Sehr geehrte Community,
ich wollte morgen einen Brief an die Staatsanwaltschaft schicken, da die Polizei mir unterstellt, einem Kumpel an einem Tag jeweils 2 mal 5g Marihuana verkauft zu haben. Der Kumpel hat einen Brief letzte Woche bekommen, wo die Daten drin stehen, und auch dass ich ihm es Verkauft hätte.
Reicht dies für eine Anzeige gegen die Polizei?
Mit freundlichen Grüßen
BW8293
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Anzeige gegen die Polizei
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Und was soll das ganze? Die Staatsanwaltschaft ermittlet und bedient sich da der Polizei als Hilfstruppe. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bist Du aus was für Gründen ins Visier geraten. Bist selbst noch gar nicht beschuldigt.
Darf die Polizei bei Straftaten nicht mehr ermittlen? Willst Du das erreichen, oder was sonst?
wirdwerden
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Nein, sondern weil sie mir zeug unterstellen, wo garnicht stimmen...
Mit freundlichen Grüßen
BW8293
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-- Editiert am 03.07.2011 16:50
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sie ermitteln doch noch. Wie sollen die das tun, bitteschön? Es ist, wie der Name sagt, ein Ermittlungsverfahren. Und da müssen nun mal auch Namen von Verdächtigen genannt werden dürfen.
wirdwerden
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Eine Anzeige gegen die Polizei wäre völlig sinnlos.
Sie tun ja so, als hätte die Polizei nichts anderes zu tun, als Ihnen irgendwas zu unterstellen.
Es wird irgendwelche Ermittlungsansätze geben, die weder Sie noch Ihr Kumpel kennen.
Also sparen sie die 55 Cent.
Und Sie wissen natürlich ganz genau, daß das nicht etwa auf einer vielleicht auch falschen Zeugenaussage beruht, sondern daß die Polizei sich das aus lauter Langeweile ausgedacht hat? Dann können Sie sich doch entspannt zurücklehnen, denn dann wird es ja nie eine Anklage geben.
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Sachen gibts ...
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