Anzeige Stalking / Nachstellung

27. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
demi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige Stalking / Nachstellung

Meine ex hatte bis vor einem Monat meine O2 Partnerkarte. Da wir seit 9 Monaten getrennt sind und sie seit diesem Zeitpunkt nicht bezahlt hat, habe ich ihr die Karte gesperrt und mir eine neue zusenden lassen. Sie hatte auch direkt eine neue Nummer. Ich habe sie mehrmals aufgefordert ihre Rufnummer in den Messengerdiensten zu ändern. Nun habe ich die Karte meinen Bruder gegeben, dieser hat sich bei Telegram eingeloggt und dann natürlich eine freischalt sms bekommen. Nun hatte meine ex die Nummer nicht geändert und hat mich nun angezeigt, da ich ihren Account gehackt hätte. Kommt die damit durch? Ich meine es ist mein Vertrag und meine Nummer mit der sich ja eingeloggt wurde. Auch haben wir ja nichts gehackt sondern regulär den freischalt Code auf meine Nummer und meinem Vertrag entspricht bekommen.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Der Tatbestand der Nachstellung ist durch das bisher geschilderte nicht erfüllt



-- Editiert von !!Streetworker!! am 27.02.2021 11:45

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#2
 Von 
demi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ob das Ärger geben kann bzgl. ihrer noch vorhandenen Nachrichten?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Realistisch denke ich nicht, wenn das Ganze transparent gestaltet wurde, also ihr die Sperrung der Karte mitgeteilt wurde und sie aufgefordert wurde die Messenger-accounts zu ändern.

Zitat (von demi):
und hat mich nun angezeigt,


Hast Du schon was von der Polizei bekommen diesbezüglich, oder hat sie das mit der Anzeige nur erzählt?

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#4
 Von 
demi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bisher hat sie es nur erzählt

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Dann würde ich mich mal entspannt zurücklehnen. Die wird keine Anzeige erstatten.
Nachstellung ist eh nicht erfüllt. § 202a StGB auch nicht.

§ 202b StGB möglicherweise (bin ich grad nicht sicher, ob die normale Telegram-App ein "technisches Mittel" iSd. § 202b ist), aber selbst wenn, würde das in diesem Kontext sehr sicher mangels öffentlichem Interesse eingestellt werden.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 27.02.2021 13:44

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