Anzeige Köperverletzung Auseinandersetzung Bruder (ungerecht)

30. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.05.2020 02:08:01
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige Köperverletzung Auseinandersetzung Bruder (ungerecht)

Guten Tag,
zu aller erst möchte ich erwähnen, ich bin 17 Jahre alt genauso wie mein Bruder. Unser Verhältnis ist seit mehreren Jahren mehr oder weniger extrem gestört.

Nun zum eigentlichen, ich habe gestern Abend eine Anzeige wegen Körperverletzung von der Polizei bekommen, es lief folgendermaßen ab:

Kurz zur Vorgeschichte, wir hatten einen verbalen, kurzen Streit, da er ohne zu fragen das Internet abstellte, klingt doof ist es auch.

Nach der Streitigkeit verließ mein Bruder das Haus, um nach meiner Mutter zu sehen, später klingelte es und ich öffnete ohne zu Schauen die Türe, ich dachte es wäre meine Mutter. Mein Bruder, total aggressiv, schrie "***** komm doch raus", während dessen ich in meinem Zimmer chillte. Wir beleidigten uns und er drohte mir daraufhin mit seinen Kollegen, die würden mich verschlagen, wenn ich Probleme mache. Seine Aggressionen kamen vermutlich, da ich vorher seine Zimmertür aufgeschlagen habe, wobei irgendwas kaputtging. Ich solle doch aus meinem Zimmer kommen, er provozierte und beleidigt mich..

Bin aus meinem Zimmer raus und auf ihn zu, sofort kam es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung, wobei wir maximal 3 Minuten rangelten, ich hab ihm dabei wohl im Gesicht mit meinem Fingernagel gekratzt, was anscheinend später mehr oder weniger stark blutete. Wir riefen, aufhören und gingen getrennte Wege, ich zurück in mein Zimmer, er rief noch aggressiv, er würde die Polizei rufen. Hat er dann anscheinend auch gemacht.

Kurz gesagt, er erzählte den Polizisten vermutlich den größten Unfug.. Sie dachten auch die blutigen Kratzer sei eine Platzwunde. Die Polizei sagte mir sofort, ich würde eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen. Ich selber konnte mich kaum verteidigen, unhöfliches Verhalten seitens der Polizei, wenn auch verständlich. Meine eigenen Wunden und Kratzer entdeckte ich auch jetzt erst später.

Ich muss nun wahrscheinlich zu einer Anhörung, um meine Sicht zu erzählen, diese muss ich zwar nicht nachkommen, aber mir bleibt nicht viel übrig. Einen Strafverteidiger oder Anwalt kann ich mir nicht im Geringsten leisten.

Nun, wie soll ich mich am besten verhalten? Die Auseinandersetzungen und Verletzungen sind grundlegend einfach nur lächerlich, da zumal wir getrennte Wege nach der Auseinandersetzungen gingen ohne weitere Probleme.

Was könnte mir bevorstehen? Ich meine wir sind beide minderjährig, es hat sich in der Wohnung abgespielt und es kam zu keinen wirklichen schweren Verletzungen, lediglich ich werde als der Schuldige gesehen, obwohl ich gleichermaßen eingesteckt habe.

Werden solche Streitigkeiten zwischen Geschwistern überhaupt vor Gericht gebracht? Wie verhalte ich mich am besten bei der Vernehmung? Was vielleicht noch interessant zu sagen ist, dass mein Bruder mir vermutlich damit eine auswischen wollte, damit ich Ärger mit der Polizei bekomme.

Grüße
Anonym

-- Editiert von steampowered am 30.04.2020 14:09

-- Editiert von steampowered am 30.04.2020 14:10

-- Editiert von steampowered am 30.04.2020 14:12

-- Editiert von steampowered am 30.04.2020 14:16

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von steampowered):
Was könnte mir bevorstehen?
Ein Verfahren wegen Körperverletzung.

Zitat (von steampowered):
lediglich ich werde als der Schuldige gesehen, obwohl ich gleichermaßen eingesteckt habe.
Man könnte den Bruder ebenfalls bezüglich einer KV anzeigen. Seine Verletzungen sollte man entsprechend ärztlich attestieren lassen.

Zitat (von steampowered):
Werden solche Streitigkeiten zwischen Geschwistern überhaupt vor Gericht gebracht?
Das kommt auf einige Faktoren an: Auslastung der Staatsanwaltschaft, Vorbelastung der Beteiligten, schlimme und Art der Verletzungen... nicht selten wird jedoch tatsächlich eingestellt.

Zitat (von steampowered):
Was vielleicht noch interessant zu sagen ist, dass mein Bruder mir vermutlich damit eine auswischen wollte,
Nein, eine Körperverletzung hat wohl zweifelsohne stattgefunden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von steampowered):
Nun, wie soll ich mich am besten verhalten?


Entweder die Wahrheit sagen, oder gar nichts.

Zitat (von steampowered):
Ich meine wir sind beide minderjährig,


Dann kann er schon mal keinen wirksamen Strafantrag stellen (müssten die Erziehungsberechtigten machen), der beim relativen Antragsdelikt "einfache Körperverletzung" zusätzlich zur Strafanzeige idR. notwendig ist, damit sich die StA dafür interessiert. Dass die StA den ggf. fehlenden Strafantrag aufgrund der Minderjährigkeit durch das "besondere öffentliche Interesse" ersetzt ist eher unwahrscheinlich.

Zitat (von steampowered):
Werden solche Streitigkeiten zwischen Geschwistern überhaupt vor Gericht gebracht?


Möglich. Genausogut wie nicht möglich.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.594 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.