Anzeige falsche Anschuldigung

7. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Bärbel1304
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige falsche Anschuldigung

Hallo,habe heute Polizei Besuch gehabt habe eine Anzeige ,wegen angeblicher MS Erkrankung sei ich nicht fähig Auto zu fahren die Krankheit hätte mich deutlich gezeichnet , angeblich ein besorgter Nachbar,ich bin mir sicher dass mein Ex Mann dahinter steckt wie soll ich mich wehren, ich bin mir sicher es war nicht das letzte Mal dass er versucht mir eins reinzuwürgen

-- Editiert von Moderator am 08.10.2020 11:16

-- Thema wurde verschoben am 08.10.2020 11:16

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4547 Beiträge, 550x hilfreich)

Die Frage?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bärbel1304
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

meine Frage ist wie wehre ich mich gegen solche haltlosen anzeigen wo in Zukunft noch mehr kommen werden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Das klingt für mich fast unwirklich.

Die Polizei kommt in Haus ? was hat denn die Polizei gesagt? Hat sie irgendwelche

Verbote ausgesprochen? Gibt es irgendwelche Untersuchungen die auf die Krankheit

hinweisen?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Bärbel1304):
wegen angeblicher MS Erkrankung


Also hast Du real keine MS-Erkrankung?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Was für eine Anzeige liegt denn gegen Sie vor? Werden Sie einer Straftat/Ordnungwidrigkeit beschuldigt?

Araval

Signatur:

Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1499x hilfreich)

Zitat (von Bärbel1304):
meine Frage ist wie wehre ich mich gegen solche haltlosen anzeigen wo in Zukunft noch mehr kommen werden

Strafanzeige wegen "falscher Verdächtigung", §164 StGB.

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Hier wird wider besseres Wissen versucht, mit der Behauptung, der Betreffende sei schwer erkrankt und daher nicht mehr fahrfähig, die Verkehrsbehörde zu einem Verfahren zwecks Überprüfung der Fahrtüchtigkeit zu veranlassen, obwohl der Fahrerlaubnisinhaber überhaupt nicht krank ist.

-- Editiert von eh1960 am 09.10.2020 18:49

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

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