Anzeige bei Polizei

14. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
SusiZ
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)
Anzeige bei Polizei

Hallo liebe Community,

ich habe für einen Kunden eine Webseite gemacht, welche er nicht bezahlt hat und mich nun von der Seite rausgeworfen hat. Ich habe keinen Zugang mehr. FTP könnte aber noch funktionieren. Die Webseite ist Bestandteil eines von mir bezahlten Zertifikates. Dadurch ist mir nun ein doppelter finanzieller Schaden entstanden.

Kann ich ihn nun eine Anzeigen machen bei der Polizei? Ist das nun Diebstahl? Was kann ich da jetzt tun, wegen dem Zertifikat, außer zum Anwalt zu gehen?

Kann ich ihm die Webseite auch wieder löschen, wenn der FTP Zugang noch geht? Der Kunde hat kein Verbot ausgesprochen...

Danke

lg Susi

-- Editiert von Moderator am 14.03.2019 14:16

-- Thema wurde verschoben am 14.03.2019 14:16

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9532x hilfreich)

Zitat:
Kann ich ihn nun eine Anzeigen machen bei der Polizei? Ist das nun Diebstahl?


Nein, wenn dann ist es Betrug. Dazu müsste man ihm aber nachweisen können, dass er von Anfang an (also beim erteilen des Auftrags) schon nicht vorhatte zu zahlen, oder nicht zahlen konnte.

Ansonsten kann man ihn halt zivilrechtlich auf Zahlung verklagen...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Wenn man die Leistung jetzt wieder rückgängig macht, bringt das einem maximal Genugtuung und weitere Probleme. Die geschuldete Dienstleistung bleibt man trotzdem schuldig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Wenn man die Leistung jetzt wieder rückgängig macht, bringt das einem maximal Genugtuung und weitere Probleme.

Das könnte dann sogar richtig teuer werden, Stichwort Schadenersatz.



Zitat (von SusiZ):
ich habe für einen Kunden eine Webseite gemacht, welche er nicht bezahlt hat

Welche vertraglichen Vereinbarungen gibt es denn überhaupt bezüglich der Erstellung und der Bezahlung?
Ales schön sauber mit Pflichten und Leistungsheft? Oder eher "zwischen Tür und Angel"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SusiZ
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Ratschläge.

Das hat mich schon geholfen

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