Anzeige Diebstahl Handy

10. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
teemix
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Anzeige Diebstahl Handy

Hallo zusammen,
Undzwar ich wollte fragen wie meine Chancen stehen
Es geht darum das eine alte freundinn und ihr bruder mich zu ihnen nach hause eingeladen haben zum chillen ich war da und dann ist sie ca 21 uhr feiern gegangen und ich war mit ihren bruder alleine ca 23 uhr bin ich dann nach haise.
Jetzt hab ich cs 3 Wochen später eine Anzeige wegen diebstahl eined handys.

Meine Vermutungen sind da sie mir seit ca 2 Monaten 65 € schuldet mir jetzt was anzuhängen damit sie mich doppelt ausnutzen kann.

Meine zweite Vermutung ist sie hat es mal wieder geschafft ihr handy beim feiern zu verlieren das ist ihr schob öfters passiert.
Und ich weiß das sie geld hatte und sagt dann zur polizei ich gab ihr neues hsndy geklaut obwohl ich nicht mal bis heute wusdte das sie nach dem letzten ein neues sich gekauft hat von dem Geld was sie mir geschuldet hat.

Jezt wollte ich frsgen wie stehen mrine Chancen das es ins leere läuft da sozusagen Aussage gegen aussage steht und ich am Freitag dann bei der Vernehmung auch eine gegen anzeige wegen rufmord ein beziehen will da sie mich vor meinen Arbeitskollegen und meinen Arbeitgeber schlecht gemacht hat mit dem Handy diebstahl was ich niemals machen würde.
Zu mir ich bin 21 jahre bin noch nie auf gefallen bis auf eine anzeige wegen Unterschlagung sonstiger Güter im Juli da gelte ich aber noch als heranwachsender

Aso und ihr Bruder doweit ich weiß hat susgesagt wie er gesehen hat dad ich in ihr Zimmer war jedochibin ich aufs klo gegangen und ihr Zimmer ist gensu daneben.

Jetzt habe ich noch weitere Fragen
Darf ihr Bruder als Geschwister teil überhaupt aussagen da ja Geschwister immer zusammen halten
Und meine andere frage
Die Polizei muss mir doch erstmal beweisen das sie das Handy nicht mit zum feiern genommen hat und darf die Polizei in diesem fall nicht das Handy orten da es ja auch darum geht um ein Fall aufzudecken hab ich Anspruch darauf ?


Vielen Dank Jezt schonmal für die hilfreichen antworten

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-- Editiert von Moderator am 11.12.2013 00:24

-- Thema wurde verschoben am 11.12.2013 00:24

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6 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Darf ihr Bruder als Geschwister teil überhaupt aussagen da ja Geschwister immer zusammenhalten Selbstverständlich darf er das.
Die Polizei muss mir doch erstmal beweisen das sie das Handy nicht mit zum feiern genommen hat Wird sie auch - nämlich mit einer Zeugenaussage der Schwester.
ich am Freitag dann bei der Vernehmung auch eine gegen anzeige wegen rufmord ein beziehen will da sie mich vor meinen Arbeitskollegen und meinen Arbeitgeber schlecht gemacht hat mit dem Handy diebstahl was ich niemals machen würde. Die wird man bloß derzeit nicht bearbeiten - Sie haben gerade ein anhängiges Verfahren wegen dieses Diebstahls, was heißt, Ihre Unschuld steht derzeit nicht fest. Und wenn sie erzählt "Ich habe den X wegen Diebstahls meines Handys angezeigt", dann ist die Wahrheit - genau das hat sie doch offensichtlich gemacht. Kurzum - die Dame bei der Polizei mit Dreck zu bewerfen wird eher nach hinten losgehen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Nachtrag: Natürlich kann es gut sein, daß Ihr Verfahren letztlich eingestellt wird. Das kann man bloß nicht vorhersagen. Die Strategie, mittels sinnloser Anzeigen noch mehr Fronten aufzumachen, ist aber eher unschlau. Gehen Sie hin, sagen Sie, Sie waren es nicht - fertig.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teemix
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke schön für die Antwort
Sollte ich das mit dem Geld so erwähnen ?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Sollte ich das mit dem Geld so erwähnen ? Ein Satz wie "Frau X mag mich nicht besonders, weil sie mir Geld schuldet" wäre korrekt, ein Satz wie "Frau X will mir was anhängen, weil sie mir Geld schuldet" könnte böse nach hinten losgehen. Insofern wohl besser nicht.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
teemix
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Und wenn ich es so erwähne frau x schuldet mir schon seit 2 Monaten und wo ich ihr druck mache soll ich das Handy von ihr geklaut haben ein komischer zufall finden sie nicht herr polizei Kommissar

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-- Editiert teemix am 11.12.2013 19:33

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
teemix
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

So bis jetzt noch nichts gehört ermitteln wohl noch hab aussage verweigert

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