Anwaltskosten Strafanzeige

25. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Alexander Maier
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten Strafanzeige

Guten Morgen

Ich hatte von der Polizei eine Strafanzeige bekommen wegen Verleumdung.
Ich habe mich innerhalb der Frist geäussert zu dem Vorwurf per Brief an die Polizei (ohne Anwalt).

Meine Frage ist wenn ich jetzt einen Anwalt beauftrage und den Anwalt bezahle und das Verfahren eingestellt wird, bleibe ich dann auf den Kosten sitzen für den Anwalt (da ich schon der Polizei eine Stellungnahme gegeben habe)? Der Anwalt würde ja nur AZ beantragen und mitteilen das ich Anwaltlich vertretten werde und abwarten ob das Ermittlungsverfahren eingestellt wird oder ggf. ich ein Strafbefehl erhalte.

Ich bedanke mich für euer Feedback

-- Editiert von User am 25. Juli 2023 10:05

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15844 Beiträge, 9087x hilfreich)

Zitat (von Alexander Maier):
Meine Frage ist wenn ich jetzt einen Anwalt beauftrage und den Anwalt bezahle und das Verfahren eingestellt wird, bleibe ich dann auf den Kosten sitzen für den Anwalt (da ich schon der Polizei eine Stellungnahme gegeben habe)?

Ja

Sie würden auch dann auf den Kosten sitzen bleiben, wenn Sie noch keine Stellungnahme abgegeben hätten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alexander Maier
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank
Dann wäre es eigentlich das beste abzuwarten ob es eingestellt wird oder nicht, die Vollmacht könnte ich ja noch immer geben dem Anwalt wenn man genaueres weiss.

0x Hilfreiche Antwort

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