Hallo, am 11.7 habe ich eine Anzeige
bekommen wegen Fahrerflucht,
folgender Sachverhalt:
Ich bin Morgens auf eine Tankstelle gefahren (PKW), vor mir war ein weiterer PKW.
Es wahren noch 2 Zapfsäulen frei, ich ging davon aus das der Audi-Fahrer zur zweiten Zapfsäule durchfährt.
Der Audi blieb vor der ersten Zapfsäule stehen, der Fahrer stieg aus dem PKW und wollte mit dem Tankvorgang beginnen. Ich bin an dem Audi vorbeigefahren und streifte wohl mit meinem Kotflügel sein PKW.
Ich habe es in dem Moment definitiv nicht wahr genommen und wollte zur zweiten Zapfsäule fahren.
Im Spiegel nahm ich dann wahr, dass der Audi-Fahrer auf einmal aggressiv (Zumindest in meinen Augen) reagierte. Den Moment kann ich nur so beziffern, dass ich Panik/Angst bekam und die Tankstelle relativ schnell verließ. Hinzu kam, der Fahrer des Audis verfolgte mich unmittelbar. Ich bin dann rechts von der Tankstelle runter gefahren, die Straße Endete bei einem Parkplatz. Auf dem Parkplatz wendete ich den Wagen und wollte die Straße zurückfahren, der Audi-Fahrer stand Quer und blockierte mit seinem Fahrzeug die Straße. Der Fahrer stand an seinem Fahrzeug, wirkte auf mich hoch aggressiv, mir gelang es an dem Audi vorbei zu fahren.
Ich setzte meine Fahrt ca. 20 Minuten fort, nachdem ich mich etwas beruhigt hatte, steuerte ich das nächste Polizeirevier an. Dem Beamten teilte ich mit, dass ich eventuell Fahrerflucht begangen hatte.
Es stellte sich dann raus, dass ein anderer Beamter gerade die Anzeige des Audi-Fahrers aufnahm. Der Schaden am Audi wurde auf ca. 500-600€ beziffert, an meinem Wagen konnte der Beamte keinen Schaden feststellen. Zur Fahrerflucht machte ich eigentlich nur die Angaben, dass der Audi-Fahrer auf mich aggressiv wirkte und ich deswegen weg gefahren bin.
Ich hoffe ihr bekommt von meinem Text nicht allzu sehr Augenkrebs, gerne würde ich eure Meinung hören, mit was ich zu rechnen habe. Ich habe keine Vorstrafen und keine Punkte.
Was ich im Internet bisher Recherchiert habe:
Eine Tankstelle wird als "nicht fließender Verkehr" bezeichnet, innerhalb von 24 Stunden meldete ich mich bei der Polizei - So das für mich "Tätige Reue" nach § 142 Abs. 4 StGB in Frage kommen könnte.
Danke für eure Hilfe und Ratschläge.
Gruß Stefan