Anzeige Versicherungsbetrug gegen Gutachter möglich?

28. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Versicherter Hanse Merkur
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige Versicherungsbetrug gegen Gutachter möglich?

Guten Tag,
ich kämpfe nun seit 5 Jahren gegen die [edit Krankenversicherung] zwecks Kostenübernahme für eine medizinisch notwendige Zahnspange. Die [edit Krankenversicherung] hat dazu einen Gutachter bestellt, der zum Ergebnis kommt, dass die Spange nicht medizinisch notwendig und nur rein kosmetischer Natur ist!
Zuvor habe ich jedoch einen unabhängigen Gutachter genommen, der die medizinische Notwendigkeit festgestellt hat!
Nun befinde ich mich im Klageverfahren und das Gericht hat einen gerichtlichen Gutachter bestellt, welcher ebenfalls die medizinische Notwendigkeit festgestellt hat!
Also hat der Versicherungsgutachter m.E. ganz befangen und im Auftrag der Versicherung gehandelt!

Kann ich gegen diesen ein Ermittlungsverfahren wegen Versicherungsbetruges einleiten lassen? Oder ist es so rum kein Versicherungsbetrug sondern eher ein Versichertenbetrug, da ich bereits einen hohen Vermögensschaden erlitten habe!

Um eine fundierte Antwort wäre ich sehr dankbar


editiert von Moderator1 - wir sind ein Rechtsforum, kein Internetpranger. Danke für die zukünftige Beachtung

-- Editiert von Moderator am 28.05.2015 18:16

-- Thema wurde verschoben am 28.05.2015 18:16

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

"Also hat der Versicherungsgutachter m.E. ganz befangen und im Auftrag der Versicherung gehandelt!"

Das ist Ihrem Sachverhalt nicht ansatzweise zu entnehmen. Könnte ebenso sein, dass die anderen beiden Gutachter irren. Irren ist sowieso nicht strafbar, zumindest nicht in diesem Zusammenhang. Wenn immer alle Experten zu dem gleichen Ergebnis kommen würden, dann wurden wir jetzt auch in Hölen sitzen, uns vor Feuer fürchten und Vierecke rollen. Ein medizinisches SV-Gutachten ist eher nichts, wo unsereins so auf die Schnelle hintersteigt, geschweige denn wissenschaftliches Fehlverhalten feststellen kann. Sowieso ist der Tatbestand des Betruges nicht dadurch erfüllt, dass er ein Gefälligkeitsgutachten ausstellt. Hier wurde niemand getäuscht. Die Versicherung hätte auch ganz ohne Gurachten die Zahlung unterlassen können.

Anzeigen können Sie das natürlich trotzdem. Aber auch nicht mehr lange, da bald Verjährung eintritt. Es ist auch fraglich, was Sie beabsichtigen. Schon das nennen des Versicherungsnamen hier im Internet halte ich für überflüssig, um nicht zu sagen unklug. Meiner Meinung nach sollten Sie das Ihren Anwalt klären lassen und sich dann mit dem Prozessausgang abfinden. Dieser wird durch eine Strafanzeige sowieso nicht beeinflusst. Wenn der Kläger Nebenschauplätze eröffnet, lässt das vielmehr erahnen, dass er mit dem Rucken zur Wand steht und selber nicht mehr an Erfolg glaubt. Diesen Eindruck wollen Sie doch nicht erzeugen, oder?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Also hat der Versicherungsgutachter m.E. ganz befangen und im Auftrag der Versicherung gehandelt!


Nein. Genausogut könnte man "Ihrem" Gutachter unterstellen, dass er "befangen" war, weil er von Ihnen bezahlt wurde.

Wenn bei 2 widerstreitenden Gutachten eines der beiden durch ein 3. Gutachten für richtig befunden wird, ist das andere nicht automatisch "böswillig" erstellt worden.

Zitat:
Kann ich gegen diesen ein Ermittlungsverfahren wegen Versicherungsbetruges einleiten lassen?


Deutschland ist ein freies Land. Hier kann man jeden wegen dem größten Schwachsinn anzeigen. Vorliegend werden jedoch mit einiger Sicherheit nicht mal Emittlungen aufgenommen werden, weil es schon am Anfangsverdacht auf eine Straftat scheitert.

Im Übrigen ist ein Versicherungsbetrug (den es im Gesetz so gar nicht gibt), nicht dann gegeben, wenn man von einer Versicherung betrogen wird, sondern wenn man selbst eine Versicherung betrügt. Gleiches gilt für den Versicherungsmißbrauch, § 265 StGB .

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Sowieso ist der Tatbestand des Betruges nicht dadurch erfüllt, dass er ein Gefälligkeitsgutachten ausstellt. Hier wurde niemand getäuscht. Die Versicherung hätte auch ganz ohne Gurachten die Zahlung unterlassen können.

Auch wenn ich im Ergebnis den Ausführungen zustimme, die Argumentation ist ganz ganz dünn. Ein Gefälligkeitsgutachten ist natürlich eine Täuschung und - je nachdem um was es geht - kann diese durchaus eine Beihilfe zum Betrug darstellen. Dass es noch andere Möglichkeiten gab, zum selben Endergebnis zu kommen, ist da völlig irrelevant.

@TE: Wenn man jeden Gutachter, der eine abweichende Meinung vertritt, wegen Betrugs vor Gericht ziehen könnte, dann gäbe es diesen Berufsstand wohl bald nicht mehr.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120290 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat:
Also hat der Versicherungsgutachter m.E. ganz befangen und im Auftrag der Versicherung gehandelt!

*ironie on* Nein, wirklich??? Na so was ... *ironie off*

Natürlich begutachtet ein Gutachter der Gegenseite logischerweise immer so, das deren Argumentation gestützt wird. Das ist ja Sinn dieses Gutachtens.
Deshalb lautet die Bezeichnung auch "Parteigutachen" und hat vor Gericht nur geringe bis keine Relevanz.
Die Gerichte geben dann genau deshalb regelmäßig neutrale Sachverständigengutachten in Auftrag.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Ein Gefälligkeitsgutachten ist natürlich eine Täuschung


Der Beweis wird allerdings so schwer sein, daß sich ein StA da wohl nur in ganz krass eindeutigen Fällen Mühe geben wird. Dazu müßte nämlich ein (weiterer) Gutachter feststellen, daß man bei keiner auch nur annähernd fachgerechten Interpretation der Sachlage zu den Schlüssen aus dem angegriffenen Gutachten kommen kann.
Daß ein Gutachter in einem Grenzfall zugunsten seines Auftraggebers "urteilt", ist jedenfalls nicht justiziabel.

Aber Anzeige wegen "Verdachts auf..." kostet ja nix, kann man ja machen. Man sollte nur nicht erwarten, daß dabei auch was "rumkommt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
josiph
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

ein Gefälligkeitsgutachten ist, wenn der Gutachter im Auftrag einer Partei die Position der beauftragenden Partei abweichend vom Gebot der Neutralität einseitig unterstützt. Eine absichtlich oder wissentlich falsche Begutachtung kann zur Strafbarkeit des Gutachters führen.

In deinem Fall hat deine Krankenkasse ein MDK Gutachten eingeholt. Der MDK Gutachter, der eigentlich ein hauseigene Gutachter deiner Krankenkasse ist, hat die Kostenübernahme nach besten Wissen und Gewissen eine ablehnende Empfehlung deiner Krankenkasse abgegeben. Kannst du das Gegenteilige beweisen? Wahrscheinlich nicht. Da ein anderer Gutachter eine andere Meinung vertritt ist normal und auch legal.

1x Hilfreiche Antwort

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