Besuch von der Polizei,
Vorwurf:
Sachbeschädigung, mutwillig vor 2 Wochen auf einem Parkplatz einem Auto den Lack zerkratzt,, vermutlich mit einem scharfen Gegenstand (Schlüssel, Schraubendreher).
Zeuge vorhanden.
Kurios an der ganzen Sache:
Ein angeblicher Zeuge hat dem Geschädigten einen Zettel hinter den Scheibenwischer geklemmt mit der Aufschrift:
"zerkratzt von Kennzeichen"
Der beschädigte PKW stand an dem fraglichen Tag auf dem Parkplatz.
Der PKW dessen Kennzeichen benannt wurde stand dort ebenfalls neben.
Der Fahrzeugführer stellte sein PKW gegen 07.30 Uhr ab und kam gegen 15.00 Uhr erst wieder zum Parkplatz.
Nach öffnen das KFZ wurde dieser von einer Person angemacht
"Man hätte das nebenstehende KFZ bei einparken beschädigt"
1. Zwischen beiden Fahrzeugen war genügend Platz, zudem dazwischen eine Betonsäule.
Demonstriert, Parkrempler ist unmöglich.
2. Diese Person drohte mit Anzeige, machte aber nicht direkt den Eindruck, zu dem beschädigten KFZ zu gehören.
Audienz bei der Polizei zur "Befragung" ist schon Donnerstag.
Die beschuldigte Person hat definitiv nichts mit dem Schaden zu tun, Angaben sollen gemacht werden (warum und welcher Zeitraum der PKW dort stand).
Problem sehe ich jedoch darin, die Beschuldigte Person ist bereits "auffällig" geworden und in 3 Wochen ist eine Verhandlung deswegen, bei welcher mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen ist.
Fällt dieses mit ins Gewicht oder wird die Person "neutral" behandelt zu dieser Sache?
In wie Weit soll man sich diesbezüglich einlassen?
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" GTR 1000
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. ""
Anzeige, angeblich PKW zerkratzt
18. Februar 2014
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Frage vom 18. Februar 2014 | 22:32
Von
Status: Schüler (254 Beiträge, 25x hilfreich)
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#1
Antwort vom 19. Februar 2014 | 13:25
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
Ein angeblicher Zeuge hat dem Geschädigten einen Zettel hinter den Scheibenwischer geklemmt mit der Aufschrift:
"zerkratzt von Kennzeichen"
Ist der Zeuge denn bekannt oder gibt es nur den Zettel? Wenn letzteres, ist das Hörensagen und untauglich als Beweis.
quote:
Angaben sollen gemacht werden (warum und welcher Zeitraum der PKW dort stand)
"Warum" ist ja nicht sachrelevant, dazu muß man sich nicht äußern (abgesehen davon, daß man als Beschuldigter sowieso nichts sagen muß).
quote:
Fällt dieses mit ins Gewicht oder wird die Person "neutral" behandelt zu dieser Sache?
Wenn es nicht einschlägig war (also in der anderen Sache nicht auch um eine Sachbeschädigung oder Unfallflucht geht), dann ist das irrelevant.
Letztlich würde sowieso ein Gutachter ermitteln müssen, ob das Kfz des Beschuldigten den Schaden verursacht hat (Lackprobe, Abgleich der "Trefferhöhe" etc.).
-- Editiert TheCat am 19.02.2014 13:25
#2
Antwort vom 19. Februar 2014 | 16:14
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
quote:
Letztlich würde sowieso ein Gutachter ermitteln müssen, ob das Kfz des Beschuldigten den Schaden verursacht hat (Lackprobe, Abgleich der "Trefferhöhe" etc.).
Nö. Im Gegensatz zum "Zeugen", der den Beschuldigten angesprochen hat, will die Polizei ja was anderes von ihm:
quote:
Sachbeschädigung, mutwillig vor 2 Wochen auf einem Parkplatz einem Auto den Lack zerkratzt,, vermutlich mit einem scharfen Gegenstand (Schlüssel, Schraubendreher).
Schlüssel/Schraubendreher können ja nun wirklich in allen möglichen Höhen und Winkeln benutzt werden.
Ich würde hingehen, höflich sein und nur aussagen, dass ich diese Sachbeschädigung nicht begangen habe.
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#3
Antwort vom 20. Februar 2014 | 15:22
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
Ach so, das hatte ich überlesen. Ist ja auch etwas kurios.
Nun, vielleicht war es ja so:
TE parkt. Zeuge glaubt, einen Parkrempler gesehen zu haben und hinterläßt Hinweis am anderen Auto.
Dritter kommt und zerkratzt Auto.
Halter geht davon aus, der Zettel beziehe sich auf den Vandalismus (anstatt auf den mutmaßlichen Parkrempler).
TE bekommt Vorladung.
Dann würde ich es verstehen. Bleibt aber unproblematisch für den TE, denn der Zettel beweist nichts, ist untauglich, Hörensagen 3. Klasse ("ein Unbekannter hat mir gesagt, der ... hat 'etwas' gemacht, womit er möglicherweise den Vandalismus gemeint hat").
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