Anzeige mit schriftlicher Äußerung.

30. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.07.2025 16:43:28
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige mit schriftlicher Äußerung.

Anzeige wegen Betrug

Hallo, ich habe eine Anzeige wegen Betrug erhalten, zu dieser soll ich mich binnen 2 Wochen schriftlich äußern.

Es geht um 125,00. Dieses Geld wurde bereits erstattet und due Geschädigte hatte eigentlich die Anzeige zurück gezogen.

Besteht die Chance das dass alles fallen gelassen wird wenn ich mich geäußert habe? Leider bin ich aktuell auf Bewährung.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40827 Beiträge, 6602x hilfreich)

Zitat (von Leni1o1):
zu dieser soll ich mich binnen 2 Wochen schriftlich äußern.
Dann tu das doch und erkläre das, was du hier schon erklärt hast.
Zitat (von Leni1o1):
Besteht die Chance
Ja. Nein Vielleicht.
Zitat (von Leni1o1):
Leider bin ich aktuell auf Bewährung.
Doof. Bewährung gabs wofür?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42858 Beiträge, 14793x hilfreich)

Zur Aufklärung: wir haben es mit einer Serientäterin zu tun, die deshalb auch längere Zeit eingesessen hat, das nie, nie wieder tun wollte, schon vor 2 Jahren die alten angerichteten Schäden wieder gut machen wollte, wegen vorzeitiger Entlassung aus dem Knast.

iwrdwerden

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34482 Beiträge, 17813x hilfreich)

Dieses Geld wurde bereits erstattet und due Geschädigte hatte eigentlich die Anzeige zurück gezogen. Eine Anzeige kann man nicht zurückziehen. Man kann einen Strafantrag zurückziehen - hier handelt es sich aber gar nicht um ein Antragsdelikt, denn dafür ist die Schadenshöhe zu hoch.
Besteht die Chance das dass alles fallen gelassen wird wenn ich mich geäußert habe? Nein. Immerhin könnte es aber sein, dass die Bewährung nicht widerrufen wird, sondern nur verlängert.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40827 Beiträge, 6602x hilfreich)

Danke an @wirdwerden.

Ich sollte wirklich immer erstmal nachlesen, was da schon war... da war ja schon *** ... :crazy:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34482 Beiträge, 17813x hilfreich)

Ja. Nein Vielleicht. "Ja" und "vielleicht" kann man hier getrost ausschließen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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