Anzeige gegen Pflegekind - Vorladung Polizei

5. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Schwabe1769
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)
Anzeige gegen Pflegekind - Vorladung Polizei

Guten Tag

Ich bin Pflegevater eines jetzt 16-jährigen Jungen. Mein Pflegesohn hat jetzt eine Vorlage zur Polizei erhalten, weil er vor 2 Jahren jemanden beleidigt haben soll. Das Jugendamt habe ich davon in Kentnis gesetzt.
Da mein Pflegekind nicht allein zur Vernehmung gehen soll, habe ich beim Jugendamt nachgefragt, wie wir hier verfahren sollen, da das Sorgerecht weiterhin bei der Mutter liegt, obwohl sie seit knapp 4 Jahren keinen richtigen Kontakt mehr zu ihrem Sohn hat.
Vom Jugendamt habe ich nun die Rückmeldung erhalten, dass die Mutter mit zum Vernehmungstermin soll. Dagegen sträubt sich mein Pflegesohn vehement. Er will dass ich als ihm vertraute Person mitgehe, anderenfalls will er gar nicht gehen.
Wie verhält man sich hier richtig? Sollte man evtl. einen Anwalt mit dazu ziehen?

-- Editiert von Schwabe1769 am 05.02.2019 20:00

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9 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Zitat:
weil er vor 2 Jahren jemanden beleidigt haben soll.


War er da schon 14 ?

Zitat:
Sollte man evtl. einen Anwalt mit dazu ziehen?


Rausgeschmissenes Geld

Zitat:
Wie verhält man sich hier richtig?


Wenn man denn die mündliche Vernehmung unbedingt machen lassen will (was man nicht muss) soll der Junge bei der Polizei sagen, dass er die Mutter nicht dabei haben will (besteht die denn darauf dabei zu sein?). Im Zweifel kann er sagen, dass er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, wenn die Mutter dabei ist.

Sie -als Pflegevater- sind ja mindestens Erziehungsberechtigter (wenngleich auch nicht Personensorgeberechtigter) ... Insofern haben Sie ein Anwesenheitsrecht, ggf. auch gemeinsam mit der Mutter.

Man kann die mündliche Vernehmung aber auch ganz sein lassen und um schrifliche Übermittlung des Tatvorwurfes bitten und dann schriftlich Stellung nehmen. ... wenn man will. Müssen muss man überhaupt nicht.

Am Ende des Tages wird das Verfahren so oder so zu 99% eingestellt werden. Wen soll er denn womit beleidigt haben.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33927 Beiträge, 17624x hilfreich)

weil er vor 2 Jahren jemanden beleidigt haben soll Dann ist recht fraglich, ob das überhaupt verfolgt werden kann - dafür braucht die Justiz einen Strafantrag des Beleidigten, und der muß binnen 3 Monaten gestellt worden sein. Und dass das dann 2 Jahren liegen blieb, ist schwer vorstellbar...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Schwabe1769
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)

@ streetworker: Ja, er war da schon 14 Jahre alt

@muemmel: lt. der Polizeibeamtin, bei der ich bereits nachgefragt hatte, worum es überhaupt geht, läuft die Angelegenheit breits 2 Jahre.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33927 Beiträge, 17624x hilfreich)

Na, dann wird es doch ohnehin erst verhandelt, wenn der Junge an der Uni ist... :grins: Aber mal im Ernst: Schon in Antwort Nr. 1 steht ja, dass da keine Strafe folgen wird - das sehe ich genauso.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Zitat:
lt. der Polizeibeamtin, bei der ich bereits nachgefragt hatte, worum es überhaupt geht, läuft die Angelegenheit breits 2 Jahre.


Kann es sein, dass es dabei um die Beleidigung irgendeines "Ex- Anhängsel" irgendeines "Promis" geht, der via Internet (Facebook) etc. beleidigt wurde??

Da ist aktuell viel Post unterwegs... Gibt um die 500 Beschuldigte...

Falls es die Sache ist, würde ich schlicht die Aussage verweigern. Die Sache wird eingestellt (wenn es tatsächlich nur Beleidigung war und nicht irgendwelche Todesdrohungen oder so was).

Die Strafanzeige dient ohnehin nur dazu, dass die vertretende Anwaltskanzlei möglichst unkompliziert an die realen Daten der Leute kommt, um dann Abmahnungen mit Kostennoten verschicken zu können. Da wird also aus noch was entsprechendes kommen. Geldmacherei mit Massen-Abmahnungen ...

-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.02.2019 14:28

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schwabe1769
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)

@streetworker: nein, dass ist nicht der Fall. Mein Pflegesohn hat vor 2 Jahren mit anderen Jugendlichen Mincraft im Internet gespielt, und da war wohl auch ca 30jähriger dabei. Und der hat Anzeige wegen Beleidigung gestellt. Für mich ehlich gesagt: Kinder*****

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5399 Beiträge, 1817x hilfreich)

Zitat (von Schwabe1769):
Für mich ehlich gesagt: Kinder*****


Für mich auch - was die Frage aufwirft, wieso ein StA mit sowas Zeit verschwendet. Ist das ein Dorf, wo die Polizei sich freut, wenn einmal im Jahr ne Kuh umgeschmissen wird und sie was zu tun hat?

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat:
was die Frage aufwirft, wieso ein StA mit sowas Zeit verschwendet.


Weil er muss. Er kann sich nicht aussuchen, wer Anzeige erstattet.

Das Ganze ist ja noch im Ermittlungsverfahren. Und ich teile die Auffassung, dass es "Kinderkram" ist.
Ich würde nicht zur Vernehmung gehen (womit auch das Problem der erziehungsberechtigten Mutter umgangen wäre), sondern ihn einen Brief schreiben lassen, in dem er sagt, dass es ihm Leid tut, wenn er jemanden beleidigt haben sollte, aber das ja immerhin zwei Jahre her ist und er jetzt natürlich sowas nicht mehr machen würde.
Wenn er nicht anderweitig straffällig geworden ist, sollte das Verfahren gem. § 45 Abs. 1 JGG eingestellt werden - also sozusagen wegen Geringfügigkeit.

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#9
 Von 
Schwabe1769
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)

wir haben jetzt so entschieden, dass er nicht zur Vernehmung geht, war aber so nett, und habe die Polizeidienststelle darüber in Kenntnis gesetzt. Habe denen auch mitgeteilt, dass sie uns ja alles schriftlich zukommen lassen und ggf. wird dazu Stellung bezogen oder auch nicht

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