Anzeige erstatten - Körperverletzung - auch wenn es über 1 Monat her ist?

26. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
mamatanja
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige erstatten - Körperverletzung - auch wenn es über 1 Monat her ist?

ich hatte zu erst angst mein mann anzuzeigen doch jetzt hab ich endlich den mut darüber zu reden und möchte jetzt auch handeln!!!!!!!! möchte ihn wegen Körperverletzung, bedrohung,nötigung und diebstahl anzeigen!!!!

kann ich ihn anzeigen, auch wenn es über 1 monat her ist???

und was brauch ich hierfür, welche beweise etc.
wie läuft das eigentlich, wird er erst eine anzeige bekommen und dann ermittelt, oder erst wenn alles ermittelt ist erhält er post

danke im vorraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30227 Beiträge, 9508x hilfreich)

Ja, nach 1 Monat kann man noch alle Delikte anzeigen.

An Beweisen können Sie alles mitnehmen, was Sie dafür halten. Die Polizei sucht sich dann schon das richtige raus :)

Ob er gleich zu Beginn als beschuldigter vernommen wird, oder erst kurz vor Ende der Ermittlungen, hängt davon ab, was die Polizei im konkreten Fall für sinnvoller hält. Wahrscheinlich wird er zieml. schnell vernommen werden.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
mamatanja
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

und wie ist es mit der anzeige,
erst anzeige dann ermitteln

oder erst ermittel und wenn 100% alles bewiesen ist anzeigen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

quote:
oder erst ermittel und wenn 100% alles bewiesen ist anzeigen


Die Polizei kann ja erst ermitteln, wenn eine Anzeige erfolgt ist. Woher solln´s die denn wissen?


Und wie streetworker schon schrieb:

quote:
Ob er gleich zu Beginn als beschuldigter vernommen wird, oder erst kurz vor Ende der Ermittlungen, hängt davon ab, was die Polizei im konkreten Fall für sinnvoller hält. Wahrscheinlich wird er zieml. schnell vernommen werden.




Nur Mut!







-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#4
 Von 
mamatanja
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hat man eine frist, bis wann einen nach anzeigen darf

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9545 Beiträge, 2343x hilfreich)

Die Körperverletzung sollte nicht länger als 3 Monate her sein, denn die einfache Körperverletzung ist ein antragsdelikt. Ansonsten verjähren die taten erst nach mehreren Jahren.

Gehen Sie einfach zur Polizei und erzählen Sie denen alles was Sie wissen. Dort hilft man Ihnen auch bzgl weiterer Fragen weiter.

0x Hilfreiche Antwort

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