Anzeige Körperverletzung nach Schlägerei

25. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
aldex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige Körperverletzung nach Schlägerei

Hallo allerseits,
ich komme mal direkt zur Sache.
Ich habe mich am Wochenende mit einem Kerl in den Haaren gehabt, das dann leider auch körperlich eskaliert ist.

Wir haben uns gegenseitig geschlagen. Ich lag irgendwann am Boden und er hat weiter auf mich eingedräscht während ich um irgendjemanden rief der mir mal hilft. Als ich dann wieder aufgestanden bin habe ich ihm noch eine geschlagen. Der Schlag kam für ihn offenbar unerwartet weil er sofort hingefallen ist und sich den Kopf angeschlagen hat. Er war ab da an wohl für etwa 2 Minuten bewusstlos.

Das wusste ich nicht und habe ihm noch einen Tritt verpasst. Das war kein Tritt, der sonderlich weh tun sollte oder ihn verletzen sollte sondern ein Tritt der ihn proviziert wieder aufzustehen (in etwa der aussagt "Na los, steh auf".)


Mehr war nicht. Ich habe ihm mit meinem Schlag nur zeigen wollen, dass ich auch einen starken Arm besitze. Und natürlich war das sehr dumm von mir.

Ich bin der Überzeugung, dass ich ihn nie stärker misshandelt habe als er mich. Allerdings ist er mit dem Kopf auf dem Boden gelandet, sodass er zugegebenermaßen schwerer zu Schaden kam.


Abgesehen von dieser Beule am Kopf (Mehr ist es glücklicherweise nicht.) berichtet er von Kiefer, Rücken und Schulterschmerzen und einigen blauen Flecken.


Ich selber habe eine aufgeplatzte Lippe, eine blutige Nase, mehrere blaue Flecken, würgeähnliche Male am Hals, und ebenfalls Zahn-/Kieferschmerzen.


Es kam weil er bewusstlos war ein KRankenwagen für ihn und Polizei.

Der Polizei habe ich nichts gesagt weil ich schreckliche Angst hatte. Außerdem hatte ich 1 Promille Alkohol im Blut.

Ich habe daraufhin die Party verlassen und versucht zu erfahren, was mein "Opfer" hat. Denn ich wusste ja nicht mal, dass er bewusstlos war. Auch am nächsten Tag habe ich mich ständig bemüht das zu erfahren. Ich habe sogar ihn gefragt. Er wurde zur Beobachtung ins Krankenhaus gefahren, ihm ging es aber gut. Keine Gehirnerschütterung, kein Bluten oder sonst was.


Ich habe ihm 2 Tage später eine SMS geschrieben (Anruf oder persönliches Auftreten hielt ich für unangebracht) in der ich sagte, dass ich mich gerne persönlich entschuldigen möchte und mich nach seinem Befinden erkundigt habe. Eine Antwort habe ich nicht erhalten, nur eine Nachricht über eine Freundin, dass er mich anzeigen will und nichts mit mir zu tun haben möchte.

Es wird jetzt so dargestellt, dass ich ihn mit voller Absicht bewusstlos geschlagen habe. Und, dass ich ihn übel verprügelt habe. Obwohl das ja eher was gegenseitiges war.


Ich bin 20 Jahre alt und hatte noch nie mit der Polizei zu tun. Mache mir jetzt Sorgen, dass ich bei der Sache sehr schlecht bei weg komme. Dass ich Krankenwagen und so bezahlen muss. Damit hab ich mich schon abgefunden, als der auf den Hof rollte.

Aber ich kann durch sowas doch nicht ernsthaft verurteilt werden, sodass ich als Vorbestrafter gelte?


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)


Die Erfahrung lehrt, dass bei solchen Sachen nicht viel bei rumkommt:

Täter besoffen, Opfer besoffen, alle Zeugen auch besoffen
= Genauer Verlauf der Angelegenheit kann nicht mehr ausreichend sicher rekonstruiert werden.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Dass ich Krankenwagen und so bezahlen muss. Das kann durchaus passieren. Allerdings kommen solche Rechnungen erst Monate später.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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