Anzeige Körperverletzung

4. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Boogeyman410
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige Körperverletzung

Erstmal Hallo, vor zwei Tagen hat sich ein Handgemenge, zwischen mir und meinem Nachbarn zugetragen. Er ist 60, ich 23. Es fing mit einem Streitgespräch an, dann begann er mit der Faust auf mich einzuschlagen und ich wehrte mich. Bin ca 2 meter groß und schon gut gebaut. Gehe regelmäßig ins Fitnesscenter.

Zur Vorgeschichte, er hatte sich in Vergangenheit über den Lärm, der angeblich aus meiner Wohnung kommen würde beschwert. Es kam vermehrt zu Eskapaden vor meiner Tür. Er donnerte mitten in der Nacht volltrunken an meine Tür und hat mir schon mehrmals damit gedroht, mich umzubringen. Es kam damals schon zu körperlichen Auseinandersetzungen, aber nichts, was ich mit meiner Statur hätte ernst nehmen müssen.

Nun ist er bei dem Disput unglücklich gestürzt und hat geblutet. Ich beteuere meine Unschuld, indem ich ausdrücklich anmerken möchte, dass ich diesen Mann nie geschlagen habe! Ich habe ihn lediglich mit einem Judogriff von mir weggezogen und er ist hinter mich auf den Boden gefallen.

Er stand aber wieder rasch auf und seine Frau kam ihm mit einem Regenschirm zur Hilfe und hat sich mitten ins Choas eingemischt. Beide sind natürlich wie zwei ********e auf mich losgegangen. Ich habe versucht sie von mir weg zu drücken, weil ich es ehrlich gesagt nicht für nötig befinde, einem alten Mann die volle Wucht meiner Kräfte spüren zu lassen.

Die Polizei kam nach der Auseinandersetzung zuerst zu ihm und hat ihn vernommen. Natürlich auch Fotos gemacht. Dem strafenden Blick des einen Polizeibeamten nach zu beurteilen, glaubte er mir ich haben den alten Mann nicht geschlagen nicht. Ich habe troztdem Anzeige gegen ihn erstattet. Ich bin mir auch zu 80% sicher, dass er keinen StrafANTRAG gestellt hat.

Jetzt sieht es natürlich so aus, als hätte ich ihn vermöbelt. Er hat sich dann später noch ins Krankenhaus einweisen lassen, vielleicht um sich den Schaden von einem Arzt bescheinigen zu lassen, vielleicht auch um sich an mir zu rächen, sodass die Tat so schlimm wie möglich erscheint. Seine Frau zeigte mir danach noch ihre blauen Flecken, wobei meine Mutter die im gleichen Alter ist, schon blaue Flecken bekommt, wenn sie sich ungünstig an der Sofakante stößt.

Ich bin auch schon vorbestraft, aber nicht wegen Körperverletzung und wurde schon nach Erwachsenenstrafrecht behandelt.

Habe auch schon einen Anwalt konsultiert und ihn nach Pauschalen befragt. Zum Beratungsgespräch kam es aber noch nicht.

Was ist jetzt zu erwarten? Leichte Körperverletzung? Schwere Körperletzung? Kommt es zur Verhandlung? Muss ich ins Gefängnis? Wobei ich mir nicht sicher bin ob bei dem Sturz, nachhaltig irgendwas kaputt gegangen ist. Zählt die Aussage der Frau denn überhaupt, wenn sie ein Familienmitglied ist? Verliert das dann nicht an Glaubwürdigkeit? Schließlich will sie ihren Mann ja decken.

Hoffe jemand kann mich ein wenig beruhigen. Bitte nur ernst gemeinte Ratschläge und keine unnötigen Schuldzuweisungen. Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119511 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Boogeyman410):
indem ich ausdrücklich anmerken möchte, dass ich diesen Mann nie geschlagen habe!

Das ist für eine Körperverletzung auch nicht nötig.



Zitat (von Boogeyman410):
Ich habe ihn lediglich mit einem Judogriff von mir weggezogen und er ist hinter mich auf den Boden gefallen.

Das widerspricht allen physikalischen Gesetzen.



Zitat (von Boogeyman410):
Was ist jetzt zu erwarten?

Ein Ermittlungsverfahren.



Zitat (von Boogeyman410):
Leichte Körperverletzung? Schwere Körperletzung? Kommt es zur Verhandlung? Muss ich ins Gefängnis?

Das wäre was für einen Hellseher.



Zitat (von Boogeyman410):
Zählt die Aussage der Frau denn überhaupt, wenn sie ein Familienmitglied ist?

Klar. Zeugen sind Zeugen.



Zitat (von Boogeyman410):
Verliert das dann nicht an Glaubwürdigkeit?
Zitat (von Boogeyman410):
Schließlich will sie ihren Mann ja decken.

Das das die Täter eigentlich immer behaupten und auch lügen dürfen das sich die Balken biegen, müsste da schon etwas mehr kommen ...



Zitat (von Boogeyman410):
Die Polizei kam nach der Auseinandersetzung zuerst zu ihm und hat ihn vernommen.

Und dann wurde man selbst vernommen?



Zitat (von Boogeyman410):
Ich bin mir auch zu 80% sicher, dass er keinen StrafANTRAG gestellt hat.

Und was genau will man damit zum Ausdruck bringen?



Zitat (von Boogeyman410):
Hoffe jemand kann mich ein wenig beruhigen.

In Bezug auf was genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Boogeyman410):


Was ist jetzt zu erwarten?


Ein Ermittlungsverfahren, bzw. 2, da ihr Euch ja gegenseitig angezeigt habt.

Zitat:
Leichte Körperverletzung?


Bisher hört es sich nach einfacher KV an, ja.

Zitat:
Schwere Körperletzung?


Wenn Du Dir § 226 StGB anschaust wirst Du feststellen, dass der lt. Deiner Beschreibung kaum zutreffen kann.

Zitat:
Kommt es zur Verhandlung?


Das weiß zum jetzigen Zeitpunkt noch niemand

Zitat:
Muss ich ins Gefängnis?


dto. ... aber wenn Du nicht unter lfd. Bewährung stehst, sicherlich nicht.

Zitat:
Wobei ich mir nicht sicher bin ob bei dem Sturz, nachhaltig irgendwas kaputt gegangen ist.


Wir wissen das auch nicht ;)

Zitat:
Zählt die Aussage der Frau denn überhaupt, wenn sie ein Familienmitglied ist?


Ja

Zitat:
Verliert das dann nicht an Glaubwürdigkeit?


Die Glaubwürdigkeit einer Aussage beurteilt letztendlich ein Gericht anhand des Inhalts der Aussage.

1x Hilfreiche Antwort

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