Anzeige bekommen wegen Körperverletzung

10. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Azzendino
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige bekommen wegen Körperverletzung

Hallo zusammen.

Ich bin neu hier und hoffe ich bekomme ein paar Antworten.

Ich bin 40, studierte BWLer, Vater von zwei Kindern, und habe eine völlig weiße Weste. Nichtmal Punkte in Flensburg. Ich habe in meinem Leben noch nie jemanden geschlagen, geschweige denn verletzt. Und nun wurde ich angezeigt wegen leichter Körperverletzung, und meiner Meinung nach, völlig zu Unrecht. Und... Völlig überfordert und beunruhigt.

Situation: auf dem Weg zum Arzt durch eine 30er Zone schlüpfe ich mit nicht zu hoher Geschwindigkeit noch an einem Hinderniss vorbei. War halt etwas früher am Hindernis, als der Fahrer, der mir aus lauter Wut seinen Stinkefinger zeigt. Im. Rückspiegel sehe ich, dass er anhält. Ich drehe (ja, ich weiß, hätte einfach weiter fahren sollen) und wollte ihn zur Rede stellen, was sein Problem ist. Ich halte ca. 6m hinter seinem Auto. Er steigt aus, ehe ich meine Tür auf habe. Der ältere Herr schnippt mir seine Zigarette zwischen die Füße und kommt wutentbrannt auf mich zu. Ich frage was sein Problem ist und im nächsten Moment steht er schon vor mir und drückt mich mit meiner Autotür an meinem Auto ein. Weiter war ich gar nicht gekommen. Er greift mir ins Gesicht, schlägt mir meine Kappe vom Kopf und deckt mich mit Beleidigungen ein. Ich versuche mich zu wehren und ihn mit einem Griff (nicht Schlag) ins Gesicht weg zu schieben, während er mich immer wieder mit der Tür ans Auto drückt. Zu guter letzt, gibt er mir eine Backpfeife, ehe zwei Autos bei uns halten. Beide müssen die Situation an meinem Auto genau so gesehen haben, wie ich es beschrieben habe. Der Mann lässt von mir ab. Ich fotografiere alle drei Kennzeichen, hebe meine Kappe auf und mit dem Spruch "Anzeige kommt!" flüchte ich völlig verdutzt und überfordert aus der Situation. Ich sehe wie der Herr sich von beiden Zeugen Karten geben lässt und mit ihnen spricht.

1 Stunde später, wieder zu Hause, klingelt die Polizei.... Er hat mich angezeigt.

Ich hatte den ganzen Käse schon abgehakt unter "vergiss es. Spinner hoch zehn"

Das war eine Woche vor Weihnachten. Ich habe bisher keine Anzeige erstattet. Ein befreundeter Richter riet mir aber dazu (dann hätte ich was in der Hand) und ich solle erstmal die erste Post abwarten bevor ich zu einem Anwalt gehe.

Fragen:
- zeige ich den Herrn noch an, oder lasse ich es bleiben?
- sollte ich jetzt schon einen Anwalt aufsuchen der vermutlich viel Geld kostet, oder erstmal die Post abwarten?
- Was für ein Strafmaß KANN wegen so einer "kleinen Rangelei oder Handgreiflichkeit" auf mich zukommen? Mein befreundeter Richter meinte, es könnte evtl gegen eine kleine Geldstrafe von ein paar wenigen hundert Euro direkt eingestellt werden, oder es wird ermittelt. Dann sollte ich zu einem Anwalt gehen. Er sprach dann bei Verurteilung von bestimmt 60 Tagessätzen. Das wären in meinem Fall fast 7000€?! Wegen sowas?

Wäre super wenn mir jemand vielleicht ein paar Tipps geben kann, wie ich mich verhalten soll. Ich will mal wieder ruhig schlafen können. :(

Danke euch

Gruß
Azzendino

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Post abwarten.
Im Übrigen beruhigen. Die Wahrscheinlichkeit, dass das eingestellt wird, ist real.

Gegenwärtig ergibt es nur mittelmäßig Sinn, sich weitere Gedanken zu machen oder über den Ausgang zu spekulieren. Entscheidend ist, was der andere Fahrer und die beiden Zeugen ausgesagt haben und was am Ende in der Akte steht. Von "Azzendino wurde angegriffen und wollte sih nur verteidigen" bis "Azzendino hat auf den anderen Fahrer eingeschlagen" kann da alles dabei sein. Sie werden das zu gegebener Zeit richtigstellen können. Fragen sollten Sie sich dann, ob Sie das nicht am besten schriftlichen machen sollten und inwiefern Sie dazu am besten vorher Akteneinsicht gehabt haben sollten.

Ob Sie jetzt Strafanzeige erstatten sollten oder was das bewirken würde, ist meines Erachtens ungewiss. Ich würde es tendenziell eher nicht tun und stattdessen zu gegebener Zeit meine ganze Energie in eine "saubere" Stellungnahme als Beschuldigter stecken. Das ist mehr oder weniger dann zugleich Ihre Strafanzeige. Zu beachten ist nur, dass die Tat des anderen Fahrers zumindest teilweise nur dann verfolgt werden würde, wenn Sie innerhalb einer Frist Strafantrag stellen. Aber für das Verfahren gegen Sie sollte es eigentlich keinen Unterschied machen.

Schlafen Sie ein paar Nächte darüber und versuchen SIe, die Sache aus dem Kopf zu bekommen. In strafrechtlicher Hinsicht ist es unbegründet, wenn Sie sich davon jetzt zu sehr stressen lassen.

Was Sie jetzt schon machen können: Den ganzen Vorfall so, wie Sie diesen aktuell in Erinnerung haben, irgendwo niederzuschreiben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Azzendino):
- zeige ich den Herrn noch an, oder lasse ich es bleiben?


Wenn Du möchtest, dass er strafrechtlich verfolgt wird = ja.

Zitat (von Azzendino):
- sollte ich jetzt schon einen Anwalt aufsuchen der vermutlich viel Geld kostet, oder erstmal die Post abwarten?


Hinsichtlich Anwalt macht es keinen Unterschied, ob man die "erste" Post abwartet, oder nicht. Auch nach der ersten Post kann der Anwalt nicht mehr machen, als die Ermittlungsakte anzufordern und dann danach was zu der Sache zu sagen. Die Ermittlungsakte kann er auch gleich anfordern, sofern er -oder Du- das Aktenzeichen der StA oder wenigstens eine polizeiliche Vorgangsnummer ha(s)t.

Wenn man am Anwalt sparen will, würde es Sinn machen abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, oder nicht. Nachteil dabei wäre, dass man seine Aussage ohne Aktenkenntnis machen müsste, oder aber sich selbst die Akte besorgen müsste (ggf. für günstiges Geld via Online-Anwalt). Wenn dann in der Akte was Ungünstiges steht, z.B. die Aussagen der Zeugen, kann man den Fall dann immer noch an einen RA zur Vertretung übergeben. Wenn die Zeugen im eigenen Sinne ausgesagt haben, macht man halt selbst auch seine Aussage und kann dann davon ausgehen, dass das Verfahren eingestellt wird. Kosten hätte man dann in Höhe von rd. 75,00 EUR für die Online-Akteneinsicht gehabt. Beauftragt man direkt (oder nach der ersten Post) einen Anwalt, ist man mit ab 650,00 EUR aufwärts dabei, auch, bzw. gerade, wenn das Verfahren eingestellt wird.

Zitat (von Azzendino):
Er sprach dann bei Verurteilung von bestimmt 60 Tagessätzen.


Frage mich, wie er darauf kommt. Der Beschreibung nach war es Notwehr. Falls nun der Anzeigenerstatter und v.a. die Zeugen ganz was anderes zum Hergang der Sache aussagen, hängt es -für die Strafe- davon ab, was genau.



Zitat (von Azzendino):
Wäre super wenn mir jemand vielleicht ein paar Tipps geben kann, wie ich mich verhalten soll.


Wenn ich es wäre und die Sache sich tatsächlich exact so abgespielt hat (und ich mir auch nach 2mal drüber schlafen sicher wäre, dass sie sich exact so abgespielt hat) würde ich zu gegebener Zeit 75,00 in Akteneinsicht via Online-Anwalt investieren und nach Studium der Akte -je nach Inhalt- entscheiden, ob es "gut aussieht" und das Verfahren mit großer Wahrscheinlichkeit zur Einstellung führt, und ich deswegen auf einen Anwalt verzichte ... Oder ... ob die Sache eine Nummer zu groß für mich ist, ich nicht richtig interpretieren kann, ob es gut oder schlecht aussieht, oder erkenne dass es schlecht aussieht. In dem Fall würde ich dann mit der Akte zu einem örtlichen RA marschieren und den mit meiner Vertretung beauftragen.

Wobei ich das Ganze jetzt auch zu einem guten Teil unter dem finanziellen Aspekt sehe. Wenn "Geld keine Rolle spielt" (wie man so schön sagt) kann man natürlich auch direkt einen Anwalt beauftragen und den "wirken" lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Azzendino
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch schon mal. Das beruhigt mich etwas.

Ich hatte direkt am nächsten meine gesamte Erinnerung niedergeschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Azzendino
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So..

Pünktlich zum. Wochenende kam Post von der Kreispolizeibehörde, bzw von einem Herrn von der Wache unserer Stadt.

"Schriftliche Äußerung als Beschuldigter ... Strafanzeige wegen vorsätzliche einfacher Körperverletzung ... Ihnen wird vorgeworfen einem anderen Verkehrsteilnehmer nach vorangegangenem verbalen Streit ins Gesicht geschlagen zu haben. Bitte schildern Sie den Geschehensverlauf und äußern Sie sich zum Tatvorwurf binnen 14 Tagen"

Erst zum Anwalt oder äußern? Mir ist wohl offen ob schriftlich, oder persönlich vor Ort auf der Wache....?!

Danke nochmal für Tipps. Bin damit echt überfordert. :( Möchte nichts falsch machen.

Gruß, Azzendino

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Erst zum Anwalt oder äußern?


Ein Anwalt, der Dich über eine reine Akteneinsicht hinaus vertritt kostet in so einem Fall im oberen 3-stelligen Bereich.

Ich würde keinen Anwalt einschalten, mich schriftlich äußern und die Fahrer der beiden anderen Fahrzeuge als Zeugen benennen. Außerdem würde ich hier eine Gegenanzeige wegen Beleidigung und Körperverletzung machen.

Bezüglich des gegen Dich gerichteten Vorwurfs der Körperverletzung würde ich ich auf Notwehr berufen.

Zitat:
Mir ist wohl offen ob schriftlich, oder persönlich vor Ort auf der Wache....?!


Das ist nicht offen. Es wird klar eine schriftliche Äußerung erwartet.

Zitat:
Möchte nichts falsch machen.


Wenn man das Ganze ohne Anwalt macht, birgt das immer die latente Gefahr, dass man sich unbewusst selbst belastet. Das passiert hier im Forum auch zahlreichen Fragestellern. In Deinen bisherigen Äußerungen kann ich aber keine Selbstbelastung erkennen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Azzendino):
Erst zum Anwalt oder äußern?


Das "für und wider" beider Alternativen habe ich in meiner letzten Antwort ausführlich dargestellt. Entscheiden musst Du nun schon selbst...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Azzendino
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja mir stellt sich die Frage was "nötig" ist.

Ich kann das aber nicht beurteilen, was hier maximal auf mich zukommen KÖNNTE. Am liebsten würde ich das jetzt schriftlich beantworten, eine Geldstrafe zur Einstellung akzeptieren wenn es meinetwegen 200€ sind. Dann wäre mir das egal, Hauptsache Ruhe. Dann würde ich mir einen Anwalt sparen.
Wenn hier aber eine Verurteilung droht, mit ich weiß nicht wie vielen Tagessätzen, wo dann evtl. mehrere tausend Euro zusammen kommen, wären evtl ein paar hundert Euro gut investiert.

Ich bin ja weder aktenkundig, noch vorbestraft oder sonst was. Hab nicht einen Punkt in Flensburg und außer ein paar kleiner Ordnungswidrigkeiten oder Polizeikontrollen nie Kontakt zur Polizei gehabt. Da bekomme ich doch wegen einem "Schlag ins Gesicht" keine Strafe von 5000€..... Oder?

In dem Schreiben kann ich mehrere ankreuzen.

- Äußern / nicht äußern
- Straftat zugeben / nicht zugeben
- Ich möchte bei der Polizei vernommen werden
- Ich werde Verteidiger beauftragen.
- Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden
- Hinweis auf Täter-Opfer-Ausgleich


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Azzendino):
Ich kann das aber nicht beurteilen, was hier maximal auf mich zukommen KÖNNTE.


Maximal auf Dich,
zukommen könnte eine Anklage und Verurteilung wegen Körperverletzung.

Zitat (von Azzendino):
Am liebsten würde ich das jetzt schriftlich beantworten,


Dann tu das doch einfach.

Zitat (von Azzendino):
eine Geldstrafe zur Einstellung akzeptieren wenn es meinetwegen 200€ sind.


Was komplett blödsinnig wäre, wenn man klar in Notwehr gehandelt hat. Außerdem hätte Dein Gegner dann relativ gute Munition um ggf. Schmerzensgeld in einem Zivilverfahren gegen Dich geltend zu machen, was dann darüber hinaus wiederum Anwaltskosten produziert usw.

Zitat (von Azzendino):
Wenn hier aber eine Verurteilung droht, mit ich weiß nicht wie vielen Tagessätzen


Drohen kann die in jedem Fall. Es wird auf die Aussagen der Zeugen ankommen.

Zitat (von Azzendino):
Da bekomme ich doch wegen einem "Schlag ins Gesicht" keine Strafe von 5000€..... Oder?


Die Strafe richtet sich nach dem Einkommen. Wenn Du, wie im Eingangsbeitrag angegeben, einkommensmäßig auf einen Tagessatz von über 100,00 € kommst, kann das schon passieren.

Zitat (von Azzendino):
In dem Schreiben kann ich mehrere ankreuzen.

- Äußern / nicht äußern
- Straftat zugeben / nicht zugeben
- Ich möchte bei der Polizei vernommen werden
- Ich werde Verteidiger beauftragen.
- Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden
- Hinweis auf Täter-Opfer-Ausgleich


Ja, wie gesagt ... Die Entscheidung diesbezüglich kann Dir niemand abnehmen. Vielleicht solltest Du Dich mündlich bei der Polizei befragen lassen. Das scheint mir in Deinem Fall jedenfalls angebrachter, als eine schriftliche Stellungnahme. Zunächst musst Du aber mal entscheiden, ob Du aktuell überhaupt was aussagen willst, ohne die Akte und die Aussagen der Zeugen zu kennen.

Hier kann Dir niemand sagen, wie die Sache wohl ausgehen wird, da wir hier nur Deine Schilderung kennen und weder die Aussage des anderen, und v.a. nicht der Zeugen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Azzendino
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ende gut, alles gut!

Nachdem ich ausführlich Stellung genommen habe Mitte Januar, kam die Tage Post von der Staatsanwaltschaft: "das Ermittlungsverfahren gegen Sie wurde eingestellt."

Also, abhaken. :)

Danke an alle die mir Feedback gegeben haben.

0x Hilfreiche Antwort

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