Anzeige bekommen - Kripo rief an

11. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
hilfe_suchender
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige bekommen - Kripo rief an

Hallo liebes Forum.

Dies hier ist mein erster Beitrag. Ich will euch mal meine Geschichte erzählen..

Eine Freundin(TT) von mir rief mich vor ca 1,5 Wochen an, und meinte dass ihre Freundin(SS) sturmfrei hätte.Ich solle doch kommen. Gesagt,getan....Nach ner Weile gings mit den Streicheleien los(Küssen,streicheln,Petting, KEIN SEX ) Also ich mit "SS". Es gefiel ihr,sie wollte auch mehr,denk ich..aber ich habs gelassen... Bei der ganzen Sache lag "TT" neben dran und bekam das mit. Ich kannte "SS" vorher nicht.

Nach 3-4 Stunden ging ich wieder heim... 2 Tage später rief mich "SS" wieder an und fragte ob ich zu ihr kommen wolle,sie seie alleine. Es war schon irgendwie komisch,ich ging aber dennoch hin.

Sie öffnete mir die Tür und war irgendwie seltsam. Ich saß mit ihr auf dem Sofa... Plötzlich ging die Nebentür auf und ihre Mutter,der Lebensgefährte der Mutter, ihre Schwester und ihr Freund :schock: ( der auf mich los wollte ) Die Mutter fragte, was ich "Kinderficker" an ihrer Tochter zu suchen hätte, ich bekäme eine Anzeige von ihr ???? Die Mutter sagte ich,dass ich gesagt hätte.. Wenn sie was an mir macht,kauf ich ihr Zigaretten,so ein Schwachsinn... Ich dacht,dass ich im TV wär... Noch Drohungen,des Freundes und Lebensgefährten geling es mir aus der Wohnung zu kommen...

Tatsächlich meldete sich gestern die Kripo bei mir... Ich solle meine Aussage machen,die wahrscheins anders als die von der Familie sei... Ich muss morgen früh dahin und hab soo Schiss...

Ich bin 21 und die beiden Mädchen waren 15... Es waren doch nur Streicheleien... (was "TT" bezeugen" kann) und es war ALLES gewollt...

Ich hab jetzt Angst.. das §182 eintritt. Wobei ich ihr kein Geld gegeben hat und unreif ist sie mit Sicherheit nicht. Die Zwangslage könnten ja die angesprochenen Zigaretten sein??? oh man :(

Helft mir bitte :(

Grüße
*Hilfe_Suchender*

-- Editiert von hilfe_suchender am 11.11.2007 17:03:06




19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34431 Beiträge, 17800x hilfreich)

Hi,

nun ja, daß die Kripo anruft, und auch noch am Sonnabend, kommt mir komisch vor. Normalerweise laden die Sie schriftlich vor. Im Übrigen müssen Sie zu einer Polizeivorladung nicht hingehen.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
hilfe_suchender
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kripo hatte am Donnerstag schon angerufen und auf die Mailbox gesprochen. Die SMS Benachrichtigung kam dennoch erst am am Samstag morgen. Ich rief da gleich an um etwa 6:30. Der Diensthabende zu Bearbeitende ist nur unter der Woche zu sprechen. Ich muss morgen früh da hin.

Ich hab Angst. Das mir das mit den Zigaretten als "Zwangslage" angehangen wird :(


Grüße
Domi

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34431 Beiträge, 17800x hilfreich)

Hi,

Sie MÜSSEN da NICHT hin. Und ob die Zigarettenstory so kommt und geglaubt wird, wie Sie fürchten, das weiß keiner. Wir können hier nämlich auch nicht in die Zukunft gucken...

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
hilfe_suchender
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

naja wenn ich nicht hingeh, werd ich ne schriftliche Ladung bekommen. Ich komm da so oder so nicht raus,wieso dann davon laufen? Ich will ja auch,dass diese sorry "*******" aufgeklärt wird. Warum sollt ich auch davon laufen? Hab ja nichts zu verbergen..

Was wird bei einer Vernehmung gemacht? Was geschicht danach?


Grüße
und Danke
Domi:)

-- Editiert von hilfe_suchender am 11.11.2007 19:27:16

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Die Gefahr besteht, dass Sie bei einer Vernehmung Müll quatschen, der zu Ihrem Nachteil ausgelegt wird. Diese Polizeibeamten sind geschult im Zusammenhang mit Vernehmungen. Von daher ist es ratsam, nicht hinzugehen, schon gar nicht ohne Anwalt.

Dass Sie nicht hingehen, wird nicht als Flucht und schon gar nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt. Also beachten Sie unseren Rat: Nicht hin da. Eine schriftliche Einladung ist genau so wenig bindend wie eine telefonische.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#6
 Von 
hilfe_suchender
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

also nicht hin gehn? Was kommt dann als nächstens?

Oder doch hingehn und nur anhören was mir zu Last gelegt wird und sagen,dass ich dazu keine Aussage ohne meinen Anwalt mache?


Gruß
Dominik

-- Editiert von hilfe_suchender am 11.11.2007 21:25:54

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#7
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 50x hilfreich)

das klappt meines erachtens nicht.
Die können so gut mit dir reden, dass du auf jedenfall was sagst.

Auch wenn du nur vom küssen oder fummeln redest hast du schon ein Bein im Ärger.

Ich würde nicht hingehen sondern direkt erst zu einem Anwalt. Das ist dein gutes Recht, was dir keiner mies auslegen kann.

höchstens die Polizei könnte versuchen, dir das "schlecht zu reden", weil die wollen schließlich auch "Erfolg" haben.

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#8
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 50x hilfreich)

das klappt meines erachtens nicht.
Die können so gut mit dir reden, dass du auf jedenfall was sagst.

Auch wenn du nur vom küssen oder fummeln redest hast du schon ein Bein im Ärger.

Ich würde nicht hingehen sondern direkt erst zu einem Anwalt. Das ist dein gutes Recht, was dir keiner mies auslegen kann.

höchstens die Polizei könnte versuchen, dir das "schlecht zu reden", weil die wollen schließlich auch "Erfolg" haben.

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#9
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 50x hilfreich)

das klappt meines erachtens nicht.
Die können so gut mit dir reden, dass du auf jedenfall was sagst.

Auch wenn du nur vom küssen oder fummeln redest hast du schon ein Bein im Ärger.

Ich würde nicht hingehen sondern direkt erst zu einem Anwalt. Das ist dein gutes Recht, was dir keiner mies auslegen kann.

höchstens die Polizei könnte versuchen, dir das "schlecht zu reden", weil die wollen schließlich auch "Erfolg" haben.

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Also, 'nicht hingehen' ist im Prinzip kein schlechter Rat, aber m.E. in diesem Fall nicht besonders zielführend. Was passiert, wenn er nicht hingeht und auch sonst nichts macht? Dann geht die Akte mit der Aussage des Mädels zur StA. Wenn sich die Sache glaubhaft anhört, bekommt er eine Anklage oder einen Strafbefehl. 'Die Zigarretten' sind zwar keine 'Zwangslage', aber 'gegen Entgelt'. § 182(1) StGB ist insoweit gegeben.

Meines Erachtens empfiehtlt sich hier eine von 2 Vorgehensweisen:

Entwerder sofort zum Anwalt und den alles weitere machen lassen und nicht zur Polizei gehen.

oder

Hingehen und wahrheitsgemäß aussagen. Dies dann aber in dem Bewußtsein, dass es zu einer Verurteilung kommen kann, wenn dem Mädel geglaubt wird, hinsichtlich der Zigarretten. Die sind hier näml. der Dreh- und Angelpunkt. Man kann die Zigarretten natürl. bestreiten und die Beamten bitten, den Mädels noch mal ordentlich diesbezügl. auf den Zahn zu fühlen.

Die Anwalt Variante ist natürlich die bessere.

Aber nicht hingehen und auch ansonsten gar nichts weiter machen, bringt in diesem Fall (im Gegensatz zu vielen anderen) m.E. nicht viel.

Nur hingehen und anhören (so wie Sie es vorhaben) wird nicht klappen, wie die anderen schon sagten. Man bringt Sie dort zum reden.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#11
 Von 
hilfe_suchender
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Tach :)

Ich war da. Hab ihm die ganze Geschichte erzählt. Vorerst UNAUFGENOMMEN. Er meinte, Herr A****, ich glaube Ihnen jedes Wort. Eines der 2 Mädels hatte sich verplappert,wie er mir nachher sagte. Er meinte, ich bräuchte keinen Anwalt, wir können es so zu Protokoll nehmen. Gesagt getan. Da haben wir 2 "Flittchen" erwischt meinte der Kommisar. Ich werd denen Feuer unterm hintern machen und dann werden sie mir der "richtigen" Wahrheit rausrücken. Sie bekämen von ihm auf jeden Fall nach dem Fall eine Anzeige wegen "Vortäuschen einer Straftat".

Das Fingern,Küssen,Steicheln wird erst zu einer Straftat,wenn ZWANG im Spiel ist.

Die Freundun wo neben dran lag, sagte mir am Telefon ( 1 Tag danach ) das sie auch nicht wusst was ihre freundin hat. Es war alles gewollt. Glücklicherweiße hatte ich das Handy auf Laut, so dass es meine Tante und Onkel gehört hatte. Der Kommisar meinte,dass seie genau das was wir brauchten. Er wird diese jetzt noch befragen. Er meinte, in 4-5 Wochen bekäme ich Post,dass das Verfahren eingestellt ist.

I hope so :)


Grüße
hilfe_suchender

-- Editiert von hilfe_suchender am 12.11.2007 12:48:50

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Das Fingern,Küssen,Steicheln wird erst zu einer Straftat,wenn ZWANG im Spiel ist.

Das stimmt so aber auch nicht. Nur um keine Fehl-Info unkommentiert stehen zu lassen. Unter 16 kann im Prinzip immer problematisch werden, wenn der andere Ü 18 od. Ü 21 ist. Wird es in den meisten Fällen nicht, aber kann. Auch ohne Zwang. Mit Zwang wäre es ein § 177, ein ganz anderes Kaliber = Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr.

Alleine die Entgeltsache würde schon eine Strafbarkeit eintreten lassen.

Ihnen wurde hier jedoch offenbar geglaubt, dass kein Entgelt (oder ähnl.) geboten wurde und auch keine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wurde. Der Rest liegt bei der Staatsanwaltschaft. Ich vermute aber auch, dass die einstellen wird. Die Mädels werden in der Tat eine Anzeige wegen Vortäuschen einer Straftat oder ggf. Falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft erhalten, da wohl die Eltern Anzeige erstattet haben.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 12.11.2007 13:55:56

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#13
 Von 
hilfe_suchender
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry Streetwalker. Ich hab die Altersgrenze nicht dazu geschrieben. Der Kommisar meinte,wäre sie unter 14 gewesen, würde Anklage erhoben werden. Der Kommisar stand 100% zu meiner Unschuld. Er hatte heute noch meine Tante vernommen, die das Telefonat mitbekommen hatte von der "TT" wo sie sagte,dass alles freiwillig seie. Meinte Tante sagte er widerum auch,dass er mich für unschuldig hälte...

Die Anzeige bekommen die Mädchen und die Mutter von IHM...


Grüße
Domi

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#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Der Kommisar meinte,wäre sie unter 14 gewesen, würde Anklage erhoben werden.

Richtig. Das ist immer strafbar.

Die Anzeige bekommen die Mädchen und die Mutter von IHM...

Auch Richtig. Beides sind Offizialdelikte. Die werden 'von Amts wegen' verfolgt. Anzeige erstattet hier also die Strafverfolgungsbehörde in Form des Polizisten.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#15
 Von 
hilfe_suchender
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich rief heute den Kommisar nochmal an und er meinte diese "Chaotenfamilie" versuchts mit allen Mitteln. Die Mutter soll mich jetzt wegen Beleidigung angezeigt haben :augenroll: Sie soll nochmal am Fenster gestanden sein und ich soll derbe Schimpfwörter hochgerufen haben (falsch) Am Fenster oben stand der Freund der SS,der mir "Totschlag" androhte ;)

Haben Sie die Mutter irgendwie oder irgendwo anders beschmipft, fragte er. Ich so: Ich kann mich nicht erinnern sie beschimpft zu haben. Da meinte er, richtig, ich hätt da auch nichts anderes dazu gesagt :)


Grüße
*derhoffdasdasbaldrumist*
hilfe_suchender

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#16
 Von 
hilfe_suchender
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Kommisar hatte gestern die 2 Mädchen nochmals vernommen. Wie von ihm vorausgesehn, kippte eine mit ihrer Meinung um... Sie meinte, es wäre doch nicht unter Zwang gewesen:)Die andere beharrte drauf... Die Mutter sagte nochmal zu ihm, dass ich vor ihr auf den Knien gewesen wäre und gesagt hätte "Bitte bitte, keine Polizei" :grins: Er meinte, die gehn mir auch bald aufn Geist...

Es wird jetzt der SA übergeben und dann hoffe ich das es eingestellt wird...


Grüße
Hilfe_Suchender

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#17
 Von 
hilfe_suchender
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Herr *****,
das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich mit Verfügung vom 22.11.2007 gemäß §170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.

Hochachtungsvoll

gez. ***

Staatsanwalt


Ich wussts doch :)

Danke euch allen.

Grüße
h_s

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#18
 Von 
guest123-1312
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
hilfe_suchender
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

der Freund von der ist 17. Ich will mit denen nicht mehr zu tun haben.

Morgen ruf ich nochmal den Kommisar an, ob die 3 ( 2Mädels und die Mutter ) hoffentlich die Anzeige von ihm bekommen haben.

Viele Grüße
Hilfe_Suchender

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