Hallo
Ich habe mal eine Frage ich wurde heute vorgeladen beim Gewerbeamt , da ihnen ein Hinweis vorliege das ich gewerblich in Auktionshäuser verkaufen würde , was aber ich hinkommen kann da ich wie schon mal gesagt nur die Wohnung etwas lichter machen möchte. Und das nicht mal gewinnbringend das es nur gebraucht Sachen sind.
Okay also zum rechtlichen die giuze Dame bei Gwerbeamt sagte mir nicht von wem sie denn Tipp bekamen , hat es das einen Sinn Anzeige zu erstatten um zu erfahren wer der Tippgeber war . Das dies in meinen Augen eine Verleumdung darstellt ?????
Anzeige gegen anonym ????
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ja Anzeige kannst du machen.
Wird aber wahrscheinlich eingestellt wegen Geringfügigkeit.
Danke
Nun ja ich möchte am endefekt nur gern wissen wer das war . Starfrechtlich werde ich dagegen sicher nicht ankommen , aber es ist für mich nur von Intresse.
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Wie @Jogibear schon sagt, du könntest grundsätzlich erstmal Anzeige erstatten. Mich würde jetzt mal interessieren, wegen WAS (Verleumndung spricht "...von wider besseren Wissens...)?
Jetzt kommt's natürlich drauf an, was und wie hatte der "Hinweisgeber" geäußert/angezeigt. Wenn er nur einen Verdacht äußert und die Behörde geht von Amts wegen vor, dann sehe ich erst einmal keinen Ansatz für eine (weiterzuverfolgende) Anzeige. Anders sieht es natürlich aus, wenn direkt wissentlich ein falscher Fakt behauptet wurde, bzw. du beschuldigt wurdest.
Viell. solltest du erst einmal den Termin bei der Dame nutzen, um dir die Belehrung anzuhören und dir den Tatvorwurf DIREKT anzuhören. Danach könntest du ja immer noch über eine Gegenanzeige (oder auch andere Möglichkeiten) nachdenken
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