Hallo zusammen,
und zwar ich habe einen Brief von der Polizei bekommen,bei dem mir Nachstellung Stalking vorgeworfen wird.
Ich habe dort angerufen weil ich erster garnicht wusste was das soll, dann wurde der Namen und ich wusste es wieder, und zwar hatte ich eine Person über mehrere Monate in Facebook sehr oft geschrieben, aber die Person hat kein Einziges Mal geantwortet dass sie sich belästigt oder gestalkt gefühlt nur einmal hat sie geschrieben das sie ey keine Sprachnachrichten vom mir anhört oder liesst es sei ihr egal , ich kannte sie von früher und sie hätte mich früher öfters beleidigt habe aber jetzt keinen Beweis mir war langweilig und ich machte öfter Sprachnachrichten auch mit Beleidigungen dabei aber ich dachte sie liesst es sowieso nicht und ihr stört es nicht weil sie mich nicht Mal blockierte der Witz ist das ich nicht Mal weiß wo sie wohnte aufjedenfall mind 100 bis 150 km von mir entfernt ich kannte sie damals von Ner Ausbildung für Leuten mit psychischen Problemen da musste ich auch 70 km Fahren und sie kam von der anderen Richtung also wohnt von meinem Wohnort sehr sehr weit weg ich finde es sehr frech jetzt eine anzeige zu erhalten nur wegen Facebook ich habe sie nicht aufgesucht weiß gar nicht wo sie wohnt eigentlich weiß ich null über sie , in Facebook hat sie nicht einmal geschrieben ich soll es lassen einfach alles aufgesammelt und nun zur Polizei ich finde das ist ne unterstellung von stalking und nachstellung es sind auch nur das wenn die Person plötzlich eingeschränkt ist und Namen oder Arbeitstelle wechseln muss und Angst hat das ich auf Kreuze es war nur über Facebook geschriebens sonst nichts habe mir einen Anwalt geholt wird nichts gemacht bis er Aktieneinsicht hat.
Zudem habe ich gestern alle Facebook Nachrichten gelöscht man konnte alle Nachrichten zurückrufen das heißt ich und sie sehen aktuell null Nachrichten, allerdings weiß ich nicht was alles der Polizei gezeigt wurde es kann ja sein das es allgemein von ihr gezeigt wurde und erst jetzt ermittelt wird wo alles genau angeschaut wird dann hätte ich Glück da ich alles löschen konnte,auch geblockt habe ich sie nun und mein Facebook Account gelöscht weil ich Angst habe das du in Zukunft z.b ich gehackt werde umd dann blödes geschrieben wird und ich nochmal angezeigt werde.
Aber es kann auch sein das jedes einzelne Nachricht vorher schon weitergeleitet wurde.
Zusammenfassend kann man sagen das ich niemanden verletzen wollte,ich dachte jeder wurde ja blocken wenn es einen stört,daher dachte ich es kann nicht zur Anzeige kommen wenn nix dagegen gesagt wird und einfach alles aufsammeln ist richtig dämlich gelaufen mir fehlen die Worte eigentlich ist das Kinderkacke da es nur geschriebens dummes Zeug war ohne Drohung oder sonstiges ohne persönliches aufkreuzen oder beobachten wie wenn Leute die sich kaum kennen und nix von einen wissen sich beefen in Facebook. Seit gestern und die nächsten Tage bis es geklärt ist kann ich warscheinlich nicht schlafen habe so eine riesige Angst vor der Strafe.
Ich bin nicht vorbestraft wäre eine erstat nun habe ich Angst in den Knast zu müssen, wegen so einem Blödsinn, könnt ihr mir weiterhelfen?
vielen Dank.
-- Editiert von User am 22. Februar 2023 18:08
Anzeige Nachstellung Stalking
Selbstverständlich ist das Nachstellung - lesen Sie den § doch mal... Ihre Art von Uneinsichtigkeit ist in der Tat der kurze Weg in den Knast - irgendwelche Statements sollten Sie Ihrem Anwalt überlassen, weil Sie sich sonst um Kopf und Kragen reden werden.
Zitat :könnt ihr mir weiterhelfen?
Und neben "schweigen gegenüber Ermittlern und Opfern" sowie "Anwalt machen lassen" würde ich angesichts der hingerotzten Textwand nach noch einen Deutschlehrer empfehlen.
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Ich kann mir gut vorstellen, dass ein solches Verfahren eingestellt wird, sofern sich der Sachverhalt so abgespielt hat, wie Sie es beschreiben.
Auch wenn es heutzutage Mode ist, das Wort "Stalker" zu verwenden, ist dieser Begriff von einem tatsächlich strafrechtlich relevanten Verhalten abzugrenzen.
Für den Straftatbestand der Nachstellung müsste die Lebensgestaltung des Opfers nicht unerheblich eingeschränkt worden sein. Dies kann ich bei den vorliegenden Schilderungen nicht sehen. Sie sollten Ihr eigenes Verhalten jedoch aus moralischen Gründen selbst hinterfragen!
Das Opfer könnte möglicherweise zivilrechtliche Unterlassungsansprüche gegen Sie durchsetzen. Jedoch hätte Sie das Opfer auch einfach blockieren können, was laut Ihren Schilderungen nicht versucht wurde und eine Wiederholung ohne Verfahren mühelos selbst vermeiden können. Auch hätte ich erwartet, dass das Opfer sie klar auffordert, dass sie ihr keinerlei Nachrichten mehr schreiben, was ebenfalls laut Ihrer Beschreibung nicht erfolgte.
Was die Polizei oder ein Strafgericht hier jedoch tun soll, ist mir nicht klar.
Die in Paragraph §238 StGB formulierte "nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Opfers" ist gegeben, wenn das Opfer aufgrund der Vorfälle z.B. die eigene Wohnung aufgibt, den Arbeitsplatz wechselt oder die sozialübliche Erreichbarkeit durch Verheimlichung sämtlicher persönlicher Daten, wie z.B. durch eine Namensänderung zum Ausdruck bringt (vgl. Fischer, § 238, RN. 24). Die Anforderungen für die Erfüllung eines Straftatbestandes sind bewusst so hoch gewählt, da es auch einen hinzunehmenden Belästigungsrahmen gibt.
Nicht ausreichend für eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung ist eine Fangschaltung, eine Änderung der Telefonnummer oder E-Mailadresse sowie der Austritt aus Vereinen oder der vorübergehende
Verzicht auf Freizeitaktivitäten (vgl. Fischer, § 238, RN. 23).
-- Editiert von User am 24. Februar 2023 00:00
Zitat :Nicht ausreichend für eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung ist ..., eine Änderung der Telefonnummer oder E-Mailadresse sowie der Austritt aus Vereinen oder der vorübergehende
Verzicht auf Freizeitaktivitäten
Neben dem Wechseln von Arbeitsplatz und / oder Wohnung sind auch Einschränkungen sozialer Kontakte, Meiden bestimmter Örtlichkeiten, das Treffen von Sicherungsvorkehrungen, eingeschränkte Entgegennahme von Anrufen oder Briefen etc. relevant wenn diese durch das Verhalten des Täters erzwungen wurden.
Insofern ist diese Argumentation nicht nachvollziehbar.
Zitat :Neben dem Wechseln von Arbeitsplatz und / oder Wohnung sind auch Einschränkungen sozialer Kontakte, Meiden bestimmter Örtlichkeiten, das Treffen von Sicherungsvorkehrungen, eingeschränkte Entgegennahme von Anrufen oder Briefen etc. relevant wenn diese durch das Verhalten des Täters erzwungen wurden.
Insofern ist diese Argumentation nicht nachvollziehbar.
Meine Argumentation habe ich ja entsprechend belegt.
Die von dir genannten Punkte wurden in der Sachverhaltsbeschreibung nicht benannt und ich wüsste auch nicht, wie diese eine logische Folge der Nachrichten auf Facebook sein sollten. Die von dir angeführten Aktivitäten dürften zudem regelmäßig in den Bereich der unerheblichen Beeinträchtigung fallen und lediglich eine hinzunehmende Lästigkeit darstellen:
Alles andere wäre wohl auch fatal für unser Rechtssystem.
Wohl jeder hatte schonmal bestimmte Örtlichkeiten gemieden oder Anrufe oder Nachrichten von einer Person ignoriert.
Wenn dies bereits für die Erfüllung des Straftatbestandes der Nachstellung ausreichen würde, hätten sich wohl die meisten Personen in meinem Umfeld schon strafbar gemacht, inklusive so ziemlich all meiner Familienmitglieder
Wenn jemand ein veröffentlichtes Urteil in einem solchen Fall kennt, bei dem es zu einer Verurteilung des Angeklagten kam, wäre ich jedoch durchaus interessiert, mich eines Besseren belehren zu lassen.
Und jetzt?
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