Anzeige erstatten gegen Minderjährigen?

9. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
go643795-66
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige erstatten gegen Minderjährigen?

Ein Schüler (8-9 Jahre) vergreift sich vermehrt an den Sachen der Mitschüler, inkl. den Schulsachen unserer Tochter. Er flog deshalb schon von einer anderen Schule. Leider reagiert die Schulleitung nicht, es waren seit Ende Mai schon 8 Elternabende ohne Resultat. Langsam platzt uns der Kragen.

Frage 1: Ist es möglich eine Anzeige gegen einen 9jährigen oder stellvertretend gegen seine Eltern zu stellen, auch wenn sie keinen Erfolg hat, da noch minderjährig

Frage 2: Unserer Tochter hat er am 1. Schultag den Füller aus der Tasche entwendet und weggeworfen. Inwiefern (unabhängig vom Alter) erfüllt dies einen Strafbestand. Ist das nur Sachbeschädigung oder auch Diebstahl. Die Federtasche war verschlossen, falls das ein Kriterium ist. Gibt es Unterschiede, ob die Sachen auf dem Tisch liegen oder ob sie in der Mappe sind?

Danke

-- Editiert von User am 9. September 2023 08:42

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126877 Beiträge, 40720x hilfreich)

Zitat (von go643795-66):
Frage 1: Ist es möglich eine Anzeige gegen einen 9jährigen oder stellvertretend gegen seine Eltern zu stellen, auch wenn sie keinen Erfolg hat, da noch minderjährig

Selbstverständlich ist es möglich völlig sinnlose Anzeigen zu erstatten und die Justiz bei wirklich wichtigen Ermittlungen zu blockieren.
Strafbar würde man sich dabei auch noch machen (§ 164 StGB).



Zitat (von go643795-66):
Leider reagiert die Schulleitung nicht, es waren seit Ende Mai schon 8 Elternabende ohne Resultat.

Finde den Widerspruch ...
Oder waren die Elternabende nicht von der Schule veranstaltet?

Was konkret wurde dort besprochen, welche Ziele / Ma0nahmen wurden festgelegt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 195x hilfreich)

Wie kommt man auf so eine Idee bzw. was verspricht man sich davon? Was soll die Justiz hier machen? Soll dieser 8-9 Jährige vor Gericht oder gar in den Jugendarrest?

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#3
 Von 
go643795-66
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Selbstverständlich ist es möglich völlig sinnlose Anzeigen zu erstatten und die Justiz bei wirklich wichtigen Ermittlungen zu blockieren.


Komm mal wieder von deinem hohen Ross. Plump kann ich auch. Was denkst du warum ich vorher solch eine Frage genau hier stelle,

(Beleidigungen editiert)

Zitat (von Harry van Sell):
Finde den Widerspruch ...
Oder waren die Elternabende nicht von der Schule veranstaltet?

Was konkret wurde dort besprochen, welche Ziele / Ma0nahmen wurden festgelegt?


Die Elternabende kamen von uns, die Schulleitung macht nichts, hab ich doch geschrieben. Es kommt NICHTS.

-- Editiert von Moderator am 10. September 2023 19:17

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#4
 Von 
go643795-66
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Wie kommt man auf so eine Idee bzw. was verspricht man sich davon? Was soll die Justiz hier machen? Soll dieser 8-9 Jährige vor Gericht oder gar in den Jugendarrest?


Dass er nicht vor Gericht kommt, ist mir klar. Es geht hier drum, auch die Eltern mal unter Druck zu setzen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40131 Beiträge, 14283x hilfreich)

Ich würde mich mit dem Schulamt in Verbindung setzen, dort anfragen, was man tut, um Übergriffe auf Kinder zu verhindern, gegebenenfalls mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen.

wirdwerden

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#6
 Von 
go643795-66
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich würde mich mit dem Schulamt in Verbindung setzen, dort anfragen, was man tut, um Übergriffe auf Kinder zu verhindern, gegebenenfalls mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen.

wirdwerden


Alles schon versucht, die einen verweisen da hin, die anderen da hin. Eine Endlosschleife. Das einzige was das Schulamt mir mitteilen konnte, dass der Schüler eben schon von einer anderen Schule geflogen ist. Selbst das durfte man mir eigentlich nicht sagen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126877 Beiträge, 40720x hilfreich)

Zitat (von go643795-66):
Die Elternabende kamen von uns

Es waren also gar keine Elternabende (denn die werden von der Schule aus veranstaltet), sondern "Kaffekränzchen" der Eltern.



Zitat (von go643795-66):
Alles schon versucht, die einen verweisen da hin, die anderen da hin. Eine Endlosschleife

Ja, das überaus beliebte "Behörden / Amts PingPong" ...
Da sollte man sich eines versierten, kompetenten Fachanwaltes für Verwaltungsrecht / Schulrecht bedienen, denn diese wissen, wo es den Passierschein A38 gibt, mit dem man die Endlosschleife dann mal verlassen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40131 Beiträge, 14283x hilfreich)

Schwierige Situation. Sorry, aber mir ist zu platt, von der Schule käme NICHTS. Ihr wisst nur nicht, was getan wird. Dasselbe geilt für das Jugendamt. Die dürfen Euch nichts sagen. Ales ziemlich blöd. Wir haben eine Schulpflicht, aus was für Gründen auch immer funktioniert da ein Kind nicht. Nur, was sollen die Behörden tun. Es gibt leider diese Fälle, bei denen man an seine Grenzen kommt.

Mir fallen trotzdem zwei Ansatzpunkte ein: innerhalb der Schule, der Pause hat die Schulaufsicht dafür zu sorgen, dass den anderen Kindern nichts passiert. Wie sie das organisiert, das ist ihr Problem. Da mal sauber Protokoll führen. Und das dann gegebenenfalls der Aufsichtsbehörde vorlegen.

So, wenn wir ein verhaltensgestörtes Kind haben, dann gibt es ja auch noch die Option der Begleitung auf dem Schulweg und individueller Betreuung des Kindes während der Schulzeit. Damit wären die anderen Schüler dann auch geschützt. Mal in der Richtung gedacht?

wirdwerden

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#9
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 340x hilfreich)

Zitat (von go643795-66):
Frage 1: Ist es möglich eine Anzeige gegen einen 9jährigen oder stellvertretend gegen seine Eltern zu stellen, auch wenn sie keinen Erfolg hat, da noch minderjährig
Möglich ja, aber nicht zielführend. Der 9-Jährige ist einerseits nicht schuldfähig, andererseits liegt die Aufsichtspflicht während der Schulzeit nicht bei den Eltern. Da muss man den Vorredner auch nicht beleidigend angreifen.

Zitat (von go643795-66):
Es geht hier drum, auch die Eltern mal unter Druck zu setzen.
Dann nimmt man sich einen Anwalt für Familien-/Schulrecht und nimmt entsprechende Eingaben bei Schulaufsicht und Jugendamt vor. Dann lässt sich angesichts bisheriger Strafanzeigen durchaus ein gewisser Druck aufbauen.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#10
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1027 Beiträge, 307x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Selbstverständlich ist es möglich völlig sinnlose Anzeigen zu erstatten und die Justiz bei wirklich wichtigen Ermittlungen zu blockieren.
Strafbar würde man sich dabei auch noch machen (§ 164 StGB).


Es ist selbstverständlich weder sinnlos noch strafbar einen Strafunmündigen anzuzeigen. Die Straftat liegt ja vor, sie kann nur nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Viele Polizeidienststellen unterhalten für solche Fälle übrigens entweder entsprechende Abteilungen oder einen sehr guten Kontakt zum Jugendamt.

Wo HvS allerdings recht mit hat ist, dass man sowas eher in einer konzentrierten Einzelaktion mit allen Betroffenen zusammen an die Polizei herrantragen sollte und nicht für jede einzelne Sache eine Anzeige aufs Revier rennt - die Polizei ist generell unterbesetzt und überlastet.

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#11
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1908 Beiträge, 1145x hilfreich)

Zitat:
Unserer Tochter hat er am 1. Schultag den Füller aus der Tasche entwendet und weggeworfen. Inwiefern (unabhängig vom Alter) erfüllt dies einen Strafbestand. Ist das nur Sachbeschädigung oder auch Diebstahl.
Im Zweifelsfall ist es weder noch. Ein Diebstahl dürfte ausscheiden, da er die "Beute" niemandem zueignen wollte. Eine Sachbeschädigung dürfte ausscheiden, wenn der Füller nicht (erkennbar) beschädigt, sondern nur woanders, aber ebenhalt noch heile ist. Sowieso ist es aber egal, wie genau die Tat strafrechtlich einzuordnen wäre. Denn so oder so scheitert es am Ende an dem Alter des Kindes. Eine Strafanzeige, die zu nichts führt, setzt die Eltern auch nicht irgendwie "unter Druck". Allenfalls erreicht man auf diese Weise, dass die Angelegenheit bei einer weiteren Behörde (oberflächlich) dokumentiert ist. Aber ob das mehr bringt, als die Dokumentation bei den bisherigen Behörden?

Wenden Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt. Möglicherweise besteht ein Anspruch gegen die Schule, hier schützend tätig zu werden. Diesen Anspruch könnte man dann gerichtlich durchsetzen lassen. Ich halte es aber für zweifelhaft, ob das so dann auch (zeitnah) gelingt.

Für den Füller können Sie (ggf. im Namen der Tochter) Schadenersatz verlangen. Dann müssen Sie die Tat aber notfalls vor Gericht beweisen können. Und ein solcher Anspruch setzt voraus, dass der Junge die "zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht" hat.

Zitat:
Die Straftat liegt ja vor, sie kann nur nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Um genau zu sein liegt auch keine Straftat vor, solange das Kind schuldunfähig ist.

Zitat:
andererseits liegt die Aufsichtspflicht während der Schulzeit nicht bei den Eltern.
Die Erziehungspflicht der Eltern aber ist nicht auf bestimmte Tageszeiten begrenzt. Und hier ist zweifelhaft, ob die Eltern dieser Pflicht gerecht werden.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40131 Beiträge, 14283x hilfreich)

Nun ja, wenn das Jugendamt eingeschaltet ist, außerdem schon ein Schulwechsel stattgefunden hat, dann gehe ich weniger von der Unfähigkeit der Eltern aus, sondern von einer psychischen Störung des Kindes. Bei meinem Jüngsten war ein ADHSler in der Klasse, der ähnlich reagierte. Da wurde dann seitens des Jugendamtes eine Betreuungsperson zur Verfügung gestellt, die das Kind eben immer im Auge hatte, auch wenn es sich im Unterricht zuspitzte, das Kind aus der Klasse nahm und draußen beruhigte oder auch mal separat unterrichtete. Die Jugendämter machen das nicht gerne, klar, kostet ja. Aber ein Anspruch darauf besteht.

Deshalb ja mein Vorschlag, zunächst einmal Protokoll zu führen über die Vorfälle. Ganz konkret. Und mit dieser Liste konkret dann zur Schule und/oder Schulamt marschieren und diesen Vorschlag unterbreiten. Allgemeine Treffen mit Unmutsäußerungen gegenüber wem auch immer, was sollen die bewirken?

wirdwerden

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126877 Beiträge, 40720x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Es ist selbstverständlich weder sinnlos noch strafbar einen Strafunmündigen anzuzeigen

Natürlich ist es sinnlos.
Und das es strafbar ist einen Strafunmündigen anzuzeigen, hat niemand behauptet



Zitat (von Tehlak):
Die Straftat liegt ja vor, sie kann nur nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Und damit ist es für jeden erkennbar sinnlos.
Und Leute wegen Straftaten anzuzeigen, die sie gar nicht begangen haben und dem Anzeigenden das schon vor der Anzeige bekannt ist, stellt die genannte Straftat dar.



Zitat (von Tehlak):
Wo HvS allerdings recht mit hat ist, dass man sowas eher in einer konzentrierten Einzelaktion mit allen Betroffenen zusammen an die Polizei herrantragen sollte und nicht für jede einzelne Sache eine Anzeige aufs Revier rennt

Nein, HvS hat nicht gemeint, das man die Sinnlosigkeit noch toppen sollte, in dem man die Justiz gleich rudelweise in der Arbeit behindert.
HvS hat gemeint, das man Fachkundige mit tatschlich zielführenden Maßnahmen betrauen sollte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1027 Beiträge, 307x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Natürlich ist es sinnlos.
Und das es strafbar ist einen Strafunmündigen anzuzeigen, hat niemand behauptet


Doch. Du hast das Impliziert. In deiner üblichen Art und Weise um den Ratsuchenden hier vom Fragesteller zum Täter und Kriminellen zu machen. Ich darf da an deine ständige Behauptung was Paypal angeht erinnern.

Vielleicht ist es dir an deinem Standort aber auch nur entgangen, aber in der Bundesrepublik Deutschland ist die Polizei in vielen Bundesländern auch für die Präventationsarbeit im Bereich der Kinderkriminalität zuständig. Viele Polizeidirektionen bitten ausdrücklich darum solche Fälle zur Anzeige zu bringen.

Um mal das Land NRW zu zitieren:

Zitat (von Kinderschutz NRW):
Auf örtlicher Ebene unterhalten die für Kriminalprävention und Opferschutz zuständigen Organisationseinheiten der Kreispolizeibehörden Kooperationen und Netzwerke mit örtlichen Akteuren des Kinderschutzes, Schulen, Vereinen und der Kinder- und Jugendhilfe.


Deshalb ist es sinnvoll, notwendig und wichtig solche Sachverhalte möglichst früh bei der Polizei anzubringen wenn die Schule da versagt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126877 Beiträge, 40720x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
In deiner üblichen Art und Weise um den Ratsuchenden hier vom Fragesteller zum Täter und Kriminellen zu machen.

Zum Täter und Kriminellen machen diese sich regelmäßig selber. Nicht meine Hinweise auf die Konsequenzen ihres falschen Handelns.



Zitat (von Tehlak):
Um mal das Land NRW zu zitieren:

Da hat man nicht wirklich verstanden worum es da geht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 340x hilfreich)

Verzeihung, falls ich mich überflüssigerweise in den Disput einmische, aber ich befürchte, dass hier zwei Erfahrungsblasen aufeinandertreffen:

1. Es ist richtig, dass Obacht dabei geboten sein sollte, rglm. Schulkinder anzuzeigen, weil sie jetzt z.B. einen Füller geklaut haben sollen und es schließlich nur der Eine gewesen sein kann, es könne ja gar nicht anders sein. Gerade hinsichtlich dessen, dass die Anzeige strafprozessual determiniert ins Leere führt. Da bin ich bei @Harry van Sell.

2. Es ist ebenso zutreffend, dass in äußerst seltenen Grenzfällen tatsächlich eine externe Einwirkung selbst auf jüngste Schulkinder zum Wohle der Allgemeinheit erforderlich werden könnte; insbesondere wenn die hoffnungslose Überforderung der - sowie gescheiterte Hilfsangebote an die - gesetzlichen Vertreter nicht fruchten. Dabei handelt es sich um ein sehr sensibles Feld (weit abseits des Strafrechts), in dem die etwaigen Entscheidungsträger in höchstem Maße situativ getrieben werden. Und ja, da können eben auch Strafanzeigen eine Rolle spielen, womit ich gleichermaßen @Tehlak in dem Punkt zustimme.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126877 Beiträge, 40720x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Verzeihung, falls ich mich überflüssigerweise in den Disput einmische

Ich sehe nichts überflüssiges.
Im Gegenteil - ein "Drittes Auge" kann überaus hilfreich sein.



Zitat (von DeusExMachina):
Und ja, da können eben auch Strafanzeigen eine Rolle spielen

Ich sehe diese Rolle nicht?
Von der Strafanzeige wird nichts das Kind erreichen, kein Anhörungsbogen, keine Sanktionen, einfach nichts.
Die notwendige externe Einwirkung wird sie meiner Erfahrung nach auch nicht in Gang setzen.

Die Schulbehörde macht es sich einfach, man verweist das Kind einfach an die nächste Schule. Ob das nun der Inkompetenz oder mangelnden Mitteln geschuldet ist, sei mal dahin gestellt.
Für den TS wäre dann das Problem gelöst, aber es ist ja weiter existent - das "Terrorkind" leidet ja weiter.

Man muss also andere Wege finden - in der Regel ist das für die Eltern der Opfer jedoch weder interessant noch relevant, Hauptsache das Problem ist für sie gelöst.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 340x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Von der Strafanzeige wird nichts das Kind erreichen, kein Anhörungsbogen, keine Sanktionen, einfach nichts.
Das ist völlig klar.

Zitat (von Harry van Sell):
in der Regel ist das für die Eltern der Opfer jedoch weder interessant noch relevant, Hauptsache das Problem ist für sie gelöst.
Da stimme ich ebenfalls zu - weder für das betroffene Kind noch die Allgemeinheit ist damit eine Lösung bereitet.

Zitat (von Harry van Sell):
Die notwendige externe Einwirkung wird sie meiner Erfahrung nach auch nicht in Gang setzen.
Jein. Also zunächst einmal kennst Du Dich im Familien- und Sozialrecht sicherlich bei Weitem besser aus als ich, womit ich mich erst gar nicht traue, dazu irgendetwas zu äußern. Tatsächlich ist mir hier aber ein recht junger (grob vergleichbarer) Fall bekannt, zu dem es einer (strafrechtlich aussichtslosen) 11. Strafanzeige bedurfte (die bzw. deren Fall dann aber regional medienwirksam wurde), um dann tatsächlich eine unmittelbare Umstellung der Lebensumstände des betr. Kindes herbeizuführen (tats. Inobhutnahme). Nun ging es in dem Fall um ein stark ausgeprägtes, sexualisiertes Verhalten (ohne vorliegende Verdachtsmomente gg. das persönliche Umfeld), jedoch hat hier m.E. ausschließlich das zuletzt angestrebte Strafverfahren den Ausschlag gegeben - zum Glück (so muss ich feststellen) des bisherigen Umfeldes des betr. Kindes. Daher bin ich in Fällen wie diesen (die eigentlich nichts im Strafrecht verloren haben) hin- und hergerissen.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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