Anzahlung Unterschlagung oder Betrug?

3. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
kautionmonster
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzahlung Unterschlagung oder Betrug?

Ich habe ein Software-Entwickler beauftragt. Anzahlung von Euro 1000 Euro überweisen. Nach paar Monaten stellt der Entwickler sein Firma (Einzelunternehmen) ein wegen "wirtschaftliche Schwierigkeiten".
Meine Anzahlung möchte oder kann er nicht zurückzahlen. Mahnbescheid wurde beantragt und auch Vollstreckungsbescheid und GV beauftragt. Jetzt habe ich herausgefunden beim GV das der Entwickler bereits in 2018 eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. (also BEVOR unser Vertragsabschluss)
Ist das Betrug? Oder Unterschlagung von eine Anzahlung? Laut Entwickler hat er Leistungen erbracht (Programmierarbeiten) jedoch habe ich nie etwas bekommen bzw gesehen!
Kann jemand der eine EV abgegeben hat überhaupt noch "wirtschaften" ? Meiner Meinung nach hatte er nie Anzahlungen annehmen dürfen und ist es Betrug? Der GV sieht das anders und gibt mir da wenig Change da Betrug schwierig zu beweisen wäre.
Was denkt Ihr?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Die Abgabe der Vermögensauskunft heißt lediglich, dass Zahlungsschwierigkeiten bestehen, die löst man meist durch Arbeit, eine solche anzunehmen deutet darauf hin, dass der Mensch (vermutlich) zumindest bemüht war sich aus dem Dilemma herauszuarbeiten. Ich kann hier keinen Betrug erkennen. Unterschlagung auch nicht.

-- Editiert von AltesHaus am 03.03.2019 11:47

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Unterschlagung kann es rein vom Tatbestand her schon nicht sein.

Betrug wäre theoretisch denkbar, nämlich dann, wenn er die Anzahlung vereinnahmt hat und da schon nicht die Absicht hatte irgendeine Leistung zu erbringen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
und da schon nicht die Absicht hatte irgendeine Leistung zu erbringen.


... was im realen Leben kaum zu beweisen wäre, da (aus TE)

Zitat:
Nach paar Monaten stellt der Entwickler sein Firma (Einzelunternehmen) ein wegen "wirtschaftliche Schwierigkeiten".


ja scheinbar mit den Arbeiten begonnen wurde.

-- Editiert von AltesHaus am 03.03.2019 12:14

1x Hilfreiche Antwort

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