Anzeige erstatten? Auseinandersetzung in Straßenbahn

11. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
curubaa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige erstatten? Auseinandersetzung in Straßenbahn

Hallo,
ich habe eine Frage ob es in folgendem Fall sinnvoll ist eine Anzeige zu stellen: Als ich heute morgen in die Straßenbahn einsteigen wollte, wurde ich von hinten von einem Jugendlichen im Alter von ca. 16 Jahren angerempelt. Als sich diese an mir vorbei gedrängt hatte rempelte ich zurück, um ihn darauf aufmerksam zu machen, dass sich soetwas einfach nicht gehört. An der Tür stand er dann wieder neben mir und schob sich wieder an mir vorbei. Dabei trat er mir auf den Fuß. Daraufhin hielt ich ihn fest, da ich ihn zur Rede stellen wollte. Als er dies bemerkte flippte er total aus und ging mich an, er schuppste drückte und beleidigte mich (es kam zu einem gerangel). Um die Situation nicht noch weiter eskalieren zu lassen, wollte ich einfach an ihm vorbei gehen, was er jedoch nicht zuließ. So packte ich seine Mütze vom Kopf und schmiss diese weg. Er stürmte daraufhin raus um diese wiederzuholen. Ich ging in die Straßenbahn und suchte mir einen Platz. Der junge Mann hatte sich offenbar wieder beruhigt und blieb einige Meter von mir entfernt stehen. Jedoch drohte er mir einige Male damit mich, nachdem ich ausgestiegen bin, "zusammenzuschlagen". Hiervon nahm er jedoch Abstand und stieg früher aus der Straßenbahn aus als ich. Beim Aussteigen drohte er mir damit mich umzubringen, "damit könne ich rechnen". Nun mache ich mir wirklich Sorgen, gerade auch deshalb weil der Jugendliche ausländischer Herkunft war und man in der letzten Zeit viel darüber liest. Nun meine Frage: ist es sinnvoll eine Anzeige zu stellen? Oder würde das Verfahren wahrscheinlich eingestellt oder endet mit einem Freispruch, was letztendlich ja nur eine Bestätigung für den Täter wäre. Den Namen des Täters kenne ich und Zeugen kann ich auch genug benennen.
Mit freundlichem Gruß
Andreas

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn Sie Zeugen für die Bedrohung und Beleidigung und ggf. KV haben, ist ein Freispruch natürl. unwahrscheinlich. Ob ggf. unter Auflagen eingestellt wird, kann man im Voraus nicht wissen. Dafür kommt es auch auf ggf.vorhandene Vorstafen an. Das 'vorbeischieben' und 'auf den Fuß treten' kann in einer vollen Bahn auch schon mal unabsichtlich geschehen. Angegangen sind dann ja erst worden, nachdem Sie ihn festhielten. Dann kann man strafmildernd berücksichtigen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Carlos82
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Also m.E. würde eine Anzeige nicht viel bringen.
Der würde sicher ( wenn überhaupt)mit ´ner kleinen Auflage davonkommen, und
obendrein noch auf Sie sauer sein. Sie selber würden nicht
viel gewinnen. Wie Streetworker schon sagt, das auf den Fuss-Treten
kann man als Versehen darstellen und die Bedrohung war nichts als
Proll-Gehabe. Er wollte IMHO einfach sein Gesicht wahren, indem er auf
harter Bursche macht(schließlich haben Sie vor allen Leuten seine Mütze weggeworfen, das hat sein Ego sicher sehr angeknackst^^). Hat sich wahrscheinlich sogar gefreut, das
Sie nicht vor ihm ausgestiegen sind.
Der hat Sie längst vergessen.
Ich würde mir da keine Sorgen machen.

-- Editiert von carlos82 am 12.01.2008 02:43:17

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