Anzeige „einschlafen" lassen

22. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lstht
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige „einschlafen" lassen

Ist vllt eine etwas komische Frage aber wenn ich eine Anzeige erstattet habe und noch einige Dokumente nachreichen sollte (Besitzurkunde für gestohlenen Gegenstand), nun aber doch kein Interesse mehr an einer Verfolgung habe, kann ich die Anzeige im Grunde „einschlafen" lassen in dem ich die Dokumente nicht einreiche oder gilt das dann schon als Behinderung der Ermittlungen?
Vielen Dank für eine Auskunft.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Lstht ):
kann ich die Anzeige im Grunde „einschlafen" lassen in dem ich die Dokumente nicht einreiche

Kann man. Ob das dann gelingt ist eine andere Frage.

Man kann - falls es nicht klappt - noch mitteilen, das man an einer weiteren Verfolgung kein Interesse hat. Oft wird dann das Verfahren eingestellt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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