Anzeige Körperverletzung Aussage

24. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
chosen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige Körperverletzung Aussage

Eine Person hat vor einigen Wochen eine andere angezeigt, da ihr mit der flachen Hand drei mal ins Gesicht geschlagen wurde. Die Polizei hat die Anzeige vor Ort aufgenommen. Der Geschädigte hatte 1,25 Promille und sagte aus, ihm wurde drei mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Nun wird er zur Aussage zum Polizeirevier gebeten. Soll er erscheinen? Soll er weiterhin behaupten, er wurde mit der Faust geschlagen, oder die Wahrheit und sich auf seinen Alkoholzustand berufen? Danke und Grüße.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Soll er erscheinen? Das muß er schon selbst wissen - spätestens vor Gericht muß er allerdings erscheinen.
Soll er weiterhin behaupten, er wurde mit der Faust geschlagen, oder die Wahrheit und sich auf seinen Alkoholzustand berufen? Wenn er dabei bleibt, kann er das erst vor Gericht korrigieren und dann wird es richtig peinlich... Und wenn er es auch vor Gericht nicht korrigiert, begeht er eine ziemlich strafbare Falschaussage.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Soll er weiterhin behaupten, er wurde mit der Faust geschlagen


Abgesehen davon, daß in einem Rechtsforum niemand zur Lüge raten wird (als Opfer darf der Betreffende nämlich nicht lügen), frage ich mich auch nach dem Sinn.
KV ist es auch bei flacher Hand.

Oder geht es darum, daß die Aussage korrigiert werden soll? Das kann man in der Tat mit Hinweis auf einen alkoholbedingten Fehler tun.

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#3
 Von 
chosen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Innerhalb eines Rechtsstreits versucht doch jede Partei immer, das beste für sich herauszuholen (siehe Funktionsweise eines Anwalts), von daher erscheint es mir durchaus nicht als abwegig, darüber zu beraten, mit welcher Aussage man dem Gegner am meisten schadet. Danke für alle Antworten.

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ähm, wie bitte? Sie scheinen das Prinzip des Rechtsstaats nicht wirklich verstanden zu haben, insbesondere die Besonderheiten eines Strafprozesses.

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#5
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
von daher erscheint es mir durchaus nicht als abwegig, darüber zu beraten, mit welcher Aussage man dem Gegner am meisten schadet


Wenn man sich denn unbedingt selbst strafbar machen will...

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