Hi
Im Oktober letzten Jahres hab ich im Netz was bestellt und bei der Bestellung gepennt, meine alte Bankverbindung fälschlicherweise und natürlich nicht mit Absicht angegeben.
Die Vorladung
bei der Bundespolizei war wie erwähnt im Oktober letzten Jahres, hab dort meine Aussage getätigt, das es keinerlei Absicht war u.s.w.
Der Polizist war sehr freundlich, hatte das Gefühl das er mir Glauben schenkte zumal mir die Sitation eh schon peinlich genug war, da es für nen Jungesellenabschied mehrere, sagen wir mal leicht schmutzige Sachen waren
Jedenfals hab ich bis heute keinerlei Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, ich rechnete eigentlich mit einer Strafe, da ich ja hätte meine Bankverbindung überprüfen müssen.
Den ausstehenden Betrag hab ich bis heute nicht zahlen können da die Firma die Sache an ein Inkassobüro weiter gegeben haben soll, diese wissen aber nichts von und so geht das hin und her.
Was soll mir denn das jetzt sagen, das es bis heute keine Post gab ?
Erledigt oder dauert das so lang ?
Anzeige aber bis heute keine Vorladung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
erledigt ist es, wenn Sie einen Bescheid über die Einstellung des Verfahrens erhalten. Dies wird aber auch schon mal vergessen. Sie können sich schriftlich bei der Staatsanwaltschaft nach dem Verfahrensstand erkundigen.
Im übrigen sind 7 Monate keine übermäßig lange Zeit - es kann also auch durchaus noch eine Bestrafung folgen. Um welche Summe geht es denn?
Gruß vom mümmel
Hi
Also der Betrag war damals was um die 60 Euro, wollte den Betrag natürlich direkt nach der Anzeige begleichen doch der Lieferant verwies mich per Mail zu einem Inkassobüro und die konnten/ wollten mir bis heute dazu nicht antworten.
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Hi,
na ja, einschlägige Vorverfahren haben Sie vermutlich nicht - dann wird das wohl wg. Geringfügigkeit eingestellt.
Gruß vom mümmel
nö Vorstrafen hab ich keine noch nichmal nen Lolli als Kind geklaut
Also kann es durchaus sein das das Verfahren längst eingestellt wurde, mir aber vergessen wurde Bescheid zu geben ?
Hi,
JAAAA! - Ich sagte das doch schon. Da Sie vernommen worden sind, müßte man Sie über eine Einstellung informieren (§ 170 StPO
), aber Staatsanwälte sind auch nur (ziemlich überlastete) Menschen. Fragen Sie halt nach...
Gruß vom mümmel
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