Anzeige Möglich? Gefälschter Ausweis

15. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
minesbiene
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige Möglich? Gefälschter Ausweis

Hallo,

Man hat ja nun schon viel bezüglich der Bestrafung beim fälschen eines Studentenausweise gelesen.
(Urkundenfälschung, möglicherweise Verhandlung, Geldstrafe etc. etc.)

Im Falle meiner Freundin nur, schient die Sache nicht ganz so einfach, da die eigentliche Frage auch ist:

"Kann sie überhaupt belangt/Angezeigt werden"

Ich schildere nun mal was passiert ist:

Meine Freundin wollte Abends mit einem gefälschten Studentenausweis den Bus benutzen. In unsere Stadt ist es aber scheinbar so, dass in den Bussen NUR beim einsteigen kontrolliert wird. Der Busfahrer sah sich den Ausweis genau an, wollte dann kurz nen Perso/Führerschein sehen, den er nur ganz flüchtig überflog (1-2sek.) und ihr dann zurück gab.
Er sagte dann nur: "SO von ihnen bekomme ich dann aber 1,50€" (und steckte den Ausweis ein)
Daraufhin durfte sie einsteigen und mitfahren.

Ist es nun überhaupt möglich das sie belangt wird, da zum wirklichen überführen eines Betruges oder der Urkundenfälschung, doch die Personalien des bei der Tat handelnden festgehalten werden müssten um nachzuweisen, dass wirklich sie mit dem Ticket gefahren ist und fahren wollte.
Auf dem Semesterticket steht ausschließlich Name, Geburtsort und Gebaurtsdatum.

Sicher lässt sich dadurch mit wenig recharchieren für die Busleute feststellen wem die Identität auf diesem gefälschten Ausweis ist/sein könnte, doch ist dann eine Anzeige drin, weil ja auch zum Beispiel niemand weiß: "Ist die Person auf dem Ausweis auch wirklich die, welche an jenem Abend fahren wollte? ( wurden ja keine Personalien aufgenommmen oder dergleichen!) "Hat wirklich Sie diesen Ausweis gemacht? (oder hat jemand anders den gemacht, einfach nen Namen aus dem Bekanntenkreis genommen und wollte damit fahren.)

Für jegliche Meinungen dazu wäre ich sehr dankbar. Auch wenn jemand nicht wirklich ahnung von solch thematik hat, wäre ich für persönliche ANsichten zu diesem Fall sehr dankbar

Mit freundlichen Grüßen und einem Dank im vorraus

Thomas

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4 Antworten
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#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Das hört sich für mich ein wenig danach an, als ob ihre Freundin einfach gut aussah :) Der Tatbestand des versuchten Betruges ist erfüllt und es würde ja die Zeugenaussage des Busfahrers reichen, daß es Ihre Freundin war, die versucht hat, mit dem Studentenausweis das Fahrgeld zu sparen. Das kann man per Gegenüberstellung machen. Von den geschilderten Umständen her würde ich mal vermuten, daß da nix nachkommt.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
minesbiene
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde in dem Fall nicht jedoch Aussage gegen Aussage stehen? Ich meine, wenn ich Staatsanwalt wäre, mir jemand inen gefälschten Studentenausweis auf den Tisch legt, auf dem nur ein Name, Geburtstag und Geburtsortort steht, würde ich doch zunächst mal Fragen:

1: Wo sind die restlichen Daten???

"Wer ist die Person die damit fahren wollte, um welche Uhrzeit war das etc. etc."

(Es ist ja so: Sicher bestünde wenig Zweifel daran das sie die Tat begangen hat, wenn der Busfahrer ihre kompletten Daten aufgenommen hätte, die eben NICHT auf dem Ausweis zu finden sind. Den wo sollte er sie sonst her haben???
Da aber nur die Daten auf dem Ausweis vorhanden sind, finde ich es wirklich fragwürdig, ob es für den Saatswanwalt für eine Anzeige langt.

Weil wie gesagt, wer soll ihr nachweisen das wirklich sie den Ausweis gefälscht und vor allem Benutzt hat???
(Aussage gegen Aussage - Beweislast bei Kläger ?!?!)

Würde mich wirklich freuen wenn du nochmal was dazu^^ sagen könntest, wirklich!
Darüber hinaus hätte ich noch ne Frage:
Angenommen es kommt jetzt vom Verkehrsbetrieb ein Schreiben über erhöhtes Beförderungsgeld, sollte sie selbiges dann zahlen, da das doch quasi schon direkt ein Eingeständnis wäre. So könnte der Verkehrsbetrieb ja geschickter Weise erst mal nur das erhöhte Beförderungsgeld fordern, und den zunächst erleichterten BETRÜGER xD (ich zieh so so gerne damit auf) ködern.

Würde mich wirklich freuen wenn du zu der Problematik nochmal was sagen könntest.

ps: Wenn man vom Verkehrsbetrieb jetzt nicht recht bald etwas bezüglich der Geldstrafe (erhöhtes Beförderungsgeld) hört, ist auch nicht davon auszugehen das noch eine Anzeige kommt, oder?

Liebe Grüße


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Deine Sichtweise ist zwar nachvollziehbar, aber leider trotzdem falsch.
Der Kläger trägt nur im Zivilverfahren die Beweislast. Im Strafverfahren gibt es 'Aussage gegen Aussage' nicht. Welchen Vorteil sollte der Kontrolleur davon haben, jemanden zu Unrecht zu belasten und sich damit selbst der Gefahr eines Strafverfahrens auszusetzen? Ergo reicht es, wenn er jemanden - notfalls in der Gerichtsverhandlung - als denjenigen identifiziert, der ihm den gefälschten Ausweis vorgelegt hat und dann wird das als Beweismittel schon reichen, um jemanden zu verurteilen. Wer das Ding gefälscht hat, ist dabei ziemlich unerheblich - viel wichtiger ist, wer versucht hat, das Dingens zu nutzen.
Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes ist kein Schuldeingeständnis. Letztlich handelt es sich hier nur um eine Verwaltungsgebühr, nicht um eine Strafe im eigentlichen Sinne. Wenn jemand kommentarlos zahlt, hat er sich ja noch überhaupt nicht dazu eingelassen, ob er auch schuldig ist.
Wo ich Dir sicherlich recht gebe: Wenn man das erhöhte Beförderungsentgelt nicht von Dir haben will, wird da auch sonst kaum noch was nachkommen.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
minesbiene
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für deine Hilfe!!!

Alleine die Tatsache andere Meinungen zu hören, die ehrlich und nicht durch ne rosa "es wird schon alles gut" Wolke kommen, ist wirklich hilfreich.

Letztlich können wir wohl echt nur abwarten und versuchen uns nicht verrückt zu machen (auch wenn man doch ein unangenehmens ziehen im Bauch spürt :-( )
Werden jetzt einfach abwarten ob was kommt oder nicht!

"Wo ich Dir sicherlich recht gebe: Wenn man das erhöhte Beförderungsentgelt nicht von Dir haben will, wird da auch sonst kaum noch was nachkommen."

Das Motto der nächsten 1-2 Wochen also: "Keine Post ist gute Post" ;-)

Dir nochmals vielen VIELEN Dank und alles Gute!!!

Liebe Grüße Thomas

0x Hilfreiche Antwort

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