Sehr geehrte Damen und Herren,
Fallbeispiel: Person A besitzt ein abgelaufenes und manipuliertes ( Ablaufdatum abgekratzt) Semester-ticket. Dieses wird bei einer Kontrolle aufgrund von Manipulation einbehalten.
A ist nicht vorbestraft etc.
Das Strafmaß wird höchstwahrscheinlich eine Geldstrafe sein.
Welche Kosten können auf A zukommen ( Gehalt 1700 Brutto).
Welche weiteren Strafrechtlichen Folgen können auf A zukommen?
A war zu dem Zeitpunkt in Klinischer Behandlung - könnte dies Strafmildernd sein?
Kann ein Anwalt helfen?
Vielen Dank schon im Voraus!
Ich freue mich über jede Antwort
Anzeige - Manipulation Semesterticket?
7. Mai 2017
Thema abonnieren
Frage vom 7. Mai 2017 | 07:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige - Manipulation Semesterticket?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Mai 2017 | 11:43
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
Geldstrafe von ca.25-30 Tagessätzen. 1 Tagessatz entspricht ca. 1/30 des Netto(!)einkommens, eher etwas weniger.
Zitat:Kann ein Anwalt helfen?
Helfen kann der immer, nur wird er in diesem Fall nichts tun können, was die Sache verbilligt - im Gegenteil (denn der Anwalt kostet natürlich auch ... um die 450 bis 1000 € ... je nachdem wie weit die Sache geht).
Theo. ist auch eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO gegen Geldauflage denkbar. Das wäre dann im Gegensatz zur Geldstrafe keine Verurteilung. Aber auch dafür braucht man nicht notwendigerweise einen Anwalt. Um eine Einstellung kann man im Rahmen der Anhörung auch selbst bitten.
Zitat:Welche weiteren Strafrechtlichen Folgen können auf A zukommen?
Keine, außer dem Eintrag der Geldstrafe (wenn es eine gibt) ins Bundeszentralregister.
Zitat:A war zu dem Zeitpunkt in Klinischer Behandlung - könnte dies Strafmildernd sein?
Kaum ... wegen was war er in Behandlung?
-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.05.2017 11:49
#2
Antwort vom 7. Mai 2017 | 12:31
Von
Status: Weiser (16509 Beiträge, 9299x hilfreich)
Zitat:Welche Kosten können auf A zukommen ( Gehalt 1700 Brutto).
Incl. der Geldstrafe wahrscheinlich ca. 0,6 bis 1,0 Nettomonatsgehälter.
Zitat:Welche weiteren Strafrechtlichen Folgen können auf A zukommen?
Außer der Geldstrafe: realistischerweise keine
Zitat:A war zu dem Zeitpunkt in Klinischer Behandlung - könnte dies Strafmildernd sein?
Realistisch gesehen: Nein
Zitat:Kann ein Anwalt helfen?
An klaren Fakten und Beweisen (das eingezogene Ticket) kann auch ein Anwalt nichts ändern.
Mit Anwalt ist die Chance, dass es statt einer Geldstrafe eine Einstellung mit Geldauflage nach §153a StPO wird, etwas höher.
So eine Geldauflage ist aber nicht unbedingt niedriger als eine Geldstrafe, dafür hat man beträchtliche Anwaltskosten, so dass sich das rein finanziell eher nicht lohnt. Der Vorteil einer Geldauflage ist, dass sie nicht im Bundeszentralregister auftaucht. Wenn Sie eine Tätigkeit anstreben, wo ein sauberes Bundeszentralregister wichtig ist (z.B. Beamtentätigkeit, Sicherheitsbereich), wäre anwaltliche Hilfe überlegenswert.
Und jetzt?
Schon
267.738
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten
-
54 Antworten