Hallo...
angenommen Person A geht im Juni zur Polizei und zeigt Person B an.
Person B bekommt aber erst im September eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei. Ist es rechtens das es so lange dauert und das der Beschuldigte so spät davon erfährt ? Was wurde in der Zwischenzeit gemacht ? Wurde da schon ermittelt oder wird erst nach der Anhörung ermittelt ?
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Anzeige/ Vernehmung
23. September 2009
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Frage vom 23. September 2009 | 13:03
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 12x hilfreich)
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#1
Antwort vom 23. September 2009 | 13:29
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 19x hilfreich)
Ob ermittelt wurde? keine ahnung
ob vor oder nach der vernehmung ermittelt wird spielt keine rolle
Ich sehe bei ihrer Darstellung kein rechtliches Problem, zumal die Mühlen des Gesetzes zuweilen langsam mahlen.
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#2
Antwort vom 23. September 2009 | 16:48
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
quote:
Ist es rechtens das es so lange dauert und das der Beschuldigte so spät davon erfährt ?
Ja.
quote:
Was wurde in der Zwischenzeit gemacht ?
Die Glaskugel ist leider derzeit defekt.
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