Hallo liebe Experten,
Die ziemlich komplizierte geschmacklose Geschichte in Zeit Tabelle,
- August 2018 Ein Konkurrent(Hamburg) schleust ein Scheinkunde-Ehepaar(Köln) mir runter und verdreht alle Fakten zum Rufmord und lädt den Text online hoch.
- MÄRZ 2020. Online-Anzeige gegen das Trio wegen Rufmord wurde in Luft aufgelöst.
- August 2020 eine Anzeige gegen das Trio.
- Juli 2021 kam der Bescheid über Einstellung der Ermittlung nach §153 Abs. 1 S. 1 StPo.(Der Angezeigte kenne Sie nicht, Der Text sei anonym verfasst und hochgeladen worden, Die Adresse des Ehepaars sei schwer zu ermitteln usw)
- August 2021 Ich schrieb an die Dienstaufsichtsbeschwerde ohne ein grosses Hoffen auf eine Wiederaufnahme der Ermittlung.
- Januar 2022 Mitteilung Wiederaufnahme der Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft.
Nachdem der Bescheid der Einstellung, war ich Wochen lang fast ohnmächtig und handlungsunfähig. Dann habe ich einen Brief mit 20-seitigen Erklärungen und Beweise an die zuständige Staatsanwaltschaft geschickt ohne eine Erwartung. Und plötzlich erhielt ich nach fünf Monaten einen Brief mit Mitteilung Wiederaufnahme der Ermittlung. (ein ähnlicher Brief an die Kölner Staatsanwaltschaft ist verschwunden)
Nun habe ich Fragen,
- Wird es gründlicher ermittelt als sonst?
- Kann ich zwischendurch die STA anrufen und bei Unklarheiten klar stellen oder was kann ich machen?
Ich danke euch vielmals fürs Lesen, Antworten und Erklären,
Anzeige, Einstellung $153 und Wiederaufnahme der Ermittlung
3. Februar 2022
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Frage vom 3. Februar 2022 | 20:35
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige, Einstellung $153 und Wiederaufnahme der Ermittlung
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#1
Antwort vom 3. Februar 2022 | 20:59
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39756x hilfreich)
ZitatDann habe ich einen Brief mit 20-seitigen Erklärungen und Beweise an die zuständige Staatsanwaltschaft geschickt :
Warum nicht schon bei der Anzeige?
Zitat- Wird es gründlicher ermittelt als sonst? :
Nö (offiziell).
Zitat- Kann ich zwischendurch die STA anrufen :
Klar, wird nur nichts nützen, selbst wenn einer rangeht.
Zitatund bei Unklarheiten klar stellen :
Das wäre ratsam.
Zitatoder was kann ich machen? :
Derzeit? Abwarten.
#2
Antwort vom 3. Februar 2022 | 21:36
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWarum nicht schon bei der Anzeige? :
Danke Harry!
Bei der Anzeige hatte ich die gesamten Papiere dabei. Der Polizist im Revier meiner Nähe, der meine Anzeige aufnahm, schrieb nur einiges davon und nimmt keine Dokumente an. Das Gleiche tat Mitte Dezember der Polizist in Köln und sagte, dass ein Staatsanwalt(in) melden wird. Und ich warte und warte.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. Februar 2022 | 22:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39756x hilfreich)
ZitatDer Polizist im Revier meiner Nähe, der meine Anzeige aufnahm, schrieb nur einiges davon und nimmt keine Dokumente an. Das Gleiche tat Mitte Dezember der Polizist in Köln :
Deshalb sollte man immer schriftlich, strukturiert und detailliert Anzeige stellen.
#4
Antwort vom 4. Februar 2022 | 09:25
Von
Status: Unbeschreiblich (38385 Beiträge, 13987x hilfreich)
Nach 20 Seiten Brief sollten eigentlich keine Unklarheiten mehr existieren.
wirdwerden
#5
Antwort vom 4. Februar 2022 | 10:46
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatNach 20 Seiten Brief sollten eigentlich keine Unklarheiten mehr existieren. :
Wenn der genauso konfus und sprachlich wirr war wie das EP...
#6
Antwort vom 4. Februar 2022 | 12:15
Von
Status: Unbeschreiblich (38385 Beiträge, 13987x hilfreich)
Fortsetzung des Satzes von @ eh: wird er auch nicht durch Klarstellungen weniger konfus.
wirdwerden
#7
Antwort vom 4. Februar 2022 | 17:12
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Im anderen Thread (https://www.123recht.de/Forum-__f593633.html) sollte Ende Januar 22 ein Urteil gesprochen werden:
ZitatMitte Dez 2021 war eine erste mündliche Verhandlung. Eine weitere Verhandlung mit meiner Beteiligung ist nicht mehr. Nach der Information meiner Anwältin soll die Richterin ein Urteil Ende Januar sprechen. :
Irgendwie nicht passend zu dem konfusen Text in diesem Thread:
Zitat- Juli 2021 kam der Bescheid über Einstellung der Ermittlung nach §153 Abs. 1 S. 1 StPo. :
....
- Januar 2022 Mitteilung Wiederaufnahme der Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft.
#8
Antwort vom 4. Februar 2022 | 17:50
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39756x hilfreich)
ZitatIm anderen Thread ( :https://www.123recht.de/Forum-__f593633.html) sollte Ende Januar 22 ein Urteil gesprochen werden:
Aber nicht im Strafrecht ...
#9
Antwort vom 5. Februar 2022 | 20:44
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDeshalb sollte man immer schriftlich, strukturiert und detailliert Anzeige stellen. :
Ich habe den Rufmordtext von einem beeidigten Übersetzer übersetzen lassen und all meine Erklärungen von einem, der Deutsch als Muttersprache hat, berichtigen lassen. Ich habe alle Papiere von Anfang an zu der Polizei mitgenommen und die Polizei nimmt kein Papier. Sie schreibt Anzeige für eine oder zwei Seiten selbst. Ich hätte die Papiere da abgeben müssen.
#10
Antwort vom 5. Februar 2022 | 20:51
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn der genauso konfus und sprachlich wirr war wie das EP... :
Danke die Bemerkung! Ich merke es selber und es ist mein mögliches Bestes. Die deutsche Sprache ist wirklich sehr schwer, wenn man sie als erwachsener lernt. Und die Sache ist auch sehr verworren. Mit ein Paar Seiten ist nicht verständlich zu beschreiben.
#11
Antwort vom 5. Februar 2022 | 21:05
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIm anderen Thread ( :https://www.123recht.de/Forum-__f593633.html) sollte Ende Januar 22 ein Urteil gesprochen werden
Der Verkündungstermin ist auf den 10.02 verschoben, da die Richterin erkrankt ist.
Das Verhandlungsprotokoll vom 22.01 habe ich erhalten.
ZitatIrgendwie nicht passend zu dem konfusen Text in diesem Thread: :
Zitat (von woni123):
- Juli 2021 kam der Bescheid über Einstellung der Ermittlung nach §153 Abs. 1 S. 1 StPo.
....
- Januar 2022 Mitteilung Wiederaufnahme der Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft.
Ich habe mit einer dreier Bande zu tun. Dieser ist mein Konkurrent-
ich führe eine Verhandlung gegen die Scheinkunden, die der Konkurrent mir runtergeschoben hat.
#12
Antwort vom 5. Februar 2022 | 22:15
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39756x hilfreich)
Zitatund die Polizei nimmt kein Papier. :
Eigentlich muss sie es nehmen, aber hin und wieder wollen die im Revier das nicht.
Sendet man das mit der Post, hat man den Vorteil, das die keine Wahl haben.
Und man hat den Vorteil, man kann die Anzeige zuvor nochmals überarbeiten und durch andere gegenprüfen lassen.
ZitatIch hätte die Papiere da abgeben müssen. :
Im Idealfalle hat man dann (beglaubigte) Kopien die man abgibt.
#13
Antwort vom 6. Februar 2022 | 15:20
Von
Status: Unbeschreiblich (31994 Beiträge, 5630x hilfreich)
Man hat dich erhört. Vermutlich hat man auch die 20 Seiten gelesen. Warte ab, was die Staatsanwaltschaft dir schriftlich mitteilt. Das kann jetzt dauern und du kannst es nicht beschleunigen.Zitat- August 2021 Ich schrieb an die Dienstaufsichtsbeschwerde ohne ein grosses Hoffen auf eine Wiederaufnahme der Ermittlung. :
- Januar 2022 Mitteilung Wiederaufnahme der Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft.
Wenn die StA Fragen hat, schreibt sie dir und fragt dich.
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