Anzeige eingestellt trotz Fotobeweis

8. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
go577857-59
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige eingestellt trotz Fotobeweis

Mein Nachbar hat Dinge im Internet auf meinen Namen bestellt und wollte sie sich zusenden lassen. Ich habe mehrere Produkte abgefangen und zurückgeschickt. Ich weiß jedoch nicht ob er nicht doch irgendwas geliefert bekommen hat.
Meine Anzeige wegen Computerbetrug wurde nun von der Polizei eingestellt, weil kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Ich habe Fotos auf denen zu sehen ist, dass mein Namensschild an der Klingel auf seines geklebt wurde, so dass ein Postbote bei ihm geklingelt haben könnte anstatt bei mir. Auf meinem Klingelschild war dann sein Name und meine Klinge wurde zerstört.
Sollte ich die Fotos die ich in der Anzeige bereits erwähnt habe der Polizei noch nachsenden oder reicht das nicht als Beweis?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128741 Beiträge, 41118x hilfreich)

Zitat (von go577857-59):
Sollte ich die Fotos die ich in der Anzeige bereits erwähnt habe der Polizei noch nachsenden

Oh man ... manchmal ... naja ...



Zitat (von go577857-59):
oder reicht das nicht als Beweis?

Wird man nicht vorhersagen können.

Vermutlich bewiesen die Fotos aber nicht, das es der Nachbar war ...?
Vermutlich stellen sie auch kein ausreichendes Indiz dar - sonst hätte die Polizei diese wohl angefordert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go577857-59
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go577857-59):
Sollte ich die Fotos die ich in der Anzeige bereits erwähnt habe der Polizei noch nachsenden

Oh man ... manchmal ... naja ...


Sorry ich bin halt etwas aufgeregt und daher ist meine Frage nicht ganz durchdacht. Bei mir schlich sich halt der Gedanke ein, dass die Polizei die Anzeige nicht richtig gelesen hat.

Dass das Foto als Beweis nicht ausreicht leuchtet mir auch ein. Mir leuchtet nicht ein, dass es nicht als Indiz ausreichen sollte.

Trotzdem Danke für deine Antwort!

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42101 Beiträge, 14676x hilfreich)

Nicht die Polizei hat das Ermittlungsverfahren eingestellt, sondern die Ermittlungsbehörde, und das ist die Staatsanwaltschaft. Ob hier überhaupt die Voraussetzungen für einen Betrug(sversuch) vorliegen, kann man aufgrund der knappen Sachverhaltsschilderung nicht nachvollziehen. Wenn man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, dann kann man den Rechtsbehelf einlegen. Darlegen, was gegen die Einstellung spricht, und dann sieht man weiter.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128741 Beiträge, 41118x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Darlegen, was gegen die Einstellung spricht, und dann sieht man weiter.

Und diesmal die Fotos beilegen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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