Hallo ,
mal ein Beispiel:
Pers. A wird verprügelt nach hervorgegangender Beleidigung etc.
Pers B. schlägt mehrmals ins Gesicht von Pers. A. sagen wir Nasenbeinbruch usw.
So Pers B haut ab und bekommt ne Anzeige da Pers. B bekannt ist als Schläger "wortlaut Pers B" mach doch ne Anzeige da passiert eh nichts!
Stimmt sowas wirklich, das sich einige Leute einfach so viel erlauben können wie sie wollen oder gibt es da ne Grenze einige sagen ja du hast 5 sachen frei bevor Freiheitsstrafe etc kommt(hört sich blöd an :D)gut hängt natürlich von der härte der Tat ab,aber sagen wir wie sowas wie oben beschrieben.Würde mal eure Meinung dazu hören.
Gruß Klausi
Anzeige KV !
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ihre Frage ist unklar.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
Wollte nur damit sagen bzw. fragen wie lange manche Leute mit einer Geldstrafe/gemeinnützige Arbveit davon kommen oder tatsälich mal Jugendhaft oder Freiheitsstrafe bekommen ?
Habe so gehört man darf sich 5 Strafe erlauben bevor das Gesetz erst richtig greift ?Davor ist nur immer Geldstrafe etc...
hoffe man kann es so besser verstehen
gruß
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ihre Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da das Urteil von vielerlei Faktoren abhängt, so unter anderem auch die Einträge in den Strafregistern des Täters und dem genauen Tathergang usw.
quote:Das ist nicht korrekt.
Habe so gehört man darf sich 5 Strafe erlauben bevor das Gesetz erst richtig greift ?Davor ist nur immer Geldstrafe etc...
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
Prima, ich begehe 5x Banküberfall und komme mit einer Geldstrafe davon. Wo finde ich den § dazu
Naja aber das Gesetz ist doch miestens so ich meine wenn man bei Rot über die Ampel fährt dann bekommste 5 jahre gefägnis und wenn du jmd. vergewaltigst kriegste 4 jahre auf bewährung so meinte ich das eigentlich....
Abgesehen davon, daß man keine 4 Jahre auf Bewährung kriegen kann, und für einen Rotlicht-Verstoß ebenfalls keine 5 Jahre kriegen kann, sind solche Vergleiche doch absolut unangebracht, bzw. 'Bildzeitungsniveau'.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Die möglichen Strafen für Körperverletzung stehen doch im Strafgesetzbuch. Gibts auch im Internet unter
http://bundesrecht.juris.de/stgb/index.html
Wie hoch eine Stafe dann im Einzelfall ausfällt, hängt eben von den genauen Umständen ab.
Ist der Täter zuvor noch nicht straffällig geworden und sind die Folgen der Tat nicht soo gravierend, dann kommt eben ne mildere Strafe in betracht, als wenn das nicht der Fall ist.
Les dir das Strafgesetzbuch ruhig durch, damit du weist, was einem blüht, wenn man eine Straftat begeht.
Ich bin der Meinung das man nicht die Frage stellen soll: Wieviel Straftaten hat man frei bis zu einer Freiheitsstrafe. Das ist doch quatsch. Es kommt immer darauf an wie und warum. Eine Freiheitsstrafe muss schon der Tat angemessen sein. Bsp: Wenn ich 5x eine Anzeige wg. Körperverletzung bekomme weil ich jemandem eine Ohrfeige gab und mehr nicht, dann ist eine Freiheitsstrafe in meinen Augen lächerlich. Jedoch wenn ich jemanden mit Absicht so verletze, auch wenn es das erste mal ist, das dieser mögliche Schäden von sich trägt werde ich sicherlich nicht mit einer Geldstrafe/gemeinützige Arbeit davon kommen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
23 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
54 Antworten