Anzeige Gefährliche Körperverletzung

12. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Medusa92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige Gefährliche Körperverletzung

Also vor 2 Moanten hatte ich eine Auseinandersetzung und zwar:

Ich war mit drei meinen Freunden auf einer kleinen Faschingsparty.
Irgendwann kam es zur einer Auseinandersetzung zwischen einem zwei anderen Jungen und meinen zwei Freunden, die ich beide kenne.
Um die Sache zu schlichten habe ich die anderen beiden weggeschickt. Ein paar Minuten später hat sich die Sache immer noch nicht beruhigt. Und ich habe einen von den Jungs und meinen Freund zu mir genommen und friedlich gesagt: Hört auf zu streiten und so weiter... Sein Freund ( nicht mit dem ich dort war) hat mich dann ohne Grund geschubst, worauf ich sagte du schubst mich nicht noch ein mal. Die Sache klärte sich aber nicht und der eine Freund dem ich sagte beruhigt eucht... wollte unbedingt rausgehen und provozierte... Damit es nicht in der Halle passierte sind meine Freunde rausgegangen und ich auch. Er schlug meinen Freund, worauf hin mein Freund von der Security zurückgehalten wurde. Ich fragte den Jungen der mich geschubst hatte was nun los sei. Er schubste mich daraufhin stark und war aggressiv... Darauf hin schlug ich ihn mit einem Schlag, da ich Angst hatte dass er mich am Ohr trifft, an dem ich ein Kunststofftrommelfell habe nach einer Operation. Nach dem Schlag ging er zu Boden.Ich bin dann gegangen um weiteren Konflikten aus dem Weg zu gehen. Jedoch ein Freund der mit mir dort war hat ganz leicht ihn an der Seite getreten, was er nicht mal mitbekam. Ich habe meinen Freund nicht darum gebeten zu treten oder sich einzumischen.

Der Junge den ich geschlagen habe war danach im Krankenhaus hatte anscheinend einen Jochbeinbruch und der Daumen war komisch gebrochen. Er wurde operiert und unter dem Auge genäht.
Bei der Polizei wurde festgehalten, dass er 2,7 Promille hatte.
Ich jedoch habe nur ganz wenig getrunken. Ist das gut, dass ich nicht alkoholisiert war?

Nun bekam ich eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung.
Einen Anwalt habe ich auch schon genommen, aber es kam bis jetzt nichts Neues. Aber ich mache mir Sorgen was auf mich nun zukommen könnte.

Wie sollte ich mich verhalten. Lieber sagen ich könne mich an nichts mehr erinnern?

Danke im Vorraus

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

Hi,

quote:
Einen Anwalt habe ich auch schon genommen, aber es kam bis jetzt nichts Neues. Aber ich mache mir Sorgen was auf mich nun zukommen könnte.

Wie sollte ich mich verhalten. Lieber sagen ich könne mich an nichts mehr erinnern?


jetzt mal allen Ernstes:

Du hast dir einen Anwalt genommen, der kennt den Sachverhalt, bekommt Akteneinsicht und hat meist auch richtig Ahnung was er tut und du gibst viel Geld für ihn aus.
Dann fragst du in einem Internetforum was du machen sollst?

=> mach das, was dein Anwalt dir sagt

Gruß
alleskoenner

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-- Editiert am 12.04.2011 08:18

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Medusa92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

würde trotzdem gerne wissen was mir drohen könnte...
weil ich nun schon lange warte und immer noch nichts neues kam

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0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

na ja - die würde bei einem Ersttäter wohl zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem kommt hier evtl. Jugendstrafrecht zur Anwendung.

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Medusa92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist das keine Notwehr ?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

"Notwehr" ist eines der am schwierigsten zu beurteilenden Dinge im Strafrecht überhaupt. Aufgrund einer Schildung in einem Internetforum unmöglich. Es kommt auf die konkreten Ermittlungen, insb. die Zeugenaussagen, an. Das alles ergibt sich aus der Ermittlungsakte, die Dein Anwalt hat, oder noch bekommt. Der kann Dir die Frage nach Notwehr dann beantworten.

Thema Strafe: Falls Du schon 21 bist und falls Du wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden solltest, ist die Mindest(!)strafe = 6 Monate Freiheitsstrafe.

Solltest Du noch nicht 21 sein, aber schon 18, kann noch Jugendrecht angewendet werden, wo die Mindeststrafen aus dem allg. Strafrecht nicht gelten.

Solltest Du auch noch nicht 18 sein, ist zwingend Jugendrecht anzuwenden.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Medusa92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

aso dankeschön

bin 19


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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

quote:
19


Dann bist Du "Heranwachsender" im Sinne des Strafgesetzes und es wird die ggf. erfolgende Anklage zum Jugendgericht erhoben. Das Jugendgericht würde dann -unter Zuhilfenahme eines Gutachtens, dass von der Jugendgerichtshilfe (JGH) erstellt wird- entscheiden, ob es Jugendrecht oder allg. Strafrecht ("Erwachsenenrecht") anwendet. Die JGH wird noch Kontakt mit Dir aufnehmen um einen Geprächstermin mit Dir zu vereinbaren. Anhand dieses Gespräches wird dann das Gutachten geschrieben. Der Vertreter der JGH wäre auch bei einer ggf. stattfindenden Verhandlung dabei.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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