Anzeige im Offenen Vollzug

28. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
justiz2011
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)
Anzeige im Offenen Vollzug

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgendes Problem ich sitze nunmehr seit einiger Zeit in Haft und wegen guter Führung derzeit im Freigängerhaus (Offener Vollzug mit Arbeit in der freien Wirtschaft).
Nun habe ich etwas über Ebay verkauft und der Käufer hat mich 1 Tag nach freigabe des Geldes durch paypal bei der Polizei wegen Computerbetrug angezeigt. Ich habe eine Rückführung des Geldes veranlasst , da es mir fern liegt Ihn zu betrügen oder sonstiges.

ABER: Die Anzeige wird nun an die zuständige Polizeidirektion geleitet und dort denoch bearbeitet wo ich entlastende Materialien vorlegen kann.
Die Polizeidienststelle wo er Anzeige erstattet hat kann da leider nichts mehr machen.

Meine Frage: Wird
1. die JVA über die Anzeige informiert
2. ist diese Anzeige (obwohl Sie sich ja erledigt hätte) ein Grund mich in den geschlossenen Vollzug zurück zu verlegen
3. lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten (Strafrecht)

Vielen Dank für Eure Information.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34374 Beiträge, 17784x hilfreich)

Hi,

1. Ja.
2. Das ist grundsätzlich möglich.
3. Wenn Ihre Unschuld so klar auf der Hand liegt, wieso sollten Sie dann einen Anwalt brauchen?

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
justiz2011
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich will eine verlegung in den geschlossenen Vollzug vermeiden da ich sonst meinen Arbeitsplatz verlieren könnte.

1.Macht es Sinn sich vorab an die Polizei im Ort zu wenden ?

Denn so ein Vorgang dauert doch ewig bis die Behörden das abgearbeitet haben

2.Wie schnell wird der Vorgang an die JVA geleitet ?
3.Wir denen mitgeteielt um was es da geht?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34374 Beiträge, 17784x hilfreich)

Hi,

1. Nö - warum sollten die mit Ihnen über ein Verfahren reden, daß noch gar nicht eingegangen ist.
2. Schnell.
3. Ja.
Neben der Verlegung in den GV gibt es ja übrigens auch noch die Lockerungssperre als Alternative (ist für den Job natürlich auch nicht besser, aber die offenen Anstalten sind ja schon angenehmer...)

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
justiz2011
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn vorgestern Anzeige erstattet wurde wann weiss die JVA dann etwa bescheid ?
Ist es besser die vorab zu informieren (also abteilungsleiter) ?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34374 Beiträge, 17784x hilfreich)

Hi,

na, auf den Tag genau kann ich Ihnen das nicht sagen. Die Vorab-Info dürfte eine gute Idee sein. Rechtlich geregelt ist das übrigens in der "Mistra", Nr. 43 (können Sie googeln). Und noch was Juristisches: Ihnen stünde ein Pflichtverteidiger zu (§ 140(1)Nr. 5 StPO ), aber halt erst nach Erhalt der Anklageschrift - soweit kommt es ja dann vermutlich nicht...

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
justiz2011
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

Aber es ist ja nur ein Vorgang und noch kein "Verfahren" !

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34374 Beiträge, 17784x hilfreich)

Hi,

natürlich ist das ein Verfahren. Man hat Sie einer strafbaren Handlung bezichtigt - darauf folgt logischerweise die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Den Begriff "Vorgang" gibt es im Strafprozeßrecht übrigens auch gar nicht.

Gruß vom mümmel

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#8
 Von 
justiz2011
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

So ich habe mit unserem Abteilungsleiter gesprochen und ihn "vorgewarnt" und Anwalt auch informiert !

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#9
 Von 
UNBEKANNT123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Hey ich hab mal ne frage an justiz2011
Das hat jetzt nichts mit ihrem Thema zu tuhen wäre aber sehr lieb wenn Sie mir die frage beantworten würden!!

In welcher JVA sitzen oder saßen Sie und wie kam es den dazu das Sie es geschafft haben im Offenen Vollzug zu kommen??



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