Anzeige Btmg als Beschuldigter

2. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Frostbite20
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Anzeige Btmg als Beschuldigter

Hallo Leute!

Bin neu hier und hoffe ich kann mir hier mal mein Problem "von der Seele reden" und hoffe irgendeinen guten Rat zu bekommen.

Zuerst mal zu meiner Person:
Bin 21 Jahre alt (zum Tatzeitpunkt war ich 20), wohne in NRW, bin zur Zeit in meiner Ausbildung und fange demnächst mit meinem Studium an.

Nun zum Ablauf:
Letztes Jahr wurde ich auf dem "Ruhr in Love"-Festival vom Freund und Helfer direkt am Eingang zu einer allgemeinen Kontrolle rausgezogen und hatte 2 Tabletten Ecstasy bei mir.
Hatte zu diesem Zeitpunkt nichts genommen, war lediglich ein wenig alkoholisiert und habe bei der Personenkontrolle dann auch direkt zugegeben etwas dabei zu haben und es freiweillig ausgehändigt.

Mehr wurde nicht gefunden und nach einer "kurzen Vernehmung", wenn ichs mal so nennen kann, wurde mir ein Schreiben ausgehändigt, wo ich die Tat (der Besitz von 2 Tabletten Ecstasy) zugebe.
Diesen habe ich in der Aufregung natürlich unterschrieben (dass das nich grade sinnvoll war ist mir im Nachhinein auch klar geworden).

Nunja...die Frage, ob ich denn schon was genommen hätte habe ich verneint und auch sonst habe ich keinerlei Konsum zugegeben.
Wirklich befragt, woher ich das Zeug habe, etc., wurde ich nicht. Ein Drogentest wurde ebenfalls nicht gemacht und ich konnte danach wieder aufs Festival-Gelände.

Das ganze ist jetzt etwa 9 Monate her und ich habe bis jetzt weder ein Schreiben von der Polizei (Vorladung, Vernehmung, ö.Ä. ??), noch irgendetwas von der Staatsanwaltschaft erhalten.

Kann das so lange dauern?? Kommt es auch mal vor dass eine Akte "verschwindet" ??
Insgesamt wurden etwa 450 Personen wegen dem Verstoß gegen das Btmg angezeigt, was den Prozess natürlich deutlich verlangsamt, jedoch macht mich das Warten langsam echt verrückt...habe Bauchschmerzen, durchgehende Übelkeit, etc...

Habe im letzten Jahr direkt einen Anwalt eingeschaltet, welchen ich dann nach Erhalt der Post erneut kontaktieren wollte, was aber bis jetzt halt wie gesagt noch nicht passier ist.

Kann man irgendwie, und wenn ja wo, den aktuellen Stand der Ermittlungen einsehen oder werden dadurch "schlafende Hunde" geweckt??

Und was für eine Strafe erwartet mich....ist eine Einstellung beim Erstvergehen bei "harten" Drogen möglich, evtl. gegen eine Geldauflage?
Und wie häufig werden beim fachärztlichen Gutachten Haarproben gefordert...(meine Haare sind relativ lang, etwa 8-10 cm und möchte diese nur im äußersten Notfall abrasieren)

Sorry für den Roman...bin echt ratlos und will mit der Sache einfach nur noch abschließen.

Danke für hoffentlich folgende Ratschläge!



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-- Editiert von Moderator am 05.04.2014 00:24




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

quote:
Diesen habe ich in der Aufregung natürlich unterschrieben (dass das nich grade sinnvoll war ist mir im Nachhinein auch klar geworden ).


Wiso? Was hätte es gebracht, es nicht zu unterschreiben? Die Dinger wurden doch freiwillig ausgehändigt, der Besitz war damit erwiesen. Es ist wohl eine typisch deutsche Eigenschaft zu denken, dass "alles" nur dann "rechtsgültig" oder "beweiskräftig" ist, wenn es eine Unterschrift trägt, bzw. -im Umkehrschluß- es es eben nicht ist, wenn es keine Unterschrift trägt. Das ist natürl. Blödsinn in der Form.

quote:
Kann das so lange dauern??


Schon ungewöhnlich

quote:

Kommt es auch mal vor dass eine Akte "verschwindet" ??


Die Akte eher nicht, aber der Einstellungsbeschluß (auf dem Postweg)

quote:

Kann man irgendwie, und wenn ja wo, den aktuellen Stand der Ermittlungen einsehen


Ja, mangels anderer Ansatzpunkte zunächst mal bei der Polizeidienststelle, die auf dem ausgehändigten Zettel angegeben ist.

quote:
oder werden dadurch "schlafende Hunde" geweckt??


Wenn es schlafende Hunde in der Sache gibt, werden die durch eine Anfrage -natürlich- geweckt.

quote:

Und was für eine Strafe erwartet mich....ist eine Einstellung beim Erstvergehen bei "harten" Drogen möglich, evtl. gegen eine Geldauflage?


Ja, ist es. Auch ohne Geldauflage.

quote:
Und wie häufig werden beim fachärztlichen Gutachten Haarproben gefordert...


selten



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Frostbite20
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Erstmal danke für die schnelle Antwort....

Ist wohl wahr mit dem unterschreiben...also war meine Entscheidung es freiwillig rauszurücken und das Schreiben zu unterschreiben erstmal richtig und wirkt sich das zu meinen Gunsten aus?

Ausgehändigt wurde mir nichts...ich habe seit dem Vorfall noch keinen einzigen Brief bekommen.
Stattgefunden hat das ganze innem anderen Ort, sodass ich halt überhaupt keine Ahnung habe, wo ich mich melden kann...und ob ich das sollte.

Sollte denn obwohl ich so ein Schreiben unterschrieben habe trotzdem noch eine Vernehmung seitens der Polizei gefordert werden?
Oder wurde diese durch meine Unterschrift ersetzt und ist "nicht mehr nötig" da ich die Tat ja zugegeben habe.

Danke!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19233 Beiträge, 10353x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist wohl wahr mit dem unterschreiben...also war meine Entscheidung es freiwillig rauszurücken und das Schreiben zu unterschreiben erstmal richtig und wirkt sich das zu meinen Gunsten aus? <hr size=1 noshade>

Wahrscheinlich wirkt es sich gar nicht aus (weder positiv noch negativ). Wahrscheinlich hätte es sich ebenso wenig ausgewirkt, wenn man nicht unterschrieben hätte. Dass man das BtM dabei hatte, kann man ja nicht wegdiskutieren.

quote:<hr size=1 noshade>Stattgefunden hat das ganze innem anderen Ort, <hr size=1 noshade>

Das könnte der Grund sein, weshalb es so lange dauert.
Wahrscheinlich erledigt die Polizei am Kontrollort zuerst die Fälle, wo die Beschuldigten am gleichen Ort wohnen und die "auswärtigen" Fälle werden anschließend an die jeweiligen Dienststellen an den Wohnorten der Beschuldigten abgegeben.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Frostbite20
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

So habe ich das noch gar nicht gesehen mit dem Ort....naja habe ehrlich gesagt n bisschen Schiss bei der örtlichen Polizei nachzufragen, ob die schon ne Akte von mir bekommen haben...gibts irgendwie ne Möglichkeit rauszufinden OB ein Ermittlungsverfahren am laufen ist (bzw. Strafverfahren?! da ich die Tat ja schon zugegeben habe?!) und wenn ja auf welchem Stand sich dieses befindet?

Diese Warten macht mich ganz verrückt...will aber auch nichts riskieren durch n Anruf...

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Ein Ermittlungsverfahren/Strafverfahren (das ist das selbe) wurde in jedem Fall eingeleitet.

Auf welchem Stand das derzeit ist, wird man nicht herausbekommen, ohne dass man irgendwo nachfragt.

"Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" geht halt nicht...

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 608x hilfreich)

Falls es noch zu einem Verfahren kommt, dann wäre es für dich gut, wenn du bereits VORHER verschiedene Dinge freiwillig gemacht hast, zu denen dich ein Richter auf jeden Fall verdonnern wird: eine Suchtberatung (z.B. bei der Caritas), freiwillige Urinproben (zum Nachweis, das du sauber bist) usw.
Das wird dann dem Richter zeigen, das du bereits freiwillig etwas gegen Drogen gemacht hast, und das hat garantiert für dich positive Auswirkungen!



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34496 Beiträge, 17815x hilfreich)

Allerdings hat das Outen als Konsument auf den Führerschein äußerst negative Auswirkungen... Und angesichts der geringen Menge dürfte der Spielraum des Richters auch ziemlich gering sein.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Frostbite20
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

So Leute ich melde mich nochmal kurz...heute lag der Brief von der örtlichen Staatsanwaltschaft in meinem angelegten Postfach...Verfahren wurde nach § 45 Abs. 1 in Verbindung mit § 109 Jugendgerichtsgesetz eingestellt.

Bin mega glücklich gerade...endlich fällt diese Last von meinen Schultern...zumindest zum Teil.

Jetzt muss ich nur noch hoffen, dass die Führerscheinstelle sich nicht meldet....hätte sie ja dann meines Erachtens schon lange, sofern die Angelegenheit schon bei der Staatsanwaltschaft war, da die Polizei die Infos doch nach dem abgeschlossenen Ermittlungsverfahren an die Fsst weiterleitet...oder irre ich mich da?!

Danke für eure Antworten nochmal!

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34496 Beiträge, 17815x hilfreich)

oder irre ich mich da?! Das tun Sie in der Tat. In Nr. 45(2) der Mistra, wo die Mitteilung von fahrerlaubnisrelevanten Dingen in Strafverfahren geregelt ist, steht nämlich dies: Sonstige Tatsachen, die in einem Strafverfahren – gleichgültig, gegen wen es sich richtet – bekannt werden, sind der nach § 73 Abs. 1 bis 3 FeV zuständigen Verwaltungsbehörde mitzuteilen, wenn ihre Kenntnis für die Beurteilung erforderlich ist, ob die Inhaberin oder der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet ist. Dabei ist zu berücksichtigen, wie gesichert die zu übermittelnden Erkenntnisse sind. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. Insofern wäre der Mitteilungszeitpunkt jetzt, wo die Sache der Staatsanwaltschaft vorliegt.


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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 09.05.2014 18:35

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Frostbite20
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

achso...dachte das übernimmt die Polizei und nicht die Staatsanwaltschaft..danke für die antwort.

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1x Hilfreiche Antwort

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