Mein Nachbar hat Dinge im Internet auf meinen Namen bestellt und wollte sie sich zusenden lassen. Ich habe mehrere Produkte abgefangen und zurückgeschickt. Ich weiß jedoch nicht ob er nicht doch irgendwas geliefert bekommen hat.
Meine Anzeige wegen Computerbetrug wurde nun von der Polizei eingestellt, weil kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Ich habe Fotos auf denen zu sehen ist, dass mein Namensschild an der Klingel auf seines geklebt wurde, so dass ein Postbote bei ihm geklingelt haben könnte anstatt bei mir. Auf meinem Klingelschild war dann sein Name und meine Klinge wurde zerstört.
Sollte ich die Fotos die ich in der Anzeige bereits erwähnt habe der Polizei noch nachsenden oder reicht das nicht als Beweis?
Anzeige eingestellt trotz Fotobeweis
8. April 2021
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Frage vom 8. April 2021 | 22:13
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige eingestellt trotz Fotobeweis
#1
Antwort vom 8. April 2021 | 22:26
Von
Status: Unbeschreiblich (128741 Beiträge, 41118x hilfreich)
Zitat :Sollte ich die Fotos die ich in der Anzeige bereits erwähnt habe der Polizei noch nachsenden
Oh man ... manchmal ... naja ...
Zitat :oder reicht das nicht als Beweis?
Wird man nicht vorhersagen können.
Vermutlich bewiesen die Fotos aber nicht, das es der Nachbar war ...?
Vermutlich stellen sie auch kein ausreichendes Indiz dar - sonst hätte die Polizei diese wohl angefordert.
#2
Antwort vom 8. April 2021 | 22:40
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat (von go577857-59):
Sollte ich die Fotos die ich in der Anzeige bereits erwähnt habe der Polizei noch nachsenden
Oh man ... manchmal ... naja ...
Sorry ich bin halt etwas aufgeregt und daher ist meine Frage nicht ganz durchdacht. Bei mir schlich sich halt der Gedanke ein, dass die Polizei die Anzeige nicht richtig gelesen hat.
Dass das Foto als Beweis nicht ausreicht leuchtet mir auch ein. Mir leuchtet nicht ein, dass es nicht als Indiz ausreichen sollte.
Trotzdem Danke für deine Antwort!
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#3
Antwort vom 9. April 2021 | 10:10
Von
Status: Unbeschreiblich (42101 Beiträge, 14676x hilfreich)
Nicht die Polizei hat das Ermittlungsverfahren eingestellt, sondern die Ermittlungsbehörde, und das ist die Staatsanwaltschaft. Ob hier überhaupt die Voraussetzungen für einen Betrug(sversuch) vorliegen, kann man aufgrund der knappen Sachverhaltsschilderung nicht nachvollziehen. Wenn man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, dann kann man den Rechtsbehelf einlegen. Darlegen, was gegen die Einstellung spricht, und dann sieht man weiter.
wirdwerden
#4
Antwort vom 9. April 2021 | 20:34
Von
Status: Unbeschreiblich (128741 Beiträge, 41118x hilfreich)
Zitat :Darlegen, was gegen die Einstellung spricht, und dann sieht man weiter.
Und diesmal die Fotos beilegen ...
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