Anzeige gefährliche Körperverletzung unschuldig

22. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb265664-69
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige gefährliche Körperverletzung unschuldig

Hallo zusammen...Habe ein mächtiges Problem vielleicht kann mir jemand mit Rat helfen ! Ich bin wohl mitten in einem NachbarschaftsStreit geraten und meine Nachbarin hat mich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt und soll wohl auch beim Arzt und unter Betreuung vom "Weißen Ring" sein! Ich habe diese Frau niemals (!) auch nur ansatzweise in irgendeiner Form angegriffen,geschweige dem sie zu diesem Zeitpunkt gesehen!!! Bin z.Z. In Elternzeit zu hause und dem entsprechenden nicht immer unter ,,Zeugen",einzig allein mein 16 Monate alter Sohn ist stets bei mir! Soll kommenden Mittwoch bei der Polizei erscheinen als Beschuldigte!?? Verstehe die Welt nicht mehr und weiss nicht wie ich mich jetzt am besten verhalte?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Hingehen wirst Du müssen. Mach Dich vorher schlau, was eine gefährliche KV ist, § 224 StGB . Dann geh hin, lass Dir genau erklären, was Dir vorgeworfen wird. Wann Du was wie gemacht haben sollst. Und zwar nicht allgemein, sondern auf den Punkt hin. Und dann, erst dann entscheidest Du, ob Du aussagst oder es lässt und von Deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machst.

wirdwerden

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#2
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Natürlich "müssen" Sie überhaupt nicht hingehen.
Das Erscheinen bei einer polizeilichen Vernehmung ist ein freiwilliger Akt.

Signatur:

3113

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Das Erscheinen bei einer polizeilichen Vernehmung ist ein freiwilliger Akt


In diesem Fall ja, da sie Beschuldigte ist.

Da es aber in den letzten Tagen einige Irritationen zu dem Thema hier im Forum gab, sei die neue Rechtslage seit Ende Juli nochmal erklärt:

Beschuldigte müssen nach wie vor nicht bei der Polizei erscheinen.

Zeugen müssen seit neuestem auf polizeiliche Ladung erscheinen (was früher nicht der Fall war), wenn die Ladung auf staatsanwaltschaftliche Anordnung hin geschieht.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Natürlich "müssen" Sie überhaupt nicht hingehen. Das ist in diesem Fall richtig - nur steht dann allein die Version des "Opfers" in den Akten. Wenn Sie sich nicht gleich einen Anwalt nehmen wollen, wäre mein Rat: Nicht hingehen, über einen Anwalt die Akte einsehen und sich danach schriftlich äußern.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
fb265664-69
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ganze macht mich fertig! Wenn es finanziell machbar wäre,dann hätte ich schon einen Anwalt,aber es geht nicht zum jetzigen Zeitpunkt (Elternzeit)! Ich würde zu gern hin gehen(Polizei) und meine ,,Version " zu dieser Nachbarin erzählen! Das ist nicht ihre erste Atake gegen mich. Interessiert es die Beamten überhaupt oder geht es nur um dieses Thema (gefährl. KV) ! Soll ich hin und es mir genau schildern lassen was ich angeblich getan habe und nichts sagen?? Die Wahrheit kann doch nicht falsch sein,oder? Sorry ,hoffe es ist einigermaßen verständlich...Bin nur so durch den Wind

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Das ist nicht ihre erste Atake gegen mich. Interessiert es die Beamten überhaupt oder geht es nur um dieses Thema (gefährl. KV) !


Im Grunde geht es nur um dieses Thema. Falls sie Sie schon öfter fälschlich bei der Polizei angezeigt hat, ist das aber auch schon interessant.

Allg. Tratsch in die Richtung: "Die hat schon vor 10 Jahren dem Schwager vom X erzählt, dass ich zu dem Neffen vom Y dieses und und jenes gesagt haben soll" usw. ist eher uninteressant.

Aber keine Sorge, der Beamte wird Sie schon einbremsen, wenn es zu ausschweifend wird. :grins:

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#7
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von fb265664-69):
Ich würde zu gern hin gehen(Polizei) und meine ,,Version " zu dieser Nachbarin erzählen!


Darum geht es aber nicht.

Zitat (von fb265664-69):
oder geht es nur um dieses Thema (gefährl. KV)


Erstmal ja. Würde es mir zumindest mal anhören, wenn man keine Idee hat.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb265664-69
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die besagte Nachbarin angezeigt wegen verleumdung/übler nachrede und Verletzung der Persönlichkeitsrechte...Ist aber noch nichts passiert seitens der Polizei!?
Beispiel/Tatsache:

06.2017 Nachbarin erzählt rum das ich bei ihr in die Wohnung eingebrochen bin- ich hab nicht reagiert!
07.2017 HV schickt eine Einladung zum Schlichtungsgespräch(Initiative der Nachbarin) welches die Dame dann nach einem kurz auftritt ihrer seits abgebrochen hat! HV und schlichter haben sich bei uns entschuldigt für den kuriosen Auftritt! - daraufhin habe ich Anzeige wegen Übler Nachrede gestellt! Einen Tag später habe ich sie dann angeblich zusammen geschlagen!

08.2017 Ein mir unbekannter Mann (Kiosk Besitzer,nicht der einzige!) sprach mich an, das eine Dame zu ihm kam und die oben aufgeführten Dinge,ihm erzählte und ihm ein Foto von mir per whatsapp schickte (Türspion Kamera)! - ich habe darauf hin wieder eine Anzeige gestellt und das Foto beigefügt welches mir der Kiosk Besitzer zukommen ließ!

10.2017 ich habe eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erhalten und nun bin ich hier!? Das kann doch nicht sein das eine Frau mir das Leben so zur Hölle machen kann und evtl damit durch kommt!? Habe für meine Anzeigen auch immer die besagten zeugen angegeben (HV,Mieterbeirat,Kiosk Besitzer und noch einen anderen Gewerbe Besitzer)...Das sind doch Dinge die normalerweise für mich sprechen oder ist das dann nicht relevant????

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Das sind doch Dinge die normalerweise für mich sprechen Nö. Das sind Dinge, die ein hervorragendes Motiv für eine Körperverletzung abgeben würden. Ihre Unschuld hingegen wird dadurch mitnichten bewiesen. Genau deshalb hatte ich von vorschnellen Äußerungen abgeraten - es geht hier darum, ob Sie eine KV begangen oder nicht, nicht darum, was Sie sonst noch mit der Dame zu tun hatten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
fb265664-69
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Na super! So hatte ich es noch betrachtet! Dachte das spricht für mich...Sie stellt so unglaubliche Behauptungen auf,die gegen mich verwendet werden könnten (habe ihren Computer gehakt/und ein schwarzen Strich auf ihr Bettlaken gemalt,als ich angeblich eingebrochen bin! Ein anderer Nachbar macht Woodoo vor ihrer Tür :???: ) ! Für mein Verständnis sind das doch schon eher krankhafte Züge die sie an den Tag legt und ich muss das ausbaden und kann mich nicht mal wehren!?? Sie hetzt irgendwelche Leute (mit einem Foto von mir)gegen mich auf,das ich schon Angst haben muss mit meinem Kleinkind alleine raus zu gehen! Und das wird dann zu ihren Gunsten genutzt! :schock:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

und kann mich nicht mal wehren!?? Klar können Sie das. Aber mit "Meine Nachbarin ist ganz doll böse" haben Sie den Vorwurf der Körperverletzung nicht widerlegt und auch nicht mit "Meine Nachbarin hat einen an der Klatsche".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und dann, erst dann entscheidest Du, ob Du aussagst oder es lässt und von Deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machst.

Ich kann es nur nochmals wiederholen: Das funktioniert in der Regel nicht. Es ist bei 95% der Bevölkerung kein Problem während der Befragung Informationen zu erhalten, in vielen Fällen sogar ohne dass der Befragte überhaupt realisiert dass er offiziell befragt wird und alles in der Akte landet. Menschen wollen reden, sie hassen die Stille, sie wollen ihren Standpunkt darlegen und sie wollen Missverständnisse ausräumen. Mit all dem kann man im Gespräch prima arbeiten, und wenn das nicht zieht kann man anfangen die Angstkarte zu spielen und ggf. noch Druck aufzubauen.

Ergo: Das wird nichts mit der eigenen Entscheidung ob sie aussagt oder nicht. Und eine unvorbereitete Einlassung bei der Polizei in drei Tagen ist keine kluge Entscheidung. Das kann erfolgreich sein aber auch im Desaster enden, je nach Verlauf der Befragung.

Mein Vorschlag: Teile der Polizei kurz mit dass Du den Termin nicht wahrnimmst und Dich nach Akteneinsicht ggf. schriftlich äußern wirst. Dann beauftrage einen Anwalt mit Akteneinsicht, diverse Kanzleien bieten das via Internet an und senden Dir für weniger als 100 Euro einen Scan der Akte via Email zu. Lies das genau, und überlege Dir wie Du jeden der vorgetragenen Punkte für sich mit Fakten entkräften kannst. Dann kannst Du das sauber schriftlich niederlegen (im Zweifelsfall nochmal jemand gegenlesen lassen) oder einen Anwalt mit der Stellungnahme beauftragen. Irgendwelche der obigen Skurrilitäten kann man - wenn man rhetorisch begabt ist - am Rande einfließen lassen, aber die Fakten müssen definitiv die absolute Oberhand behalten.

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Meine persönliche Meinung

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