Hallo, mein Bruder hatte am WE eine kleine Auseinandersetzung. Dann kam die Polizei, jedoch haben beide Parteien von einer Anzeige abgesehen.
Jetzt hat er trotzdem eine "schriftliche Äußerung als Beschuldigter" erhalten wegen leichter Körperverletzung.
Ist diese Anzeige jetzt etwa von der Polizei gekommen? Es sind auch keine Zeugen usw angegeben.
Vielen Dank
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Körperverletzung - Ist diese Anzeige jetzt etwa von der Polizei gekommen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Ist diese Anzeige jetzt etwa von der Polizei gekommen?
ja
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Danke
Was ist denn überhaupt "leichte" Körperverletzung?? Finde eigtl nur KV, schwere KV, gefährliche KV..
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PS; beide haben Interesse daran, dass das ganze eingestellt wird
was wäre denn da eine günstige Aussage der Parteien?
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quote:<hr size=1 noshade>Was ist denn überhaupt "leichte" Körperverletzung?? <hr size=1 noshade>
Damit ist § 223 StGB gemeint.
quote:<hr size=1 noshade>was wäre denn da eine günstige Aussage der Parteien? <hr size=1 noshade>
Sagen, dass kein Interesse an der Strafverfolgung besteht.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
sagen dass nichts war
Nein! Das kann dann nämlich eine versuchte Strafvereitelung sein.
Da die Polizei vor Ort war muss sie auch ein Verfahren einleiten. Es kommt nicht darauf an, ob die Beteiligten nun ausdrücklich Anzeige erstatten wollen. Eine Strafanzeige ist ja nichts anderes, als der Polizei zu erzählen, dass eine Straftat passiert ist (oder sein könnte). Die Beteiligten können aber erklären, dass sie keinen Strafantrag stellen und an einer Strafverfolgung nicht interessiert sind.
Selbst wenn sie das tun, kann die Staatsanwaltschaft dann nicht sagen, dass sie es trotzdem aus öffentlichem Interesse etc verfolgt?
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