Anzeige, Betrug, KFZ-Reparatur rechtens?!

22. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
pouncival
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Anzeige, Betrug, KFZ-Reparatur rechtens?!

Hallo miteinander. Ich hole mal tief Luft und erkläre euch mein Problem. Also:

Ich hatte damals von meiner EX-Freundin ihrer Arbeitskollegin ein KFZ in Raten abgekauft. Es wurde ein ganz normaler Vertrag gemacht, Raten wurden immer rechtzeitig bezahlt und es gab auch sonst keine Probleme. Kurz bevor die letzten 2 Raten bezahlt wurden, lief der TÜV aus. Bei der damaligen Anschaffung war auch der Lebensgefährte der Arbeitskollegin dabei, der KFZ-Machaniker bei einer großen Werkstatt ist. Mir wurde gesagt, falls mal was am Auto sein sollte, solle ich mich melden. Dies habe ich dann getan, als es soweit war und der TÜV vor der Türe stand. Er bot an, ich sollte in eine Werkstatt meines Vertrauens fahren und einen TÜV Check machen lassen. Dieser wurde gemacht und ein Kostenvoranschlag von über 1000 € erstellt. Dies hab ich ihm übergeben und er meinte, wir können das ganze wesentlich günstiger machen. Unter Zeugen hat er mir gesagt, er macht das mit Rechnung über die Werkstatt in der er Arbeitet - nur die Teile besorgt er günstiger über andere Firmen (eBay, Autozubehörlieferanten). Gesagt getan, ich übergab ihm das KFZ. Ich fragte wie lange es etwa dauern würde, er antwortete mit max. 1 Woche. Ich stimmte zu.

Insgesamt (um das ganze etwas zu kürzen an dieser Stelle) wartete ich 9! Wochen. In der Zwischenzeit wurde ich immer abgewimmelt am Telefon und vertröstet. Irgendwann wurde mir das zu dumm und ich hab gesagt, ich hole mein Auto jetzt sofort ab und bringe es in eine richtige Werkstatt. Mir wurde mitgeteilt, das dass Auto nicht bei ihm steht, sondern er es einfach einem Arbeitskollegen gegeben hat der das genauso "gut" kann wie er... Denkste... Das Auto wurde unter Zeugen abgeholt. Ich brachte das Auto zu einer Vertragswerkstatt und diese wunderten sich, das dass Auto überhaupt noch fuhr, denn es wurde offensichtlich totaler PFUSCH betrieben! Dies kann die Werkstatt auch bestätigen!

Ich musste in der Werkstatt über 1000 € lassen, genauso wie im Kostenvoranschlag beschrieben, aber wegen mehr Arbeitszeit durch den Pfusch, waren dort nicht mal Originalteile verbaut, sondern die, die der Pfuscher verbaut hatte.

Ich hatte noch nie Kontakt mit der Person, die den angeblichen Pfusch veranstaltet hat, bis heute nicht.
Dennoch bestand er (Der Lebensgefährte der Arbeitskollegin) auf eine Zahlung von über 600€ - er meinte wegen der Arbeitszeit (es gibt immer noch keine Offizielle Rechnung obwohl er es in der Werkstatt machen wollte) und der Ersatzteile. Ich hab gesagt, okay, die Ersatzteile zahle ich (Kann ich belegen, wurden Bezahlt) - aber den Rest nicht. Nach langem hin und her und der Belästigung meiner EX-Freundin durch ihre Ehemalige Arbeitskollegin hat sie meine Adresse rausgegeben. Noch am selben Tag muss diese Wohl zur Polizei gegangen sein und eine Anzeige wegen Leistungskreditbetrug gegen mich erstattet haben. Ich finde das eine absolute Frechheit und sauererei, allerdings weis ich nicht wie ich reagieren soll. Soll ich eine Aussage bei der Polizei machen oder nicht?! Was soll ich tun?

Ich möchte noch Anfügen: Da dass ganze VOR den letzten Raten war, wurde mir als Druckmittel der Fahrzeugbrief verwehrt, obwohl nachweislich das Auto schon LÄNGST abbezahlt ist! Bis heute habe ich den Brief nicht...

Was sagt ihr dazu?
Danke für eure Hilfe!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ihrer Schilderung nach sehe ich da keinen Betrug. Es ist halt immer schwierig bei solchen "unter der Hand und rein mündlichen Geschichten". Bei einem ordentlichen Vertragspartner gibt es einen (schriftlichen) Auftrag/Vertrag, von dem man "sauber" zurücktreten kann oder bei dessen nicht ordnungsgemäßer Ausführung man "sauber" reklamieren kann.

Dennoch müßte es -damit ein Betrug vorliegt- so sein, dass Sie bereits bei der Auftragserteilung an den "Typen" nicht die Absicht hatten zu zahlen (oder zahlungsunfähig waren). Das liegt -zumindest der Schilderung nach- fern.

Sie haben 3 Möglichkeiten:

Entweder geben Sie das ganze Ding zum Anwalt, nur bleiben Sie -zumindest was den strafrechlichen Teil angeht- auf dessen Kosten sitzen, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, es also gar nicht zu einer formellen Anklage kommt.

Oder sie gehen zur Polizei und schildern die Sache so wie hier und warten dann ab, wie die Staatsanwaltschaft entscheidet. Stellt sie ein, ist alles gut. Klagt sie an, gehen Sie dann(!) zum Anwalt. Unterschied zur obigen Vartiante ist, dass -wenn Sie dann in der Hauptverhandlung freigesprochen werden- die Staatskasse die Antwaltskosten tragen muß.

Dritte Möglichkeit ist, nicht zur Polizei zu gehen, also keine Aussage zu machen und abzuwarten, was die StA entscheidet. Das ist in diesem Fall aber die zieml. schlechteste Möglichkeit.

Ich persönlich würde, wenn ich genug/viel Geld hätte, Nr. 1 wählen. Da ich aber nicht viel/genug Geld habe :grins: , würde ich Nr. 2 nehmen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 23.01.2014 00:32

-- Editiert !!Streetworker!! am 23.01.2014 05:47

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Vielleicht könnte man Variante 1) auch damit verbinden, zivilrechtlich auf Herausgabe des Scheins zu klagen.

Wenn sich der Alteigentümer in Verzug befindet, müsste er wohl die Anwaltskosten erstatten. Das Mandat bzgl. der Anzeige bekommt der Anwalt natürlich erst, wenn wirklich Anklage erhoben wurde.

Ich sehe da in der Tat auch eher Versäumnisse oder evtl. sogar strafrechtlich relevantes (Nötigung) bei der Gegenseite. Meiner Meinung nach ist die Gegenseite mit Deiner Bereitschaft, zumindest die Teile zu bezahlen, gut bedient.



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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pouncival
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo miteinander,

erstmal vielen Dank für eure Hilfe / Tipps / Ratschläge. Ich war nun gestern bei der Polizei. Es kam etwas anders als erwartet. Meine Vermutung der Anzeige stimmte zwar, allerdings hat er NICHT seine Arbeitszeit berechnet / angezeigt sondern hat Ersatzteile genommen, die verbaut wurden, aber nicht bezahlt wurden von mir. Ich möchte dazu sagen, ich habe nie eine Rechnung zu Gesicht bekommen. Er hat mir einmal eine Rechnung in die Hand gedrückt, die nachweislich Überwiesen wurde. Mündlich hat er nur einmal bezüglich der Teile was gesagt, ein genauer Betrag wurde nicht genannt. Der nette Polizist hat sich alles genauer angehört und KEINE Aussage von mir aufgenommen. Er hat mir den guten Rat gegeben, ich sollte einen Rechtsanwalt aufsuchen. Seiner Ansicht nach, kann ein Rechtsanwalt den spieß umdrehen, da er ja immer noch den Fahrzeugbrief hat und kein Pfandrecht besteht, da dass KFZ schon längst abbezahlt ist und mit dieser Sache nichts zu tun hat. Desweiteren meinte er, wenn Betrug vorliegen würde, hätte ich keine Rechnung bezahlt, was ja nicht der Fall ist, da ich diese eine Rechnung die er mir gegeben hat, überwiesen habe. Eine weitere Rechnung hab ich nie erhalten, weder Mahnung noch sonstiges.

Hab vorhin mit einem Anwalt telefoniert, allerdings wird das ganze eben ziemlich teuer. Die angezeigten Kosten sind etwa 220 €. Der Anwalt würde mich über 1000 € kosten sofern ich verurteilt werde. Würde ich frei gesprochen werden, würde das die Staatskasse übernehmen. Meine Frage diesbezüglich: Da ich ja eine Rechnung die ich erhalten habe überwiesen habe, von den restlichen aber nichts weis bzw. auch nichts bekommen habe, wie sieht der Fall damit aus? Ist das dann immer noch Betrug?! Ist dass für die Staatsanwaltschaft relevant? Was soll ich nun tun?

Vielen Vielen Dank für eure Hilfe!

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Würde ich frei gesprochen werden, würde das die Staatskasse übernehmen. Dafür muß aber erstmal ein Urteil fallen - wird das Verfahren eingestellt, zahlen Sie ebenfalls die Anwaltskosten.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
pouncival
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

okay, also was soll ich nun machen? Warten oder vorher schon einen Anwalt in Anspruch nehmen? Ich möchte endlich meinen Fahrzeugbrief haben... Ich will das KFZ weiterverkaufen und kann es nicht machen.

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1x Hilfreiche Antwort

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