Anzeige Hausfriedensbruch u.a Sachbeschädigung

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)
Anzeige Hausfriedensbruch u.a Sachbeschädigung


Hallo guten Tag,

Lange war ich nicht hier...
Im Mai wurde meine Tochter 14 j mit 5 anderen auf einem Stillgelegten Gelände von der Polizei Aufgegriffen.

Es folgte eine Ladung zur Vernehmung. Es folgte ihre Aussage
Keiner der 6 Beteiligten hörte mehr was.
Bis auf meine Tochter Sie bekam Post von der Jugendgerichtshilfe...

Termin zum.Gespräch weil das GERICHT einen Täter Opfer Ausgleich Vorschlägt.

Nur warum das ? Meine Tochter hat das Gelände Betreten ja. Aber nicht wie ihr Vorgeworfen Fenster Eingeworfen.

Ist es Normal das nur Sie Geladen ist nicht wir als Eltern ??

Wie verhalten wir uns Richtig

Was ist mit den anderen Beteiligten ??

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Nur warum das ? Meine Tochter hat das Gelände Betreten ja. Aber nicht wie ihr Vorgeworfen Fenster Eingeworfen. Na, erstens ist Hausfriedensbruch auch strafbar und zweitens kann es ja schlicht sein, daß man der Tochter die Nichtbeteiligung am Fenstereinwerfen nicht glaubt.
Was ist mit den anderen Beteiligten ?? Woher soll das hier jemand wissen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)


So hab ich das noch nicht gesehen, denn noch stelle ich mir die Frage ob ich pauschal einem Täter Opfer Ausgleich zustimmen muss.
Ob ich als Elternteil zum Gespräch mit gehen darf.

Wie Verhalte ich mich beim.Gespräch. ?

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Na, erstens ist Hausfriedensbruch auch strafbar ...
Was käme denn dann beim Täter-Opfer-Ausgleich heraus? Etwa dass der Eigentümer auch mal ins Zimmer der Tochter darf?

Es sollte einfach bestritten werden, dass die Tochter das Fenster eingeworfen hat, fertig.

Stefan

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#4
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)

Richtig Stefan sie hat ja auch kein Fenster Eingeworfen so hat Sie es auch Ausgesagt.

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#5
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)


Hat jemand Erfahrungen damit was das Jugendamt macht wenn ich als Mutter gegen einen Täter Opfer Ausgleich ist ?.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hat jemand Erfahrungen damit was das Jugendamt macht wenn ich als Mutter gegen einen Täter Opfer Ausgleich ist ?.
Du bzw. sie soll ja nicht gegen diesen sein, sondern die Tat an sich bestreiten.

Das Jugendamt macht - deswegen - jedenfalls gar nichts, sondern allenfalls wegen der Tat selber.

Übrigens: Zivilrechtlich kann der Geschädigte wohl trotzdem deine Tochter in Anspruch nehmen. Denn es dürfte unstrittig sein, dass einer aus der Gruppe das Fenster eingeschlagen hat. Und da die Gruppe als GbR anzusehen ist kann er sich aussuchen wenn er belangt.
Aus diesem Grund könnte es besser sein, vielleicht einfach den Schaden zu übernehmen (ausdrücklich ohne Schuldanerkenntnis).

Um welche Schadenshöhe geht es denn?
Und weiß die Tochter wer es war?

Stefan

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
sie hat ja auch kein Fenster Eingeworfen so hat Sie es auch Ausgesagt.

Wenn eine Gruppe gemeinschaftlich eine Sachbeschädigung begeht, ist es quasi egal, wer geworfen und wer "nur" den Werfer angefeuert hat. Das sollten Sie berücksichtigen.

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) soll dazu dienen, dem Geschädigten unbürokratisch zu einer Schadenswiedergutmachung zu verhelfen und gleichzeitig eine zusätzliche Bestrafung des Täters unnötig machen. (Motto: Wenn der Täter den Schaden wiedergutmachen muss und sich persönlich einen Rüffel vom Geschädigten anhören muss, dann ist der Täter ausreichend gestraft.)

D.h. wenn der TOA verweigert wird, steigt die Wahrscheinlichkeit massiv, dass es zu einer ganz normalen Gerichtsverhandlung vor dem Jugendgericht kommt. In der Gerichtsverhandlung geht es auch darum, ob bei Ihrer Tochter "nur" Hausfriedensbruch vorliegt oder auch Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Sachbeschädigung. Und in er Gerichtsverhandlung werden auch die anderen 5 Beteiligten aussagen.
Wie sicher sind Sie, dass alle 5 übereinstimmend aussagen, dass Ihre Tochter mit der Sachbeschädigung nichts zu tun hat und auch keine Beihilfe geleistet hat?

Angenommen, die anderen 5 machen einen TOA. D.h. die anderen 5 teilen sich den Schaden. Sie und Ihre Tochter verweigern den TOA. Aus Sicht der anderen 5 (und deren Eltern) sieht es so aus, als ob Sie und Ihre Tochter sich vor der Schadenswiedergutmachung drücken wollen.
Keine gute Ausgangslage, wenn Sie die anderen 5 mit der Schadenswiedergutmachung allein lassen, Ihre Tochter aber noch auf eine günstige Aussage der anderen 5 angewiesen ist ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)


Hallo und guten Morgen,

Bis zum heutigen Zeitpunkt hat aber nur meine Tochter Post wegen des Täter Opferausgleichs und da stellt sich mir die Frage was mit den andren
Beteiligten gehen die leer aus ?.

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#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Nochmals, woher sollen wir das wissen?

Anderer Punkt jedoch: warum sollte ihre Tochter nicht, im Angesicht mit dem Geschädigten, Verantwortung für ihre Taten übernehmen, egal ob sie jetzt "nur" Hausfriedensbruch begangen hat oder auch noch die Scheibe einwarf? Sie ist 14 Jahre alt und sollte Gut und Böse unterscheiden können. Da kann es durchaus helfen, sich klar zu machen, dass sie mit ihren Handlungen eine PERSON geschädigt hat.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Vielleicht sagen die anderen einfach nicht, dass da auch Post angekommen ist. Mal an diese Alternative gedacht? Außerdem noch nie was von "Arbeitsteilung" gehört? Der eine macht dieses, der andere jenes. Man sollte diese Chance, die ihr geboten wird, wahrnehmen.

wirdwerden

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#11
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)


Es wurde noch keine Schadenshöhe Mitgeteilt nein.

Allerdings hat nu ein Anwalt Akteneinsicht beantragt. Und den Termin bei der Jugendgerichtshilfe Verschoben. Bis dahin.

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#12
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Hat jemand Erfahrungen damit was das Jugendamt macht wenn ich als Mutter gegen einen Täter Opfer Ausgleich ist ?.
Du bzw. sie soll ja nicht gegen diesen sein, sondern die Tat an sich bestreiten.

Das Jugendamt macht - deswegen - jedenfalls gar nichts, sondern allenfalls wegen der Tat selber.

Übrigens: Zivilrechtlich kann der Geschädigte wohl trotzdem deine Tochter in Anspruch nehmen. Denn es dürfte unstrittig sein, dass einer aus der Gruppe das Fenster eingeschlagen hat. Und da die Gruppe als GbR anzusehen ist kann er sich aussuchen wenn er belangt.
Aus diesem Grund könnte es besser sein, vielleicht einfach den Schaden zu übernehmen (ausdrücklich ohne Schuldanerkenntnis).

Um welche Schadenshöhe geht es denn?
Und weiß die Tochter wer es war?

Stefan


Das Jugendamt ist doch schon Involviert, da die Jugendgerichtshilfe eine Institution des Jugendamtes ist

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#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Wie alt sind die anderen?

Berry

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#14
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)

Zwischen 14 und 16 waren meine ich alle Beteiligten zum Tatzeitpunkt
Ach nein einer war noch 13 Jajre alt. Ja und der wurde bei dem Vorfall von einem der Hausherren gehauen. Das hat meine Tochter wohl gesehen, und auch Ausgesagt bei der Polizei.
Warum fragst du.?




-- Editiert von Christin dt am 07.01.2017 02:27

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#15
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Er fragt deshalb, weil wenn alle anderen Beteiligten unter 14 Jahre und damit strafunmündig wären, klar wäre, warum nur deine Tochter angeschrieben wurde.

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#16
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)


Nein Sie Sind alle mindestens 14 Jahre alt.
Vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft hat auch noch niemand was gehört

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#17
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)


Hallo guten Tag,

es gibt Neuerungen in dem Fall nach dem wir einen Anwalt Eingeschaltet haben kam Post von der Staatsanwaltschaft das das ´Verfahren vorläufig Eingestellt wird wenn meine Tochter an einem Erziehungsgespräch bei der Jugendgerichtshilfe Teil nimmt.

Die Akte geht nun an das Jugendamt welches sich bei uns meldet.

Nun meine Frage was hat es mit einem Erziehungsgespräch auf sich ? was sind die Folgen. ?

Ach ja nun Lautet der Tatvorwurf gegen meine Tochter wegen schwerer Körperverletzung.. Warum die nun darauf kommen weis ich nicht. Frag ich den Anwalt aber der hat heute zu

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#18
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Also entweder ist das mit der schweren Körperverletzung ein Missverständnis, oder es ist ein bisserl mehr passiert als die Tochter erzählt hat. Euer Anwalt sollte dank Akteneinsicht wissen was Sache ist. Wenn es eine schwere Körperverletzung wäre, dann würde es mich wundern wenn das Verfahren nach einem Erziehungsgespräch eingestellt würde.


Zitat:
§ 226 StGB Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


Könnte es nicht eher gefährliche Körperverletzung (§224 StGB ) sein? Hierfür reicht es aus, als Gruppe "tätig" (tätlich) zu werden.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#19
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Es ist mit 100%iger Sicherheit keine "schwere Körperverletzung" sondern "gefährliche Körperverletzung" (eidiweil eine schwere gar nicht nach Opportunitätsnormen eingestellt werden könnte --> Verbrechenstatbestand). Es ist mir auch nach fast 20 Jahren beruflicher Tätigkeit im strafrechtlichen Bereich ein absolutes Rätsel, warum das ständig, aber auch wirklich ständig verwechselt wird, bzw. aus einem § 224 ein § 226 "gemacht" wird ;) Aus einem Ladendiebstahl "macht" man doch auch keinen Einbruch oder einen Raubüberfall ...

Je nach dem wer die Einstellung verfügt hat (StA oder Gericht) handelt es sich um eine nach § 45 oder § 47 JGG . Die kommt ins Erziehungsregister der Tochter, bis zum 24. Geburtstag. Wenn tatsächlich gef. KV im Raum steht (und nachweisbar wäre) ist die Tochter mit einer Einstellung gut weggekommen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 03.05.2017 21:28

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo
@ Streetworker
Ja Richtig... Es steht in der Betreffzeile gefährliche Körperverletzung...
Und das Verfahren wird vorläufig Eingestellt wenn nach $ 45 ein sogenanntes Erziehungsgespräch durch die Jugendgerichtshilfe besucht wird.

Die Körperverletzung bezieht sich nicht auf meine Tochter.


-- Editiert von Christin dt am 03.05.2017 19:32

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Und das Verfahren wird vorläufig Eingestellt wenn nach $ 45 ein sogenanntes Erziehungsgespräch durch die Jugendgerichtshilfe besucht wird.


Ja, dann sollte man den Dingen entspr. Ihren Lauf lassen.

Zitat:
Die Körperverletzung bezieht sich nicht auf meine Tochter.


O.K.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)


Das sich die Körperverletzung nicht auf meine Tochter bezieht..hat die Anwältin mir am Telefon gesagt.leider habe ich aber nicht Verstanden warum es dann da steht.

Hängt wohl.mit dem Rest des Verfahrens zusammen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
leider habe ich aber nicht Verstanden warum es dann da steht.


Von hier aus können wir das auch nicht wissen. Möglicherweise ist es einfach nur so formuliert:

Zitat:
Ermittlungsverfahren gegen -Name Tochter- u.a. wegen u.a. gefährlicher Körperverletzung.


Auf die Tochter bezieht sich dann halt nur das 2. u.a. (unter anderem) und die gef. KV auf das 1. u.a. (und andere)

-- Editiert von !!Streetworker!! am 03.05.2017 23:23

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo
Heute kam der Termin zum Erzihungsgespräch.. Beim Jugendamt..

Kann mir jemand folgenden Satz Erläutern. Vorläufige Einstellung des Verfahrens nach paragraph 45 Absatz 2 des Jgg was heißt das im Klartext ?
Wenn.das Gespräch Erfolgt ist
Bitte um Info,s

-- Editiert von Christin dt am 08.05.2017 20:21

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Das Erziehungsgespräch ist eine Auflage zur Einstellung (eine Bedingung die erfüllt werden muss, damit das Verfahren eingestellt wird). Da man davon ausgeht, dass die Tochter das Gespräch wahrnimmt, wurde vorläufig eingestellt. Sobald das Gespräch stattgefunden hat (Die Bedingung also "erfüllt" ist) und die StA Kenntnis davon erlangt mutiert die vorläufige Einstellung zu einer entgültigen Einstellung.

Die Tochter ist dann damit nicht verurteilt. Die Einstellung kommt -wie oben schon erklärt- ins Erziehungsregister bis zum 24. Geburtstag. Dort hat aber kaum jemand Einsicht. Relevant würde es nur bei einer neuerlichen Straftat der Tochter oder in "Spezialfällen", etwa wenn die Tochter später mal eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen will (z.B. kl. Waffenschein oder WBK/Schützenverein)

-- Editiert von !!Streetworker!! am 09.05.2017 07:12

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)


Hallo Streetworker,
Danke für die Erklärung.. Bald findet das Erzieherische Gespräch statt. Bei der Gerichtshilfe Darf ich als Mutter dem Gespräch bei wohnen. Meine Tochter wünscht es Ausdrücklich so.

Darf die Mitarbeiterin meiner Tochter das Verwähren ?

Gibt es was zu Beachten ?

Danke für Deine Hilfe


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