Anzeige erstatten ? Mache ich mich strafbar ?

22. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
karin1955
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige erstatten ? Mache ich mich strafbar ?

Hallo zusammen,

was "passiert" mir, wenn ich eine Anzeige erstatte weil ich einen Verdacht hege, sich jedoch letztendlich herausstellt, dass alles harmloser Natur war, bzw. ist ????
Ich bin sehr verunsichert, vielleicht weiß jemand Rat.

Mein Mann hatte vor einigen Jahren eigenartige Aufzeichnungen auf seinem Diktiergerät, die in keinem Zusammenhang mit seinem Beruf stehen.
Seit dieser Zeit bin ich sehr beunruhigt, schlafe schlecht.
Mein Mann verlacht mich, es habe sich um Scherzgespräche gehandelt.
Er konnte sich damals, so wie heute jedoch nicht an diese Gespräche erinnern.
Die Art und Weise, wie die Gespräche geführt wurden ( leise geredet, zeitweise hektisch...kein Lachen zu hören..), lassen mich nicht zur Ruhe kommen.

Ich zitiere mal :

Männliche Stimme : War es ein Todeskampf ?
Mein Mann : Nein, gottseidank war Dr. X dabei.

Männliche Stimme : Bewegt euch etwas, wir können eliminieren, ich bin schließlich dabei ! Dieses Mädchen...., alles betäubt bei ihr.....
2 Voltarenchen, wenn die angezogen ist.
( Ich habe noch mehr an Gesprächen gehört...das Beunruhigenste habe ich v.g. geschildert ).

Bei diesem Dr. X handelt es sich um einen älteren Herrn, der seit Jahren nicht mehr praktiziert.
Vor wenigen Wochen habe ich erfahren, dass Gerüchte über ihn kursieren...., es war die Rede von "komischen" Todesfällen in seiner früheren Praxis, sogar von angeblich verschwundenen Menschen war die Rede.
Sicher, die Leute reden viel, Gerüchte machen schnell die Runde.

Aber, seit dem bin ich noch beunruhigter.
Ich kann diese Gespräche einfach nicht wegstecken.

Würde die Polizei überhaupt reagieren, wenn ich mich mit meinen Sorgen an eine entsprechende Dienststelle wenden würde ? ( Kindesmissbrauch...oder was weiß ich ??)
Was würde mir passieren, wenn meine Fantasie wirklich mit mir durchgegangen wäre...?, wobei ich schon fest davon überzeugt bin, dass da irgendetwas nicht stimmen kann.
Gefängnis ? Geldstrafe ?
Müßte ich den Einsatz, den die Polizei evtl. unternehmen würde, bezahlen ?

Ich weiß mir keinen Rat.
Einerseits hege ich einen Verdacht, andererseits habe ich ja keine konkreten Beweise, außer diese Gespräche, die schreckliche Bilder in meinem Kopf auslösen.

Es wäre schön, wenn mir jemand Konkretes sagen könnte, ob ich..., falls alles harmlos ist...mit einer Strafe rechnen muß, falls ich grundlos angzeigt habe.

Danke fürs Lesen,

Gruß Karin








Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Solange man nicht wissentlich falsche Angaben bei der Polizei macht, macht man sich auch nicht strafbar.
Eine Anzeige ist nichts weiter als eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft. Was die dann mit dieser Mitteilung macht, ist deren Sache.
Strafbar wäre nur, wenn man absichtlich etwas falsches erzählt, um sich wichtig zu machen, um Panik zu verbreiten, um jemand anderen zu schaden etc.

Wenn Du etwas festgestellt hast, was ich beunruhigt und was bei Dir dein Verdacht einer Straftat auslöst, kannst du natürlich bei der Polizei vorsprechen und das so mitteilen. Du musst Dich halt nur beim mitteilen tatsächlich an das halten, was wirklich gewesen ist.

Was die Polizei dann tut, kann man schlecht vorhersagen. Vielleicht gar nichts. Vielleicht ist gerade Deine Information aber auch ein entscheidendes Indiz, das der Polizei bisher noch fehlt.
Nur nicht dramatisieren, damit die ja tätig werden. Ansonsten ist es jedenfalls nicht verboten oder gar strafbar, der Polizei seine Beobachtungen mitzuteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Völlig richtig. Und da Sie das ja nun schon einige Jahre beschäftigt (schon 2007 fragten Sie in einem Strafrechtsforum nach der Möglichkeit einer Anzeige) sollten Sie wirklich tätig werden. Halten Sie sich an die Fakten und nehmen Sie die aufzeichnungen mit, dann haben Sie wegen der Anzeige keine Schwierigkeiten zu fürchten. Das unerlaubte Auszeichnen (aus 2003) ist mittlerweile verjährt. Auch deswegen kann Ihnen also nichts passieren.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
karin1955
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Streetworker, hallo Mega..,

vielen Dank für eure Antworten.
Ist ja erstaunlich, wie ich "durchleuchtet" worden bin ;) !
Ja, das ist richtig, ich quäle mich schon seit 2003 mit dieser Geschichte herum..., bisher hatte ich einfach nicht den Mut, aktiv zu werden.

Selbst wenn ich mich lächerlich machen sollte, ich werde der Staatsanwaltschaft die Aufzeichnungen nun zukommen lassen.

Noch einmal lieben Dank für's Mutmachen.

LG Karin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen