Anzeige erstattet - Fall an die Staatsanwaltschaft geleitet - was heißt das?

2. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Justiznewbie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige erstattet - Fall an die Staatsanwaltschaft geleitet - was heißt das?

Hallo, Leute ich habe eine Anzeige erstattet und einige Monate später einen Brief bekommen, dass der Fall nun an die Staatsanwaltschaft geleitet wurde, was heißt das jetzt genau für mich, welche Konsequenzen folgen daraus?!

Zum Hintergrund, es war eine Anzeige wegen Onlinebetruges, allerdings habe ich die nicht weiter verfolgt, da ich das Geld immer zurück gebucht habe und die Firma wohl als Abzockfirma bekannt ist. Im Netz stand nicht zahlen, ruhe bewahren usw.

Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
was heißt das jetzt genau für mich, welche Konsequenzen folgen daraus?!


Ablauf:

a) Anzeige bei der Polizei gestellt (Strafantrag nicht nötig da Betrug = kein Antragsdelikt

b) Polizei ermittelt

c) Ermittlungsergebnisse (Akten) werden der StA übermittelt (passiert IMMER bei einer Anzeige)

d) StA entscheidet ob sie einstellt oder Klage erhebt.

Wenn sie einstellt, bekommst du eine Nachricht. Wenn sie die Klage erhebt und es zur HV kommt, kann es sein dass du als Zeuge geladen wirst.

quote:
allerdings habe ich die nicht weiter verfolgt, da ich das Geld immer zurück gebucht habe und die Firma wohl als Abzockfirma bekannt ist.


Du hast sie doch weiterverfolgt indem du die Anzeige gemacht hast. Alles andere machen die Ermittlungsbehörden+StA/Gericht.
Auch wenn dir kein (direkter) Schaden entstanden ist, bleibt der TB des Betruges. Der Taterfolg ist nicht ausschlaggebend da bereits der Versuch strafbar ist.

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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