Anwaltsschreiben-aber keine Anzeige?

19. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
delialia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltsschreiben-aber keine Anzeige?

Wegen einem angeblichen Diebstahl bekam ich ein Anwaltsschreiben, dass ich eine bestimmte Geldsumme überweisen soll. Die Privatperson, die den Anwalt beauftragt hat, zeigte mich aber nicht an... Daher meine Frage: muss ich das Geld überweisen? Kann ich Einspruch erheben?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Wenn Sie tatsächlich etwas entwendet haben, sollten Sie sich vielleicht überlegen, ob eine Zahlung nicht sinnvoll ist. Anderenfalls könnte die Gegenseite doch noch auf die Idee kommen, Anzeige zu erstatten.

Sollten zivilrechtliche Ansprüche gegen Sie bestehen, benötigt man keine Anzeige, um diese durchzusetzen.

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#2
 Von 
delialia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn Anzeige erstattet werden würde, aber das Verfahren schlussendlich eingestellt wird-muss ich dann trotzdem zahlen oder verfällt dann der Anspruch?

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Ich sagte doch, das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun. Eine Einstellung bedeutet niemals den Wegfall etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche.

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Daher meine Frage: muss ich das Geld überweisen? Kann ich Einspruch erheben?


*müssen* tun Sie gar nichts, und einen "Einspruch" gibt es auch nicht. Der Anwalt hat Geld gefordert. Mehr als Fordern kann er aber auch nicht tun. Wenn Sie nicht freiwillig zahlen, dann müsste er Sie vor Gericht verklagen und dann entscheidet ein Gericht ob die Gegenseite tatsächlich einen Anspruch auf das Geld hat oder nicht.

quote:
Und wenn Anzeige erstattet werden würde, aber das Verfahren schlussendlich eingestellt wird-muss ich dann trotzdem zahlen oder verfällt dann der Anspruch?


Mal ganz grundsätzlich: Man muss unterscheiden zwischen dem Strafrecht und den Zivilrecht. Im Strafrecht wird man vom Staat dafür bestraft, dass man etwas verbotenes getan hat, zum beispiel einen Diebstahl. Ob das Opfer seinen Schaden oder Verlust ersetzt bekommt, interessiert den Staat nicht.

Das ist dann eine Sache des Zivilrechts. Im Zivilrecht streiten sich die Bürger untereinander. Der Staat hat nichts damit zu tun. Wenn also jemand glaubt, ein anderer schuldet ihm Geld, dann muss man das zuerst mal einfordern (das hat der Anwalt für den Auftraggeber gemacht). Wenn dann nicht bezahlt wird, dann muss der Anwalt eine Klage beim Zivilgericht einreichen.

Ob Sie jtzt freiwillig zahlen oder nicht, sollten Sie davon abhängig machen, ob der Anspruch des anderen tatsächlich besteht oder nicht.




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"justice"

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