Anzeige erstatten nach Betrug?

16. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
runzelmann
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 26x hilfreich)
Anzeige erstatten nach Betrug?

Person A ist auf ein Ebayangebot von Person B eingegangen, wobei 5000 Euro an Person B anbezahlt wurden(2 Jahre sind bereits vergangen). Lieferung der Waren erfolgte jedoch nie, Person A hat bereits einen Titel ueber den geschuldeten Betrag, die Frage waere ob es sinnvoll bzw. motivierender fuer Person B die Schulden zurfueckzuzahlen, falls jene von Person A angezeigt wird anstatt nur einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Womoeglich wird Person B aussagen, dass nicht ausreichend Vermoegensverhaeltnisse vorhanden sind um den Betrag zurueckzuzahlen. Falls Person B angezeigt wird, wirkt sich das Rueckzahlen von Schulden strafmindernd aus?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33927 Beiträge, 17624x hilfreich)

Womoeglich wird Person B aussagen, dass nicht ausreichend Vermoegensverhaeltnisse vorhanden sind um den Betrag zurueckzuzahlen. Ja und? Für die Frage eines Betruges ist bloß wichtig, ob er vor 2 Jahren genug Geld hatte oder ob er Ihnen bloß vorgetäuscht hat, die 5.000 Euro zahlen zu wollen.
Falls Person B angezeigt wird, wirkt sich das Rueckzahlen von Schulden strafmindernd aus? Sicher. Dazu muß er das Geld aber erstmal haben - nur wenige Betrüger legen das Geld irgendwo auf die hohe Kante. Und vielleicht wird auch schon wegen 17 anderen Fällen von Betrug ermittelt, so daß es auf einen Fall mehr oder weniger nicht ankommt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
runzelmann
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 26x hilfreich)

Womoeglich wird Person B aussagen, dass nicht ausreichend Vermoegensverhaeltnisse vorhanden sind um den Betrag zurueckzuzahlen. Ja und? Für die Frage eines Betruges ist bloß wichtig, ob er vor 2 Jahren genug Geld hatte oder ob er Ihnen bloß vorgetäuscht hat, die 5.000 Euro zahlen zu wollen.
Betrug ist ja offensichtlich, ich meinte damit, dass er womoeglich nicht seine kompletten Vermoegensverhaeltnisse der Polizei wahrheitsgemaess angeben wird. Soweit ich weiss faehrt er ein nicht zu billiges Auto, eventuell wurde es schon auf einen Familienangehoerigen umgemeldet? Solche Dinge ueber einen Gerichtsvollzieher zu erfahren, waere wohl fuer Person A sehr frustrierend.
Welches Strafmass erwartet die Person? Wie "stark" strafmindernd wirkt sich ein Rueckzahlen der Betrugssumme aus?

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
runzelmann
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 26x hilfreich)

Wie kann Lohn und Konten gepfaendet werden? Konten wohl nach Herausgabe der Ktonr., was wenn Person B sich weigert?
Aufgrund potentieller "Versteckspiele" von Vermoegen, waere doch eine Anzeige zur Rueckzahlungsmotivationssteigerung empfehlenswert?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
runzelmann
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 26x hilfreich)

btw. was kostet Person A die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers? Person A hat gewartet u.a. weil Person B wohl zur Tatzeit eine Pleite hingelegt hat und wohl damit Schulden bezahlt hat(und aufgrund dessen wohl noch weniger zu holen gewesen waere) , mit der Hoffnung das Zeit Geld bringt sind jetzt 2 Jahre vergangen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat:
Person A hat gewartet u.a. weil Person B wohl zur Tatzeit eine Pleite hingelegt hat

Das sollte man näher prüfen, nicht das der Anspruch in der Insolvenz untergegangen ist...



Sofern er zum Zeitpunkt des Kaufes z.B. in der Wohlverhaltensphase war, dann wäre zumindest ein starkes Indiz vorhanden, das ein betrügerisches Handeln vorliegen könnte.



Also noch etwas Nachforschungsarbeit für den Gläubiger.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33927 Beiträge, 17624x hilfreich)

Betrug ist ja offensichtlich, ich meinte damit, dass er womoeglich nicht seine kompletten Vermoegensverhaeltnisse der Polizei wahrheitsgemaess angeben wird. Ja und? Die interessieren die Polizei auch nicht - Sie scheinen irgendwie Polizei und Gerichtsvollzieher zu verwechseln.
Welches Strafmass erwartet die Person? Wie "stark" strafmindernd wirkt sich ein Rueckzahlen der Betrugssumme aus? 2 leider völlig sinnfreie Fragen... Wir kennen weder die Vorstrafen des Betrügers noch irgendwelche laufenden Paralellverfahren. Und die zweite Frage ergibt auch keinen Sinn - nicht nur, daß das Strafmaß wie gerade erwähnt von vielen Faktoren abhängt. Es ist auch schlicht so, daß Richter nicht sagen "Ich wollte Ihnen 9 Monate geben, aber weil Sie das Geld zurückgezahlt haben, kriegen Sie nur 7". Wie soll das also irgendwer feststellen?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
runzelmann
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 26x hilfreich)

Sie scheinen irgendwie Polizei und Gerichtsvollzieher zu verwechseln.
Sie? Person A meinte Gerichtsvollzieher, habe mich da verschrieben.

Person A geht davon aus dass Person B nur eine Vorstrafe hat, bzw. bereits angzeigt wurde (ebaybetrug 200 euro, laut profil), welche strafe wuerde ihn erwarten?

Sofern er zum Zeitpunkt des Kaufes z.B. in der Wohlverhaltensphase war, dann wäre zumindest ein starkes Indiz vorhanden, das ein betrügerisches Handeln vorliegen könnte.
Er hat sich zu diesem Zeitpunkt wohl vor der Insolvenz befunden.
Person B hat Person A ueber Monate "hingehalten" Waren versprochen die wohl laengst an jemand anderes verkauft wurden, Treffpunkte ausgemacht, dann die Rueckzahlung des Geldes versprochen, nach einem Jahr gar nicht mehr auf Emails reagiert. Betruegerisches Verhalten ist dann wohl ausser Frage, zumal Person B 5000 Euro kassiert hat ohne jemals Waren geliefert zu haben. Man muss dazusagen, dass sein Berufszweig in der er eine Insolvenz verursachte nichts mit dem Verkaufen von Waren ueber ebay zu tun hatte.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
runzelmann
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 26x hilfreich)

Kontopfändung und Gehaltspfändung ist billiger, wenn du das richtige Konto kennst und den Arbeitgeber.
Ich gehe davon aus, dass ich der neue Arbeitgeber mir bekannt ist, die Frage ist jetzt wie man an die Ktonr. kommt, bzw. inwiewiet jemand verpflichtet ist jene herauszugeben.

1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
runzelmann
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 26x hilfreich)

egen des Betrugs: wer keine Ware hat, hatte oder auch nicht beschaffen konnte und diese Verkauft begeht einen Betrug. Der auch noch nicht verjährt war. Nur wird man das nach 2 Jahren nicht mehr beweisen können und das müsste der Staatsanwalt
Inwiefern denn beweisen, Geld wurde ueberwiesen, ware nicht geliefert, emailverkehr ueber 1 jahr, dann geld zurueck versprochen, emailverkehr wieder ein halbes jahr,kein geld zurueck. Verstehe nicht, was da genau bewiesen werden muss. Saemtlicher Emailschriftverkehr wurde archiviert..Ausserdem wurde Person A noch von Person B genoetigt keine Strafanzeige zu stellen, was auch noch nachgewiesen werden kann...

Hier werden weitere Details bekannt,
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=475261
vielen Dank fuer alle Antworten.



-- Editiert von runzelmann am 17.05.2015 09:52

1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
runzelmann
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 26x hilfreich)

so ein Quatsch - die Drohung mit einer Strafanzeige ist niemals Nötigung
Nein, so war das nicht gemeint, Person B hat Person A gedroht, im Fall einer Strafanzeige (gegen Person B bzw. sich selbst) Person A Probleme zu bereiten.

Falls aber Person B bis zuletzt behauptet hat, dass Waren besorgt werden koennen(also jene nicht hatte, hat er in diesem Fall den Beweis fuer einen Betrug(siehe Punkt 1) selbst erbracht?), im letzten Moment jedoch Person A immer ins Leere hat laufen lassen(Emailverkehr beweist das), heisst das doch genau das Gegenteil wie in Punkt 2 erwaehnt.
"Lustig" ist ja, dass Person B die waren auf ebay im Juni versteigert hat, aber bis zum folgenden jahr(februar) immer noch auf die Waren wartete, Waren noch nicht abholbereit... .

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
runzelmann
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 26x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat:
so ein Quatsch - die Drohung mit einer Strafanzeige ist niemals Nötigung

Selbstverständlich kann das drohen mit einer Strafanzeige - genauso wie das stellen einer Strafanzeige - für den Anzeigenden strafrechliche Folgen haben. Dabei kommt es entscheidend auf den Gesamtkontext an.



Zitat:
Nein, so war das nicht gemeint, Person B hat Person A gedroht, im Fall einer Strafanzeige (gegen Person B bzw. sich selbst) Person A Probleme zu bereiten.

In wieweit hir Nötigung oder sogar der Straftatbestand der Bedrohuing zum tragen käme, entscheidet auch hier wieder der Gesamtkontext.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
runzelmann
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 26x hilfreich)

Konversation startete 6 Monate vorher, etliche Emails sind geschrieben worden zwecks Waren


Von B:...u.a. Kann sein das ich morgen zu den fahre , ich warte nur auf morgen früh das ok das ich die abholen kann .. Ich sag dir morgen Mittag Bescheid .. Gruß

Von B: Hallo A , die Sachen sind da, müssen nur noch auskommisioniert werden. Habe heute Nachricht bekommen..

A:Sachen sind in X? Wann holst du die ab? Wie machen wir das mit der Uebergabe, praktisch waere es, wenn du auf dem Weg von X nach Y die Sachen bei mir ablieferst, habe das Geld hinterlegt. Waere kein Umweg fuer dich.

B:...Vielleicht heute Abend , ich muss selber die ganze Zeit warten da es ne Riesen große Lieferung ist.. Ich weiß das alles da ist jetzt.. Gruß


usw. usw.
dann nach etlichen Monaten auf Geldrueckzahlung geeinigt...
Konversation ... :
Januar
Hallo B
bitte ueberweise das Geld innerhalb der naechsten 3 Tage. Ich brauche jenes dringend um...
2 Wochen spaeter
Hallo A , ich überweise es am 13. da bekomm ich mein Gehalt und dann haben wir auch dieses Problem gelöst ..
3 Wochen spaeter
hallo B,
es ist der 18 und ich kann noch keinen Geldeingang feststellen. Wann kann ich mit der Ueberweisung rechnen?,
2 Wochen spaeter
Hallo A,
Geld geht am Freitag raus.. Gruesse
3 Wochen spaeter
Hallo B
du hast noch 2 Wochen den Betrag auszugleichen, falls es bis dahin nicht klappt wird das eine Anzeige(Betrug mit erheblichem Schaden)

nach ein paar Tage:
Mach dir keine sorgen A, ich zieh dich mit rein, Gruesse


Antwort von A:
In was willst du mich denn reinziehen, mein fehler dass ich dir XY abkaufen wollte? dass ist neben Betrug nun auch Erpressung?

Antwort von B:
Ne, entweder du setzt mir die Pistole nicht an die Strin und wartest bis ich das Geld zusammen habe..ca 4-6 Wochen noch..

geschrieben vor 6 Monaten, keine Antwort mehr darauf auf Emails von A

Antwort von A:
Wenn das stimmt??? Ich setze niemanden eine Pistole auf die Brust. ich warte jetzt schon ueber ein Jahr. Ich warte jetzt nochmal 6 Wochen, mal schauen was dann passiert oder auch nicht.

geschrieben vor 6 Monaten, keine Antwort mehr darauf auf Emails von A...









1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
runzelmann
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 26x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
runzelmann
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 26x hilfreich)

habe herausgefunden dass folgender Zustand voriliegt:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des x, geb. am x, in x, ist am 06.11.2014 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse (§ 26 InsO ) abgelehnt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Das heisst dann jahreland warten mit der Hoffnung auf Besserung seiner finanziellen Verhaeltnisse? Jetzt eine Anzeige oder Gerichtsvoillzieher bringt wohl nichts...
Titel ist somint auch nicht in der Insolvenzmasse untergegangen...

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.743 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen