Anzeige erstatten - anonym?

28. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
neutrum23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige erstatten - anonym?

Wenn man eine Person, von der man weiß dass sie Drogen verkauft/ illegale Aktivitäten macht, der Polizei überführen möchte, aber sein Gesicht waren möchte, was für Möglichkeiten hat man?

Reicht es, wenn man bei der Polizei ohne die Nennung des eigenen Namens anruft/ einen anonymen Brief verfasst, oder brauchen die einen Namen mit Anschrift, etc.?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49383 Beiträge, 17368x hilfreich)

Man kann so eine Anzeige auch anonym machen. Dann sollte man aber stichhaltige Beweise auführen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Tag,

für das von Ihnen beschriebene Beispiel ist eine anonyme Anzeige ausreichend, sofern diese plausibel und nachvollziehbar ist.

Grundsätzlich kommt es jedoch auch immer auf das jeweilige Delikt an, welches angezeigt werden soll. Denn nicht immer sind anonyme Anzeigen möglich.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Bei jeder Anzeige, anonym oder nicht, kommt es darauf an, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorgetragen werden. Nur dann kann nämlich ermittelt werden, § 152 II StPO . Dieser sog. Anfangsverdacht muss also mitgeteilt werden; er wird nicht erst von den Behörden ermittelt, so nach dem Motto "Wir schauen mal, ob an diesem an sich nicht strafbaren Sachverhalt nicht doch noch etwas zu finden ist".
Wenn es sich um Delikte handelt, die nur auf schriftlichen Strafantrag verfolgt werden bringt eine anonyme Anzeige natürlich nichts weil ja kein Antrag gestellt wird.
Bewiesen werden muss bei der Anzeigenerstattung allerdings noch nichts. Das Zusammentragen der Beweismittel ist ja Sache der Strafverfolgungsbehörden.

0x Hilfreiche Antwort

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