Ich habe im Juni 2023 mein iPhone für 460€ auf Ebay-Kleinanzeigen verkauft. Diese Woche bekam ich Post von der Polizei, dass ich für diesen Zeitraum in einem Verfahren wegen Warenbetrugs als Beschuldigter vorgeladen werde. Der Verkauf erfolgte folgendermaßen:
1. Die Interessentin schickte mir den Kaufpreis kurz bevor Ihr Verlobter das Gerät dann bei mir abholte
2. Ich sagte Ihr, dass sie mir das Geld nicht vorher schicken müsse
3. Sie sagte das sei vollkommen okay
4. Kurz bevor der Verlobte dann bei mir war, schickte sie mir noch eine Nachricht ob ich denn schon da wäre
5. Ich habe dem Verlobten das Gerät übergeben und damit war der Verkauf für mich abgeschlossen
Ich habe von der Käuferin/ihrem Verlobten danach nichts mehr gehört. Ich kann den Nachrichtenverlauf leider nur anhand meiner Emails rekonstruieren und habe nur die empfangenen Nachrichten, nicht jedoch die von mir gesendeten. Ich bin ehrlicherweise etwas geschockt und weiß nicht, wie ich mich jetzt am Besten verhalte.
Kann mir hier jemand sagen, was ich am Besten zu tun habe?
-- Editiert von Moderator topic am 11. Februar 2024 16:12
-- Thema wurde verschoben am 11. Februar 2024 16:12
Anzeige Warenbetrug Juni 2023
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Kann mir hier jemand sagen, was ich am Besten zu tun habe? Die Sache so wie hier berichten - ich sehe nämlich gar keinen Warenbetrug.
Durchaus etwas merkwürdig, normalerweise beschweren sich die Leute ja auch erstmal, wenn es ein Problem gibt. Woher hatte man denn das IPhone, war es möglicherweise Hehlerware?
ZitatIch kann den Nachrichtenverlauf leider nur anhand meiner Emails rekonstruieren und habe nur die empfangenen Nachrichten, nicht jedoch die von mir gesendeten. :
Besser als nichts.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatDie Sache so wie hier berichten - ich sehe nämlich gar keinen Warenbetrug. :
Richtig.
Dummerweise werden die Aussagen der Gegenseite wohl etwas konträr sein.
Und dem Fragesteller fehlen offenbar jedwede Beweise für die Übereignung der Ware.
ZitatKann mir hier jemand sagen, was ich am Besten zu tun habe? :
In DE ist die Rechtsberatung in Einzelfällen den Rechtsanwälten vorbehalten.
Die findet man z.B. auch gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
Die Geschichte hört sich für mich nach einem Fall von Dreiecksbetrug an. Falls Du nicht weißt, wie der Funktioniert, hier eine kleiner Hinweis.
Es gibt einen Käufer A, einen Verkäufer B und einen Betrüger C.
C meldet sich auf die Anzeige von B und stellt seinerseits eine Verkaufsanzeige ein. Auf die Verkaufsanzeige von C meldet sich A als Intressentin. C gibt sich gegenüber B als A aus. Gegenüber A gibt sich C als B aus.
Nachdem der Kauf durch C von B und durch A von C zustande gekommen ist, gibt C die Kontonummer von B an A weiter. Sobald A den Kaufpreis an B gezahlt hat, holt C oder ein Strohmann die Ware bei B ab. A erhält natürlich nie die Ware.
Wenn B glaubhaft darlegen kann, dass er Opfer so eines Dreiecksbetruges geworden ist, dann wird das Strafverfahren gegen B wahrscheinlich eingestellt. Allerdings ist zivilrechtlich dennoch B das Opfer, denn B muss den von A erhaltenen Kaufpreis an A zurückzahlen. Schließlich hat A gar keinen Vertrag mit B geschlossen und daher hat B die 460€ ohne Rechtsgrund erhalten.
Jetzt wird auch klar, warum der Käufer den Kaufpreis trotz Abholung nicht in bar bei Abholung mitbringen wollte, sondern warum er unbedingt überwiesen werden sollte. Es ist auch klar, warum nicht die Käuferin, sondern ihr angeblicher Verlobter zur Abholung erschienen ist.
ZitatEs ist auch klar, warum nicht die Käuferin, sondern ihr angeblicher Verlobter zur Abholung erschienen ist. :
Das gleiche ging mir auch nach dem Lesen des Sachverhaltes durch den Kopf
Kommentar #4 sollte m.E. angepinnt werden. Die bisherigen Schilderungen legen überwiegend den darin beschriebenen Vorgang nahe, da eine Strafanzeige durch die A (die man nie kennenlernte, da durchweg der C mit einem kommunizierte) ansonsten wenig bis keinen Sinn ergäbe.
-- Editiert von User am 17. Februar 2024 02:01
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
54 Antworten