Guten Morgen
Ich hatte von der Polizei eine Strafanzeige bekommen wegen Verleumdung.
Ich habe mich innerhalb der Frist geäussert zu dem Vorwurf per Brief an die Polizei (ohne Anwalt).
Meine Frage ist wenn ich jetzt einen Anwalt beauftrage und den Anwalt bezahle und das Verfahren eingestellt wird, bleibe ich dann auf den Kosten sitzen für den Anwalt (da ich schon der Polizei eine Stellungnahme gegeben habe)? Der Anwalt würde ja nur AZ beantragen und mitteilen das ich Anwaltlich vertretten werde und abwarten ob das Ermittlungsverfahren eingestellt wird oder ggf. ich ein Strafbefehl erhalte.
Ich bedanke mich für euer Feedback
-- Editiert von User am 25. Juli 2023 10:05
Anwaltskosten Strafanzeige
25. Juli 2023
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Frage vom 25. Juli 2023 | 09:58
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten Strafanzeige
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#1
Antwort vom 25. Juli 2023 | 10:37
Von
Status: Wissender (15844 Beiträge, 9087x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist wenn ich jetzt einen Anwalt beauftrage und den Anwalt bezahle und das Verfahren eingestellt wird, bleibe ich dann auf den Kosten sitzen für den Anwalt (da ich schon der Polizei eine Stellungnahme gegeben habe)? :
Ja
Sie würden auch dann auf den Kosten sitzen bleiben, wenn Sie noch keine Stellungnahme abgegeben hätten.
#2
Antwort vom 25. Juli 2023 | 17:18
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Besten Dank
Dann wäre es eigentlich das beste abzuwarten ob es eingestellt wird oder nicht, die Vollmacht könnte ich ja noch immer geben dem Anwalt wenn man genaueres weiss.
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