Anzeige kabine

9. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Zelem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige kabine

Hallo gestern war ein Fußballspiel und ich habe meinen Freund gesucht und bin in eine Kabine vom einem anderen Team daraufhin haben wir gestritten und am nächsten Tag sagte mein Lehrer das ich eine Anzeige bekommen habe Weil ich die Kabine betreten habe ist da möglich oder will er mir nur eine Warnung geben

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Zelem):
ist da möglich

Ja, das wäre möglich.

Wobei die Anzeige vermutlich nicht wegen des Betretens sondern wegen des dort vorgefallenen erstattet wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Zelem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Zelem):
ist da möglich

Ja, das wäre möglich.

Wobei die Anzeige vermutlich nicht wegen des Betretens sondern wegen des dort vorgefallenen erstattet wurde.
ich habe ihn nicht angefasst

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Zelem):
am nächsten Tag sagte mein Lehrer das ich eine Anzeige bekommen habe Weil ich die Kabine betreten habe


Da fehlen ja noch einige Informationen.

Fand das Spiel in der Schule statt? Dann dürfte Hausfriedensbruch wohl wegfallen, da außer den nur für Lehrer und Verwaltung ausgewiesenen Räumen wohl ein Betreten für Schüler generell als zugelassen angesehen werden kann. Rein organisatorische Regelungen ("jedes Team in seine Kabine") begründen noch keinen Hausfriedensbruch bei Verletzung.

Wer hat die Anzeige erstattet? Wegen welcher Straftat(en)?

Wieso weiß der Lehrer davon, wenn er nicht zufällig die Anzeige erstattet hat? DSGVO?

Zitat (von Zelem):
will er mir nur eine Warnung geben


Da wäre er schön blöd, wenn er das wahrheitswidrig behauptet, vor allem, wenn er das vor Zeugen gesagt hat, da könnte nämlich §§186, 187 StGB vorliegen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.04.2020 14:23:09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Zelem):
ist da möglich


Eine Anzeige ist erstmal nur die Erläuterung eines Sachverhaltes meistens gegenüber einer Behörde (hier vermutlich Polizei oder Staatsanwaltschaft). Da diese formlos möglich ist, ist es nicht unmöglich das eine Anzeige gestellt wurde. Das die Behauptung einer Anzeige nur heiße Luft ist,ist natürlich auch nicht unmöglich, dass wird hier in diesem Forum vermutlich keiner wissen.

Zitat (von Zelem):
Weil ich die Kabine betreten habe

Hat der Lehrer das wirklich so gesagt?
Was hat der Lehrer eigentlich mit der Sache zu tun?
War er an dem Vorfall beteiligt oder hat er nur weitergegeben, was er woanders gehört hat?
Wichtiger noch, hattest du auf dem Gelände Hausverbot oder bist du der Aufforderung das Grundstück zu verlassen nicht nachgekommen? Was war das eigentlich für ein Grundstück? Gehörten die Kabinen zu einem Schulgelände weshalb der Lehrer wieder in Spiel kommt?

Kurzum in deiner Sachverhaltsschilderung fehlt so ziemlich alles, was eine brauchbare Antwort möglich macht.

ich habe ihn nicht angefasst

Wer ist Ihn? Im Eingangsbeitrag war noch von einen ganzen Team die Rede?
Da es aber auch viele Straftaten gibt, die auch ohne Problem in diesen Umfeld möglich sind, gibt wofür man niemanden anfassen muss, ist die Einlassung ich habe niemanden angefasst , nicht sonderlich hilfreich. Beispiele für denkbare Straftaten könnten z.B. die Beleidigung (§185 StgB), Nötigung (§240 StgB) oder Bedrohung (§241 StgB) oder auch ,wenn du während des Streites gefilmt hast, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§201a StgB) sein. Diese Liste ließe sich natürlich noch erweitern. Aus diesem Forum war vermutlich keiner dabei, weshalb es unmöglich ist zu prüfen ob hier eine Straftat vorliegt oder ob eine angenohmmen werden kann. Was wurde den (Wortlaut) im Streit alles gesagt? Bedenke auch immer das die Gegenseite Dinge ander wahrgenommen/ erläutert haben könnte als du es siehst.

Was könntest du jetzt sinnvollerweise in diesem Zusammenhang tun?

Entweder den Sachverhalt um die in den Fragen benötigten Auskünfte ergänzen oder warten bis etwas offizieles kommt und dich dann wieder hier melden. Was kommen könnte ist ein Fragebogen oder ein Einstellungsbescheid oder auch gar nichts, da die Anzeige entweder wirklich nur heiße Luft ist oder der Staatsanwalt erkennt das keine weiteren Ermittlungen notwendig sind und stellt das Verfahren ein ohne dich zu benachrichtigen.

Einen Anwalt würde ich (noch!) nicht hinzuziehen , da er nur Geld kostet ohne etwas sinnvolles tun zu können.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.04.2020 14:23:09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Zelem):
will er mir nur eine Warnung geben


Zitat (von BigiBigiBigi):
Da wäre er schön blöd, wenn er das wahrheitswidrig behauptet, vor allem, wenn er das vor Zeugen gesagt hat, da könnte nämlich §§186, 187 StGB vorliegen.


Generell ein aus meiner Sicht guter Beitrag, hier möchte ich nur kurz einhaken.
Ich würde das vor allem durch ein wenn ersetzen, da man eine Verleumdung oder eine üble Nachrede nicht in einen vier Augen Gespräch mit dem betroffenen begehen kann. Ob die bloße Behauptung , dass eine Anzeige gestellt wurde, ohne irgendeine Wertung oder Interpretation des Sachverhaltes geeignet, ist jemand verächtlich zu machen, in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden würde ich auch erstmal prüfen wollen. Also sprich zum Beispiel Sätze wie: " Ich habe den Zwischenfall in der Kabine der Polizei gemeldet", ohne dies getan zu haben. Vielleicht hat da jemand ein Urteil, ich würde aus dem "Stehgreif" nein sagen.

Ob mehr und wenn ja was gesagt wurde weiß ich natürlich auch nicht, war nur so ein Gedanke.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.04.2020 14:23:09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Fabi2711):


Entweder den Sachverhalt um die in den Fragen benötigten Auskünfte ergänzen oder warten bis etwas offizieles kommt und dich dann wieder hier melden. Was kommen könnte ist ein Fragebogen oder ein Einstellungsbescheid oder auch gar nichts, da die Anzeige entweder wirklich nur heiße Luft ist oder der Staatsanwalt erkennt das keine weiteren Ermittlungen notwendig sind und stellt das Verfahren ein ohne dich zu benachrichtigen.



Da ich nicht weiß , wie man editiert:

Oder es kommt nichts, weil der der erforderliche Strafantrag (z.B. für die Beleidigung §194 (1) S. 1 StgB i.V.m §77b(1) S1 StgB ) oder/und das nötige öffentliche Interesse fehlt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Zelem):
ich habe ihn nicht angefasst

Das ist nicht nötig um Straftaten zu begehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Zelem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat (von Zelem):
am nächsten Tag sagte mein Lehrer das ich eine Anzeige bekommen habe Weil ich die Kabine betreten habe


Da fehlen ja noch einige Informationen.

Fand das Spiel in der Schule statt? Dann dürfte Hausfriedensbruch wohl wegfallen, da außer den nur für Lehrer und Verwaltung ausgewiesenen Räumen wohl ein Betreten für Schüler generell als zugelassen angesehen werden kann. Rein organisatorische Regelungen ("jedes Team in seine Kabine") begründen noch keinen Hausfriedensbruch bei Verletzung.

Wer hat die Anzeige erstattet? Wegen welcher Straftat(en)?

Wieso weiß der Lehrer davon, wenn er nicht zufällig die Anzeige erstattet hat? DSGVO?

Zitat (von Zelem):
will er mir nur eine Warnung geben


Da wäre er schön blöd, wenn er das wahrheitswidrig behauptet, vor allem, wenn er das vor Zeugen gesagt hat, da könnte nämlich §§186, 187 StGB vorliegen.
ja Also er hat es mir gesagt ich habe keine drohungen gemacht sonst was nur geredet und die Kabine betreten

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Fabi2711):
Ob die bloße Behauptung , dass eine Anzeige gestellt wurde, ohne irgendeine Wertung oder Interpretation des Sachverhaltes geeignet, ist jemand verächtlich zu machen, in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden würde ich auch erstmal prüfen wollen.


Die (im Beisein Dritter) getätigte effektive Behauptung "du hast eine m.E. strafbare Handlung begangen" könnte schon dazu ausreichen, gerade wenn das in der Schule passiert und gerade wenn es nicht weiter spezifiziert wird ("weil du in der Kabine rumgebrüllt hast"), sodaß die Dritten gerade nicht beurteilen können, daß die Anzeige offenkundig grundlos erfolgt ist.

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