Ist vllt eine etwas komische Frage aber wenn ich eine Anzeige
erstattet habe und noch einige Dokumente nachreichen sollte (Besitzurkunde für gestohlenen Gegenstand), nun aber doch kein Interesse mehr an einer Verfolgung habe, kann ich die Anzeige im Grunde „einschlafen" lassen in dem ich die Dokumente nicht einreiche oder gilt das dann schon als Behinderung der Ermittlungen?
Vielen Dank für eine Auskunft.
Anzeige „einschlafen" lassen
22. April 2020
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Frage vom 22. April 2020 | 01:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige „einschlafen" lassen
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#1
Antwort vom 22. April 2020 | 19:34
Von
Status: Unbeschreiblich (120294 Beiträge, 39867x hilfreich)
Zitatkann ich die Anzeige im Grunde „einschlafen" lassen in dem ich die Dokumente nicht einreiche :
Kann man. Ob das dann gelingt ist eine andere Frage.
Man kann - falls es nicht klappt - noch mitteilen, das man an einer weiteren Verfolgung kein Interesse hat. Oft wird dann das Verfahren eingestellt.
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