Anzeige erstatten? Fahrrad totaler Schrotthaufen

3. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Baumpaul
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige erstatten? Fahrrad totaler Schrotthaufen

moin moin,

neulich habe ich ein hochwertiges mtb bei ebay ersteigert. 923,00 € inkl. versandkosten.
voller vorfreude wartete ich auf das gute stück und als es an der tür klingelte wurde ich auf den boden der tatsachen geholt.
das bike war ein totaler schrotthaufen ! total verdreckt und verölt.rahmen verkratzt,und das beste kommt noch! die teile (parts) die in der beschreibung aufgeführt waren,waren gar nicht verbaut ! der verkäufer hatte die beschreibung von baujahr 2010 in den verkaufstext geschrieben und verbaut waren die parts von baujahr 2008.
also war der artikel nicht wie beschrieben!
ich hatte eine halsschlagader so dick wie ein autoreifen und habe den verkäufer gleich kontaktiert.
als antwort bekam ich nur : du willst doch nur am preis drehn, oder du hast bestimmt die teile an dem bike ausgewechselt usw.
also keine einsicht.nach langem hin und her hatte er mir als ausgleich 50,- euro per email angeboten was ich auf jeden fall ablehnte.ich machte ihm ein angebot mir 150.- euro zu überweisen.verkäufer meinte das sei zu viel.
also keine einigung bis mir nach 5 tagen seine angebliche schwester schrieb und mir 120.- euro angeboten hat.allerdings erst zum ersten des monats.ich wollte mir das noch überlegen,dann kam 2 tage später die nächste mail von seiner frau die mich ganz übel beleidigte und mir versprach kein cent zu bekommen.
ich drohte mit anwalt und anzeige und meldete den verkäufer bei ebay.von ebay bekam ich bis heute keine rückmeldung aber nach kurzer zeit eine email vom verkäufer.ich dachte ups,vielleicht schreibt jetzt die oma oder der opa! ne ganz falsch es war wieder die schwester un sicherte mir wider 120.- euro zu.
naja dachte ich,besser als nichts.bekommen habe ich bis heute kein geld.verkäufer meldet sich auch nicht,ebay macht auch nichts.

mittlerweile habe ich das bike mit einem verlust von 330.- euro verkaufen müssen da ich mit dem bike nichts anfangen konnte und als 2facher familienvater auch aufs geld schauen muss.
was kann ich noch tun?
ich meine der artikel weicht ja voll von der beschreibung ab und der zustand war alles andere als top wie es in der beschreibung stand.

wär toll wenn mir jemand sagen könnte was ich machen kann.

gruss michael

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18 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9556x hilfreich)

Klar kannst Du Anzeige erstatten. Dann wird der VK ggf. bestraft. Du hast aber so gesehen nichts davon - außer dem guten Gefühl, dass er bestraft wurde.

Wenn Du Geld von ihm willst, mußt Du zivilrechtlich vorgehen. Diesbezügl. war es aber nicht sonderlich schlau das Bike zu verkaufen, da damit ja kein Anschauungsobjekt mehr da ist und man vielleicht auch erst mal Rücknahme usw. hätte verlangen sollen. Auch hinsichtlich der Strafanzeige wäre es natürl. besser, wenn das Ding noch da wäre, um den Unterschied zw. "soll" und "ist" zu dokumentieren.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
Baumpaul
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ja ich habe noch alle fotos von dem bike.habe richtige detailbilder gemacht.und der neue käufer würd mir auch helfen bzw fuer mich aussagen.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9556x hilfreich)

Tja ,wie gesagt. Die Optionen (Strafrecht/Zivilrecht) habe ich oben genannt.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#4
 Von 
guest-12303.11.2010 14:25:42
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Baumpaul
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ganz einfach,wenn ich ein schnitzel bestelle möchte ich auch kein hackbraten.

ne spass beiseite,

ich wollte ein spezielles bike mit den speziellen teilen.und wenn ich etwas ersteiger,dann das was in der beschreibung steht.

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#6
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

Wenn die Sache einen Mangel hatte, hat man ja einen Nachbesserungsanspruch gegen den VK. Bzw. andersherum hat der VK ein Nachbesserungs*recht*, solange er die Erfüllung noch nicht ernsthaft und endgültig verweigert hat.
Wie man ihm eine Nachbesserung jetzt noch ermöglichen will, wenn man die Ware nicht mehr hat, wird vermutlich das Geheimnis des TE bleiben...

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#7
 Von 
guest-12303.11.2010 14:25:42
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest-12304.11.2010 08:57:35
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Baumpaul
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe keine vorstellungen.aber es geht einfach darum das endlich mal was gegen die betrüger bei ebay gemacht wird.ich habe das bike nach erhalt nur geputzt,mehr nicht.

es ist eher erschreckend welche möglichkeiten sich für betrüger auftun ohne das man ihnen was kann!

und wenn ich auch kein geld mehr bekomme aber einfach das ich mich besser fühle.



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#10
 Von 
guest-12304.11.2010 08:57:35
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Baumpaul
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

beweisen kann ich genug.ich habe die bilder gemacht.zudem habe ich 3 zeugen.dann habe ich noch die auktion sowie den ganzen schriftverkehr per email und bei ebay.

naja,vielleicht mag es ja nichts bringen aber ne anzeige kostet mich ja nichts.und ich bin ja nicht der erste käufer bei dem vk dem es so geht.

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#12
 Von 
guest-12304.11.2010 08:57:35
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Baumpaul
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

meine nachbarn und meine freundin.
leider habe ich das bike bei einem privaten gekauft.

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#14
 Von 
guest-12304.11.2010 08:57:35
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

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#15
 Von 
Baumpaul
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

tja ich gehe mal davon aus das du so was noch nicht hattest.und ich glaub das meine zeugen lesen können und shimano von magura und sram von shimano unterscheiden können.aber das spielt ja auch gar keine rolle.

ich wollte hier nur hilfe und nicht irgendwelche diskussionen wer was erkennen kann.

aber eine hilfreiche antwort habe ich von dir noch nicht bekommen.nur eines das du alles in frage stellst.

es geht darum das der artikel stark von der beschreibung abweicht und das ist fakt.und wenn eine normale einigung zwischen vk und käufer nicht möglich ist,will ich nur wissen was ich unternehmen kann

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#16
 Von 
guest-12304.11.2010 08:57:35
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Baumpaul
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

naja versuchen werde ich es mit einer anzeige.ich habe ja nichts zu verlieren.

aber mal ehrlich, warum bin ich noch nicht auf die idee gekommen leute im inet zu betrügen wenn mir eh nichts passieren kann?ich depp !!!!

normal sollte ich hinfahren und ihm ....................

dann ginge es mir bestimmt besser

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12304.11.2010 09:27:13
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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