Anzeige gegen die Polizei

3. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
BW8293
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige gegen die Polizei

Sehr geehrte Community,
ich wollte morgen einen Brief an die Staatsanwaltschaft schicken, da die Polizei mir unterstellt, einem Kumpel an einem Tag jeweils 2 mal 5g Marihuana verkauft zu haben. Der Kumpel hat einen Brief letzte Woche bekommen, wo die Daten drin stehen, und auch dass ich ihm es Verkauft hätte.
Reicht dies für eine Anzeige gegen die Polizei?

Mit freundlichen Grüßen
BW8293

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38333 Beiträge, 13980x hilfreich)

Und was soll das ganze? Die Staatsanwaltschaft ermittlet und bedient sich da der Polizei als Hilfstruppe. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bist Du aus was für Gründen ins Visier geraten. Bist selbst noch gar nicht beschuldigt.

Darf die Polizei bei Straftaten nicht mehr ermittlen? Willst Du das erreichen, oder was sonst?

wirdwerden

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#2
 Von 
BW8293
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, sondern weil sie mir zeug unterstellen, wo garnicht stimmen...

Mit freundlichen Grüßen

BW8293

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-- Editiert am 03.07.2011 16:50

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38333 Beiträge, 13980x hilfreich)

Sie ermitteln doch noch. Wie sollen die das tun, bitteschön? Es ist, wie der Name sagt, ein Ermittlungsverfahren. Und da müssen nun mal auch Namen von Verdächtigen genannt werden dürfen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Eine Anzeige gegen die Polizei wäre völlig sinnlos.
Sie tun ja so, als hätte die Polizei nichts anderes zu tun, als Ihnen irgendwas zu unterstellen.
Es wird irgendwelche Ermittlungsansätze geben, die weder Sie noch Ihr Kumpel kennen.
Also sparen sie die 55 Cent.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Und Sie wissen natürlich ganz genau, daß das nicht etwa auf einer vielleicht auch falschen Zeugenaussage beruht, sondern daß die Polizei sich das aus lauter Langeweile ausgedacht hat? Dann können Sie sich doch entspannt zurücklehnen, denn dann wird es ja nie eine Anklage geben.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Sachen gibts ...

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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