Anzeige erstatten ohne Beweise??

7. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
tasco
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 37x hilfreich)
Anzeige erstatten ohne Beweise??

Person A erstattet Anzeige beim Ordnungsamt wegen Sachbeschädigung (in diesem Fall eine angebliche Bissverletzung an seinem durch meinen Hund). Trotz Anfragen meiner Haftpflicht und Anfragen bei dem Anzeiger persönlich gibt es weder eine Tierarztrechnung noch eine sonstige Art der Inaugenscheinnahme.Unser Bürgermeister ist jetzt der Ansicht, dass Person A die Wunde ja auch selbst behandelt haben könnte,sie sei nicht beweispflichtig.
Die Anzeige lautete (angeblich,auch diese bekomme ich nicht ) auf "schwere Bissverletzung".
Ich bin der Ansicht, dass der, der anzeigt, auch beweispflichtig ist .Sonst könnte ja jeder rumlaufen und anzeigen.Wie sehen andere das? Gibt es ähnliche Fälle(ich hoffe, dass das Thema nicht schon vorhanden ist, ich habe es jedenfalls nicht gefunden)

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Warten Sie doch einfach ab bis Sie einen Bußgeldbescheid bekommen.
Dann sprechen Sie sich mit Ihrer Versicherung ab und legen
evtl. Widerspruch ein.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tasco
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 37x hilfreich)

Darum geht es doch gar nicht. Ich will wissen, ob jemand einen anderen anzeigen kann, ohne die Anzeige nachweisen zu müssen.

-----------------
""

37x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Natürlich - der Beweis kann ja schließlich ausschließlich in der eigenen Beobachtung liegen. Wenn mich jemand in Abwesenheit Dritter als "A....loch" bezeichnet, habe ich nichts vorzubringen als meine eigene Aussage. Und da Sie jetzt vermutlich konstatieren, dann könne ja jeder jeden anzeigen: Selbstverständlich kann jeder Mensch hingehen und falsche Anzeigen erstatten, genauso wie jeder Mensch in den Supermarkt gehen und klauen kann. Und daher steht beides unter Strafe...

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

So ist es. Anzeigen heißt nur, den Strafverfolgungsbehörden - oder eben der OWi-Behörde - einen Sachverhalt zur Kenntnis zu bringen, den man für strafbar oder ordnungswidrig hält. Beweise müssen dazu nicht beigebracht werden. In vielen Fällen wäre das auch gar nicht möglich, weil der Anzeigende nicht die Möglichkeiten hat, die Beweismittel zu beschaffen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tasco
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 37x hilfreich)

Wenn aber der "Sachverhalt, den man zur Kenntnis bringt", gar nicht statt gefunden hat? Nachweislich nicht statt gefunden hat? Denn wenn der Hunde eine "schwere Bissverletzung" gehabt hätte,hätte er zum Tierarzt gehen
müssen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Unser Bürgermeister ist jetzt der Ansicht, dass Person A die Wunde ja auch selbst behandelt haben könnte,sie sei nicht beweispflichtig. <hr size=1 noshade>


Was hat denn der Bürgermeister mit der Sache zu tun?

quote:<hr size=1 noshade>Wenn aber der "Sachverhalt, den man zur Kenntnis bringt", gar nicht statt gefunden hat? <hr size=1 noshade>


Dann kann (!) die Anzeige einen §164 StGB verwirklichen.

quote:<hr size=1 noshade>Nachweislich nicht statt gefunden hat? Denn wenn der Hunde eine "schwere Bissverletzung" gehabt hätte,hätte er zum Tierarzt gehen <hr size=1 noshade>


Eine Nichtbehandlung führt ja nicht dazu, daß die Verletzung "nachweislich" nicht stattgefunden hat. Wenn ich dir auf die Omme haue und du gehst nicht zum Arzt, heißt das ja nicht, daß ich dich nicht geschlagen habe.
Daß du im Einzelfall dann ein Problem mit der Glaubwürdigkeit der Geschichte haben würdest, ist etwas anderes als "erwiesenermaßen unwahr".

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tasco
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 37x hilfreich)

Die Verletzung hat dann nachweislich nicht stattgefunden,wenn ich durch Inaugenscheinnahme beweisen kann, dass es keine Narbe gibt.Habe einen Tierarzt angerufen, dieser meinte, man könne die Narben einer Bisswunde bis zu 12 Monaten erkennen.Und da bei dieser Bissverletzung kein TA hinzugezogen worden ist, sieht die Narbe anders aus als eine professionell behandelte (würde aussehen wenn es sie gäbe, Konj. Irrealis).
Und der Bürgermeister, ja, das ist sehr interessant.Inzwischen habe ich erfahren,dass das Ordnungsamt nach der erfolgten Anzeige mich zur Sache hätte befragen müssen.Also habe ich mich dort beschwert.Zurück kam dann eine mail vom Ordnungsamt, sie hätten das Schreiben an den in dieser Sache Zuständigen weitergeleitet.Die bla bla Antwort kam: vom Bürgermeister!(es sei doch alles i.O. mit den Hunden, so tolle Tiere, man wolle ja gar nichts mehr gegen sie unternehmen....).Diese Antwort in Kombination mit der evtl. nicht vorhandenen Bissverletzung regt doch sehr zum nachdenken an.(Ich kann die Sache nicht auf sich beruhen lassen,ich bin den Vorständen so vieler Hundevereine und Tierschutzvereine, ein Besuch des Vet. amtes ist extrem ehrschädigend in meiner lage!)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

DEr Bürgermeister ist der oberste Verwaltungschef der Stadt. Daher kommen alle Briefe, die du von der Stadtverwaltung bekommst, also auch vom Ordnungsamt "vom Bürgermeister" oder zumindest in dessen Auftrag. Das heisst aber nciht, dass sich der Bürgermeister tatsächlich mit deiner Sache auseinandergesetzt hat.

-----------------
" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
ein Besuch des Vet. amtes ist extrem ehrschädigend in meiner lage


Nö, die werden ja hoffentlich auch mal Routinekontrollen machen und nicht nur dann auftauchen, wenn jemand mit Beweisen eine Rechtsverletzung belegen kann.

Genau so gut könnte ich behaupten, eine allgemeine Verkehrskontrolle der Polizei sei "extrem ehrschädigend" für einen Taxifahrer.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
tasco
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 37x hilfreich)

Routinekontrollen des Veterinäramtes zuhause gibt es nicht.Nur auf Anzeige. Routinekontrollen finden innerhalb der Stadt (Leine, Kotbeutel) statt.
Aber um das alles geht es ja nicht.
Ich habe einen Anwalt eingeschaltet,der kümmert sich drum.
Erster Punkt: das ordnungsamt hätte zuerst mich fragen müssen, damit ich Stellung nehmen kann zu dem Vorfall.
Sie hätten das vet.amt gar nicht losschicken dürfen.
Also vielen dank für alle Zuschriften,die Angelegenheit ist in guten Händen!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Sie hätten das vet.amt gar nicht losschicken dürfen.


Says who?

Mal dumm gesagt, wenn da ein bissiger Kampfhund rumliefe, warum sollte man dir noch Zeit für irgendeine "Stellungnahme" geben müssen? Das klingt so ein bißchen wie "bevor die Polizei mir die Bombe wegnehmen darf, müssen sie mich erst um Stellungnahme bitten, ob ich überhaupt eine Bombe habe und woher".

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen