Anzeige als Opfer

29. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
TheWire
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Anzeige als Opfer

Guten Tag,
ich wurde gestern abend grundlos und ohne vorherige verbale Attacken mehrfach ins Gesicht geschlagen. Der Täter war sehr stark betrunken. Es wurde die Polizei gerufen. Der Täter dann festgenommen er hat dabei auch Widerstand geleistet und auch Polizeibeamte verletzt. Also bekommt er mehrere Anzeigen. Die Polizei sagte mir zum Schluss, dass ich auch eine Anzeige bekomm. Der Grund dafür: Sie wissen ja nicht was genau passiert sei. Trotz Schilderung.
Ist das ein normaler Prozess? Wie sollte ich weiter vorgehen? Einfach abwarten und meine schriftliche oder mündl. Aussage bei der Polizei machen?

Danke Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32834 Beiträge, 17250x hilfreich)

Ist das ein normaler Prozess? Nö.
Wie sollte ich weiter vorgehen? Abwarten - irgendwann müßte ja eine Vorladung oder ein Anhörungsbogen kommen, der dann auch einen Tatvorwurf enthalten müßte. Derzeit wissen Sie ja nicht mal, welcher Straftat man Sie verdächtigt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von TheWire):
Ist das ein normaler Prozess?

Nun, wenn unbekannt ist wer Täter und Opfer ist oder jeder sagt der andere ist der Täter, dann gibt es halt 2 Tatverdächtige. Das ist nicht unnormal.


Erst mal abwarten, was kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheWire
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke. Ich hab mir jetzt meine Verletzungen im Krankenhaus attestieren lassen. Sollte ich schon einenn Anwalt aufsuchen für den Zivilprozess? Möchte auf jeden Fall zusätzlich klagen. Denk mit einem RA ist sinnvoller.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32834 Beiträge, 17250x hilfreich)

Möchte auf jeden Fall zusätzlich klagen. Denk mit einem RA ist sinnvoller. Ist es - nur zahlen Sie den. Und ob Ihnen am Ende was zugesprochen wird und vor allem, ob Sie das dann tatsächlich kriegen, ist dann halt Ihr Kostenrisiko.
Der Täter dann festgenommen er hat dabei auch Widerstand geleistet und auch Polizeibeamte verletzt. Ich kenne den Herrn natürlich nicht, aber ob das der Typ ist, der ein ernsthaft pfändbares Einkommen hat? Ich weiß ja nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich würde ja zumindest erstmal den Ausgang des Ermittlungsverfahrens abwarten. Wenn dann gegen den anderen Anklage erhoben werden sollte, kann man es mit einem Adhäsionsantrag probieren. Das minimiert das Kostenrisiko. Es sei natürlich denn, sie haben eine Rechtsschutzversicherung, die die Zivilrecht-Sache übernehmen würde. Aber auch da würde ich erstmal zumindest das Ermittlungsverfahren abwarten und auf jeden Fall eine Deckungszusage vorab einholen.

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