ein paar Wochen mehrere tausend Mahnungen verschickt.
Außerdem war Frau Katja Günther in diesem Bericht zu sehen - hat aber auf die Fragen der Reporter keinen Komentar abgegeben.
Sie hat nicht ihren Namen verkauft, sondern betreibt dieses Inkasso-Büro in einer Kanzlei höchst persönlich und kassierte dabei kräftig ab.
So ist der Stand der Dinge.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Allerdings stimmt die Anschrift der Dame nicht mehr. Ich habe letztens gehört, dass die Kollegen in der Bürogemeinschaft sie rausgeworfen haben... :grins:


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#26
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

Ja, dies kann sehr wohl sein. Die Kollegen in der Anwaltskanzlei waren in diesem Bericht auch vor der Kamara zu sehen und zu hören. Sie waren über die Machenschaften ihrer Kollegin nicht sehr erfreut. Schadet ja auch dem Ruf derer in besagter Kanzlei, die anständig ihren Job machen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Riffeltier
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

hab mal ne Frage!

Hab auch mit Content und eben dieser Katja Günther zu tun.

Und genau gestern bekam ich von der einen Brief indem sie mich als vorsätzlichen Betrüger hinstellt weil ich meinen Wohnsitz gewechselt habe und ihr so die Sache angeblich erschweren wollte.Bin aber mit meiner Freundin nach langer Zeit und auch aus Nachwuchserwartungen zusammen gezogen.Und nicht aus diesen Gründen die sie mir hier vorwirft!

Dies grenzt für mich schon an Rufschädigung oder Verleumdung was die da von sich gibt.

Kann ich gegen sowas vor gehen?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
schwedenbucht
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)

Meine Schwester bekam gestern folgendes Schreiben:


Sehr geehrte(r) Herr/Frau Bruns xxx,

wir haben versucht, Ihnen auf dem Postweg unter der von Ihnen angegebenen
Adresse für die von Ihnen genutzte Dienstleistung eine Mahnung zuzusenden,
da
sowohl die Rechnung als auch die Mahnung meiner Mandantin von Ihnen nicht
beglichen wurde.

Die Angabe einer falschen Adresse geschah hier in offensichtlicher Absicht,
den Rechnungs- und Mahnungszugang zu erschweren.
Dies wird von uns als erstes Indiz für betrügerische Absicht gewertet.
Entsprechende Veranlassungen werden getroffen.
-------------------------------------------------

Ihre Mahnung können Sie unter folgendem Link einsehen:
xxx
-------------------------------------------------
Wir weisen Sie auf die Zahlungsfrist hin.
Sollten sie eine Ratenzahlung vereinbaren wollen,
richten sie ihre E-Mail bitte an ratenzahlung@strafrecht-guenther.de

Hochachtungsvoll

Katja Günther
Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskanzlei Günther
Brienner Str. 44
D-80333 München
_________________________________________

Soll ich das einfach ignorieren?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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